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   FG München, 01.09.2005 - 8 K 3510/03   

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https://dejure.org/2005,12826
FG München, 01.09.2005 - 8 K 3510/03 (https://dejure.org/2005,12826)
FG München, Entscheidung vom 01.09.2005 - 8 K 3510/03 (https://dejure.org/2005,12826)
FG München, Entscheidung vom 01. September 2005 - 8 K 3510/03 (https://dejure.org/2005,12826)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des "Entgelts" in § 8 Nr. 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG); Hinzurechnung einer Avalgebühr für eine Ausfallbürgschaft zu Gunsten des Darlehens eines Dritten dem Gewinn aus Gewerbebetrieb

  • Judicialis

    GewStG § 8 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 8 Nr. 1
    Avalgebühr ist kein Entgelt für eine Dauerschuld

  • rechtsportal.de

    GewStG § 8 Nr. 1
    Avalgebühr ist kein Entgelt für eine Dauerschuld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Hinzurechnung einer Avalgebühr nach § 8 Nr. 1 GewStG - Eine Avalgebühr ist dem Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht gem. § 8 Nr. 1 GewStG hinzuzurechnen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Hinzurechnung einer Avalgebühr als Dauerschuldzinsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 252
  • EFG 2006, 65
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 08.03.1984 - I R 31/80

    Gewinnabhänigige Vergütungen für die Überlassung von Kapital (partiarisches

    Auszug aus FG München, 01.09.2005 - 8 K 3510/03
    Teilweise wird vertreten, darunter falle nur die für die eigentliche Nutzungsmöglichkeit zu erbringende Gegenleistung im engeren Sinne (so Hofmeister in Blümich, Einkommensteuergesetz u. a., 16. Aufl., § 8 GewStG Rz. 59; vgl. auch BFH-Urteil vom 8. März 1984 I R 31/80, BFHE 141, 158, BStBl II 1984, 623, 625, unter 3.).

    Wie bei dem in § 8 Nr. 1 GewStG früher verwandten Zinsbegriff hält der Senat eine extensive, d. h. über seine Bedeutung hinausgehende Auslegung des Entgeltbegriffes nicht für möglich (ebenso zum früheren Zinsbegriff BFH-Urteil vom 08. März 1984 I R 31/80, BFHE 1985, 158, BStBl II 1984, 623).

  • BFH, 12.12.1991 - IV R 28/91

    1. Wirtschaftliche Verursachung der Verpflichtung, Uferschutzarbeiten und

    Auszug aus FG München, 01.09.2005 - 8 K 3510/03
    Da sich ein Avalkredit insofern nicht von einem Effektivkredit unterscheide, habe der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 12. Dezember 1991 IV R 28/91 (BStBl II 1992, 600) zu Recht entschieden, dass Avalprovisionen als Entgelt für eine Kreditgewährung beim Schuldner zu den zinsähnlichen Aufwendungen zu rechnen seien.

    Entgegen der Auffassung des Finanzamtes lässt sich dies auch nicht dem BFH-Urteil vom 12. Dezember 1991 IV R 28/91 (BFHE 167, 334, BStBl II 1992, 600) entnehmen.

  • BFH, 25.02.1999 - IV R 55/97

    Vorfälligkeitsentschädigung als Dauerschuldzinsen

    Auszug aus FG München, 01.09.2005 - 8 K 3510/03
    Während sich die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG bis zum Erhebungszeitraum 1990 dem ausdrücklichen Wortlaut dieser Vorschrift nach aber hierauf beschränkte, sind seitdem "Entgelte" jedwelcher Art hinzuzurechnen (vgl. dazu im Einzelnen BFH-Urteil vom 25. Februar 1999 IV R 55/97, BFHE 188, 406, BStBl II 1999, 473; siehe auch BTDrucks 11/2157, 175).
  • BFH, 09.08.2000 - I R 92/99

    Verwaltungskostenbeiträge als Entgelt für Dauerschulden

    Auszug aus FG München, 01.09.2005 - 8 K 3510/03
    Wie weit der Begriff "Entgelt" in § 8 Nr. 1 GewStG auszulegen ist, wurde vom BFH in seinem Urteil vom 09. August 2000 I R 92/99 (BFHE 193, 141, BStBl II 2001, 609) ausdrücklich offen gelassen.
  • BFH, 29.03.2007 - IV R 55/05

    Avalgebühr ist kein Entgelt für Dauerschulden i.S. von § 8 Nr. 1 GewStG -

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 65 veröffentlichten Gründen statt.
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