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   FG München, 03.05.2006 - 4 K 77/05   

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https://dejure.org/2006,24443
FG München, 03.05.2006 - 4 K 77/05 (https://dejure.org/2006,24443)
FG München, Entscheidung vom 03.05.2006 - 4 K 77/05 (https://dejure.org/2006,24443)
FG München, Entscheidung vom 03. Mai 2006 - 4 K 77/05 (https://dejure.org/2006,24443)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Gleichbehandlung von Erbersatzansprüchen wie Erbansprüche bei der Erbschaftsteuer für Erbfälle vor dem 01.04.1998; Voraussetzungen einer steuerlichen Begünstigung von Ansprüchen aus einem Steuerschuldverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichbehandlung von Erbersatzansprüchen nichtehelicher Kinder wie Erbansprüche bei der Erbschaftsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gleichbehandlung von Erbersatzansprüchen nichtehelicher Kinder wie Erbansprüche bei der Erbschaftsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1446
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG München, 03.05.2006 - 4 K 1808/04

    Erbschaftsteuerliche Rückwirkung einer nach Tod des Erblassers wirksamen Adoption

    Auszug aus FG München, 03.05.2006 - 4 K 77/05
    Hinsichtlich des Sachverhalts wird auf das zu einem Rechtsstreit zwischen den Beteiligten ergangene Urteil des Senats Az. 4 K 1808/04 zur Rechtmäßigkeit der Erbschaftsteuerfestsetzung ebenfalls vom 03. Mai 2006 vorher Bezug genommen.

    Das Finanzamt hat zunächst zu Recht darauf abgestellt, dass die Besteuerung in der Streitsache dem Gesetz entspricht (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tage Az. 4 K 1808/04).

  • BFH, 25.08.1981 - VII B 3/81

    Entsprechende Auswertung des § 133 BGB bei der Auslegung von Verwaltungsakten und

    Auszug aus FG München, 03.05.2006 - 4 K 77/05
    Das zwischenzeitlich die Rechtsprechung bei Grundstücksübertragungen an Erfüllungsstatt im Zusammenhang mit Pflichtteils- bzw. Erbersatzansprüche eine andere Auffassung vertrete (vgl. BFH vom 17.02.1982, BStBl II 1982, 34 ; BFH vom 07.10.1998, BStBl II 1999, 23 ), sei kein Grund für eine sachliche Unbilligkeit.
  • BFH, 22.11.1995 - II R 89/93

    Erbschein für die Finanzbehörden grundsätzlich bindend, es sei denn, gewichtige

    Auszug aus FG München, 03.05.2006 - 4 K 77/05
    Im Übrigen bestätige die Rechtsprechung, dass die Vermutung der Richtigkeit des Erbscheins sich auf das Erbrecht und die Größe des Erbteils erstrecke und dies auch im Steuerrecht gelte (u.a. BFH-Urteil vom 22.11.1995 II R 89/93, BStBl II 1996, 242 ).
  • BFH, 07.10.1998 - II R 52/96

    Pflichtteilsverbindlichkeit bei Erfüllungs Statt

    Auszug aus FG München, 03.05.2006 - 4 K 77/05
    Das zwischenzeitlich die Rechtsprechung bei Grundstücksübertragungen an Erfüllungsstatt im Zusammenhang mit Pflichtteils- bzw. Erbersatzansprüche eine andere Auffassung vertrete (vgl. BFH vom 17.02.1982, BStBl II 1982, 34 ; BFH vom 07.10.1998, BStBl II 1999, 23 ), sei kein Grund für eine sachliche Unbilligkeit.
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