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   FG München, 03.02.2015 - 11 K 1886/12   

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https://dejure.org/2015,7789
FG München, 03.02.2015 - 11 K 1886/12 (https://dejure.org/2015,7789)
FG München, Entscheidung vom 03.02.2015 - 11 K 1886/12 (https://dejure.org/2015,7789)
FG München, Entscheidung vom 03. Februar 2015 - 11 K 1886/12 (https://dejure.org/2015,7789)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommensteuerliche Anerkennung von Sanierungsarbeiten als Erhaltungsaufwand

  • rewis.io

    Einbezug von als Anschaffungskosten zu qualifizierenden Aufwendungen zur Herstellung der Betriebsbereitschaft in die 15 %-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG

  • ra.de
  • rewis.io

    Einbezug von als Anschaffungskosten zu qualifizierenden Aufwendungen zur Herstellung der Betriebsbereitschaft in die 15 %-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anschaffungskosten als anschaffungsnahe Herstellungskosten Anwendungsvorrang des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG vor § 255 HGB

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anschaffungskosten als anschaffungsnahe Herstellungskosten - Anwendungsvorrang des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG vor § 255 HGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1081
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.08.2009 - IX R 20/08

    Anschaffungsnahe Aufwendungen i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei einheitlich zu

    Auszug aus FG München, 03.02.2015 - 11 K 1886/12
    Dieser pragmatische Zweck würde verfehlt, wollte man einzelne Arbeiten wiederum isoliert - und damit stets den konkreten statt den typischen Fall - betrachten, obwohl sie anschaffungsnah anfallen und einen bestimmten Grenzbetrag überschreiten (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 25. August 2009 IX R 20/08, BStBl II 2010, 125 zu Schönheitsreparaturen im Rahmen einer einheitlichen Modernisierungsmaßnahme; im Ergebnis auch Oberfinanzdirektion München 11. Juni 2004 S 2211-45 St 41, S 2211-185/St 32, unter Nr. 1).

    Dafür spricht der in der Entwurfsbegründung zum Ausdruck gekommene Zweck der Regelung, die bis zur Rechtsprechungsänderung des BFH mit Urteilen vom 12. September 2001 (IX R 39/97, BStBl II 2003, 569) und (IX R 52/00, BStBl II 2003, 574) bestehende Rechtslage zum anschaffungsnahen Aufwand, wie sie in R 157 Abs. 4 der Einkommensteuer-Richtlinien (i. d. F. bis 2002) zusammengefasst war, gesetzlich festzuschreiben (so Bundestags-Drucksache 15/1562 Steueränderungsgesetz 2003, S. 24 - Begründung Allgemeiner Teil - und S. 32 zu Nr. 3 - § 6 Abs. 1 Nr. 1a neu - BFH-Urteil vom 25. August 2009 IX R 20/08, BStBl II 2010, 125).

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

    Auszug aus FG München, 03.02.2015 - 11 K 1886/12
    Dafür spricht der in der Entwurfsbegründung zum Ausdruck gekommene Zweck der Regelung, die bis zur Rechtsprechungsänderung des BFH mit Urteilen vom 12. September 2001 (IX R 39/97, BStBl II 2003, 569) und (IX R 52/00, BStBl II 2003, 574) bestehende Rechtslage zum anschaffungsnahen Aufwand, wie sie in R 157 Abs. 4 der Einkommensteuer-Richtlinien (i. d. F. bis 2002) zusammengefasst war, gesetzlich festzuschreiben (so Bundestags-Drucksache 15/1562 Steueränderungsgesetz 2003, S. 24 - Begründung Allgemeiner Teil - und S. 32 zu Nr. 3 - § 6 Abs. 1 Nr. 1a neu - BFH-Urteil vom 25. August 2009 IX R 20/08, BStBl II 2010, 125).
  • BFH, 14.06.2016 - IX R 25/14

    Anschaffungsnahe Herstellungskosten i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG -

