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   FG München, 01.08.2013 - 5 K 758/13   

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https://dejure.org/2013,36009
FG München, 01.08.2013 - 5 K 758/13 (https://dejure.org/2013,36009)
FG München, Entscheidung vom 01.08.2013 - 5 K 758/13 (https://dejure.org/2013,36009)
FG München, Entscheidung vom 01. August 2013 - 5 K 758/13 (https://dejure.org/2013,36009)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absetzbarkeit einer PKW-Kaskoversicherung und einer ADAC-Mitgliedschaft bei der Einkommensteuer; Zulässigkeit der Meldung der Höhe der festgesetzten Einkommensteuer an das Kath. Kirchensteueramt durch das bayerische Finanzamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsorgeaufwendungen, Unterlassung der Weitergabe von Besteuerungsgrundlagen des glaubensverschiedenen Ehegatten an das Kath. Kirchensteueramt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorsorgeaufwendungen, Unterlassung der Weitergabe von Besteuerungsgrundlagen des glaubensverschiedenen Ehegatten an das Kath. Kirchensteueramt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG München, 28.09.1998 - 13 K 1060/98

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer; Umfang der

    Auszug aus FG München, 01.08.2013 - 5 K 758/13
    Die hierfür erforderliche Mitteilung des FA an das Kirchensteueramt über die Einkünfte des Ehepartners und die festgesetzte Einkommensteuer sei zulässig und sei durch § 31 Abs. 1 der Abgabenordnung -AO- gedeckt (vgl. Urteil des Finanzgerichts München vom 28. September 1998 13 K 1060/98, juris).

    Kirchensteueramt meldet, entspricht dies der Gesetzeslage, ist vom Steuergeheimnis gedeckt und ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 27. April 2000 I B 92/99, juris; Urteile des Finanzgerichts München vom 28. September 1998, 13 K 1060/98; und vom 31. Oktober 2007 9 K 2007 9 K 174/07, juris).

  • BFH, 27.04.2000 - I B 92/99

    Glaubensverschiedene Ehen - Steuerfestsetzung - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus FG München, 01.08.2013 - 5 K 758/13
    Kirchensteueramt meldet, entspricht dies der Gesetzeslage, ist vom Steuergeheimnis gedeckt und ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 27. April 2000 I B 92/99, juris; Urteile des Finanzgerichts München vom 28. September 1998, 13 K 1060/98; und vom 31. Oktober 2007 9 K 2007 9 K 174/07, juris).
  • BFH, 26.03.2009 - V B 111/08

    Zur Zulässigkeit von Rechtsmitteln - keine Übertragung von § 21 GKG auf

    Auszug aus FG München, 01.08.2013 - 5 K 758/13
    § 21 GKG enthält eine abschließende Regelung, die wegen ihres eindeutigen Wortlauts nicht auf außergerichtliche Kosten übertragen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 26. März 2009 V B 111/08, BFH/NV 2009, 1269, und vom 24. Januar 2008 XI R 63/06, BFH/NV 2008, 606).
  • FG München, 31.10.2007 - 9 K 174/07

    Zulässigkeit einer vorbeugenden Unterlassungsklage; Mitteilung von

    Auszug aus FG München, 01.08.2013 - 5 K 758/13
    Kirchensteueramt meldet, entspricht dies der Gesetzeslage, ist vom Steuergeheimnis gedeckt und ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 27. April 2000 I B 92/99, juris; Urteile des Finanzgerichts München vom 28. September 1998, 13 K 1060/98; und vom 31. Oktober 2007 9 K 2007 9 K 174/07, juris).
  • BFH, 24.01.2008 - XI R 63/06

    Verfahrensrechtliche Folgen unrichtiger Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus FG München, 01.08.2013 - 5 K 758/13
    § 21 GKG enthält eine abschließende Regelung, die wegen ihres eindeutigen Wortlauts nicht auf außergerichtliche Kosten übertragen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 26. März 2009 V B 111/08, BFH/NV 2009, 1269, und vom 24. Januar 2008 XI R 63/06, BFH/NV 2008, 606).
  • FG Hamburg, 01.09.2015 - 3 K 167/15

    Kirchensteuer: Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe

    Die Regelungen zum kirchensteuerbezogenen Informationsaustausch verstoßen insbesondere nicht gegen das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung aus Art. 2 GG (vgl. Urteile BVerfG vom 27.06.1991 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654, Juris Rz. 140; BFH vom 18.01.2012 II R 49/10, BFHE 235, 151, BStBl II 2012, 168; BFH, Beschluss vom 20.12.2011 II S 28/10 {PKH}, BFH/NV 2012, 381; FG München, Urteil vom 01.08.2013 5 K 758/13, Juris Rz. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2014 - 9 L 12.14

    Aussetzung des Verfahrens; Beschwerde; Anschluss- und Benutzungszwang; Befreiung;

    Der Kläger wendet sich in dem Verfahren VG Frankfurt (Oder) 5 K 758/13 gegen eine Anschlussverfügung, mit der ihm aufgegeben worden ist, zwei Flurstücke an die öffentliche zentrale Abwasserentsorgungsanlage anzuschließen.

    Mit dem angegriffenen Beschluss vom 14. Mai 2014 hat das Verwaltungsgericht das vorliegende Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens VG Frankfurt (Oder) 5 K 758/13 ausgesetzt.

    Vorliegend habe das Gericht sein Ermessen dahin ausgeübt, zunächst die Entscheidung der 5. Kammer im Verfahren 5 K 758/13 abzuwarten.

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