    Auszug aus FG München, 03.02.2015 - 11 K 1886/12
    Zwar ist vor dem BFH ein Verfahren anhängig zu der Frage, ob Aufwendungen, die aus anderen Gründen bereits als Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB) zu klassifizieren sind, in die 15 %-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG einzurechnen sind (IX R 25/14).
  • BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00

    Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten

    Auszug aus FG München, 03.02.2015 - 11 K 1886/12
    Dafür spricht der in der Entwurfsbegründung zum Ausdruck gekommene Zweck der Regelung, die bis zur Rechtsprechungsänderung des BFH mit Urteilen vom 12. September 2001 (IX R 39/97, BStBl II 2003, 569) und (IX R 52/00, BStBl II 2003, 574) bestehende Rechtslage zum anschaffungsnahen Aufwand, wie sie in R 157 Abs. 4 der Einkommensteuer-Richtlinien (i. d. F. bis 2002) zusammengefasst war, gesetzlich festzuschreiben (so Bundestags-Drucksache 15/1562 Steueränderungsgesetz 2003, S. 24 - Begründung Allgemeiner Teil - und S. 32 zu Nr. 3 - § 6 Abs. 1 Nr. 1a neu - BFH-Urteil vom 25. August 2009 IX R 20/08, BStBl II 2010, 125).
  • BFH, 11.08.1989 - IX R 44/86

    Im Verhältnis zum Kaufpreis hoher Erhaltungsaufwand ist nur im Rahmen der AfA bei

    Auszug aus FG München, 03.02.2015 - 11 K 1886/12
    Vor diesem Hintergrund machte sich der Gesetzgeber mit der Schaffung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG auch das mit der früheren Rechtsprechung verfolgte Ziel (vgl. BFH-Urteil vom 11. August 1989 IX R 44/86, BStBl II 1990, 53) zu eigen, den Erwerber eines instandsetzungs- und modernisierungsbedürftigen Gebäudes gleich zu behandeln wie einen Steuerpflichtigen, der ein bereits instandgesetztes oder modernisiertes Gebäude erwirbt.
  • FG München, 25.02.2014 - 6 K 2930/11

    Herstellungskosten- Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen

    Auszug aus FG München, 03.02.2015 - 11 K 1886/12
    Dazu wird verschiedentlich die Auffassung vertreten, auch solche Herstellungskosten gehörten zu den Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG und seien bei der Berechnung der 15 %-Grenze einzubeziehen (dafür Stobbe in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG Kommentar § 6 Anm. 742; zweifelnd Kulosa in: Schmidt, EStG Kommentar, § 6 Rn. 385; offen geblieben in Finanzgericht München, Urteil vom 25. Februar 2014 6 K 2930/11 n. rkr. unter Nr. 2. B).
  • BFH, 22.08.1966 - GrS 2/66
    Auszug aus FG München, 03.02.2015 - 11 K 1886/12
    Nach der früheren Rechtsprechung (vgl. BFH-Beschluss vom 22. August 1966 GrS 2/66, BStBl III 1966, 672) waren Anschaffungskosten nur diejenigen Kosten, die aufgewendet werden, um das Wirtschaftsgut von einem anderen zu erwerben, es also von der fremden in die eigene wirtschaftliche Verfügungsgewalt zu überführen.
  • BFH, 14.06.2016 - IX R 15/15

    Kosten für die Herstellung der Betriebsbereitschaft als anschaffungsnahe

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 3. Februar 2015  11 K 1886/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    In seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2015, 1081 veröffentlichten Urteil folgte das FG der Auffassung des FA und beurteilte die geltend gemachten Aufwendungen insgesamt als solche i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG.

  • FG München, 29.06.2015 - 7 K 605/14

    Ausgaben für Sanitäranlagen, Heizung und Fenster als anschaffungsnahe

    Im Streitfall sind die von den Klägern geltend gemachten Aufwendungen von 14.046,13 EUR ("größere Instandsetzungen") nicht als Anschaffungskosten zur Erlangung der Betriebsbereitschaft gemäß § 255 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) zu qualifizieren (vgl. Urteil des Finanzgerichts München vom 3. Februar 2015 11 K 1886/12, juris-web.de, Aktenzeichen des BFH IX R 15/15).
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