Rechtsprechung
FG München, 03.08.2004 - 15 K 2293/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschluss eines Benennungsverlangens durch das sog. Bankgeheimnis; Anwendbarkeit des § 159 Abgabenordnung (AO) auf die Verwahrung ausländischer Wertpapiere durch inländische Kreditinstitute; Ausschluss des Benennungsverlangens wegen des Bestehens eines Verwertungsverbotes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO (1977) § 159 Abs. 1 S. 1 § 30a § 93; EStG § 20
Rechtmäßigkeit des Verlangens nach der namentlichen Benennung von Treugebern an eine treuhänderisch für ihre Kunden Wertpapier haltende Bank; Gewerbesteuermessbetrag 1994, 1995, 1996 und 1997 gesonderter und einheitlicher Feststellung von Grundlagen für die ... - rechtsportal.de
AO (1977) § 159 Abs. 1 S. 1 § 30a § 93 ; EStG § 20
Rechtmäßigkeit des Verlangens nach der namentlichen Benennung von Treugebern an eine treuhänderisch für ihre Kunden Wertpapier haltende Bank; Gewerbesteuermessbetrag 1994, 1995, 1996 und 1997 gesonderter und einheitlicher Feststellung von Grundlagen für die ... - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Rechtmäßigkeit des Verlangens nach der namentlichen Benennung von Treugebern an eine treuhänderisch für ihre Kunden Wertpapier haltende Bank - Gewerbesteuermessbetrag 1994, 1995, 1996, 1997 - Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 03.08.2004 - 15 K 2293/01
- BFH, 27.09.2006 - IV R 45/04
Papierfundstellen
- EFG 2004, 1730
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- FG München, 08.12.1998 - 2 K 1572/95
Auszug aus FG München, 03.08.2004 - 15 K 2293/01
Er nimmt auf die vorangegangene Sachbehandlung und die darauf beruhenden Steuerbescheide, Bezug, über die insoweit ein einschlägiges rechtskräftiges Urteil des Finanzgerichts vom 8. Dezember 1998 vorliegt (Klageabweisung, s. dazu und zum Verfahrensgang im einzelnen die beigezogene FG-Akte Az.: 2 K 1572/95).Für den Senat ist dieses (auch formlos mögliche, vgl. entsprechend § 93 Abs. 2 AO ) Benennungsverlangen durch Anlage 8 zum Betriebsprüfungsbericht vom 27. Dezember 1999 bestätigt, wo zum einen auf das Urteil des Finanzgerichts vom 8. Dezember 1998 (Az. 2 K 1572/95) Bezug genommen wird, wo zwischen denselben Beteiligten und zur identischen Rechtsfrage auf die genannte Vorschrift abgestellt worden ist, zum anderen, daß der Prüfer in dieser Anlage 8 selbst auf die Frage der Benennung durch die Klägerin als Treugeberin entscheidungserheblich abgestellt hat.
Der Senat ist mit der zu Vorjahren, zwischen den gleichen Beteiligten und zur identischen Rechtsfrage ergangenen Entscheidung des 2. Senats des Finanzgerichts München (vom 8. Dezember 1998, Az.: 2 K 1572/95, rkr.) der Auffassung, daß die Klage im Hinblick auf § 159 Abs. 1 Satz 1 AO auch unter Berücksichtigung von § 30 a AO keinen Erfolg haben kann.
- BFH, 28.10.1997 - VII B 40/97
Weitergabe von Zufallsfunden durch die Steuerfahndung
Auszug aus FG München, 03.08.2004 - 15 K 2293/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97, FR 1998 S. 112; vgl. aber BFH vom 18. Februar 1997 VIII R 33/95, BStBl. II 1997 S. 499) handle es sich bei § 30 a Abs. 3 AO um eine materielle Einschränkung der allgemeinen Befugnis zur Ausschreibung von Kontrollmitteilungen nach § 194 Abs. 3 AO . - BFH, 14.04.2000 - I B 15/99
Einkünfte einer Bank - Treuhänderisch vereinnahmte Zinsen - Treuhänderisch …
Auszug aus FG München, 03.08.2004 - 15 K 2293/01
Auf den hierzu ergangenen Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 14. April 2000 (Az.: I B 15/99) über die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde, mit der die Beschwerde als unzulässig verworfen wurde, wird verwiesen. - BFH, 04.12.1996 - I R 99/94
Grenzen der Gewinnneutralität bei durchlaufenden Posten
Auszug aus FG München, 03.08.2004 - 15 K 2293/01
Damit soll nicht geleugnet sein, daß die Vorschrift auch der Steueraufsicht dienen soll und damit auch für die Besteuerung Dritter von Bedeutung ist (vgl. BFH vom 4. Dezember 1996 I R 99/94, BStBl. II 1997 S. 404). - BFH, 18.02.1997 - VIII R 33/95
Betriebsprüfung - Anforderung von Kontrollmaterial ohne Bezug zur Betriebsprüfung
Auszug aus FG München, 03.08.2004 - 15 K 2293/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97, FR 1998 S. 112; vgl. aber BFH vom 18. Februar 1997 VIII R 33/95, BStBl. II 1997 S. 499) handle es sich bei § 30 a Abs. 3 AO um eine materielle Einschränkung der allgemeinen Befugnis zur Ausschreibung von Kontrollmitteilungen nach § 194 Abs. 3 AO .
- BFH, 27.09.2006 - IV R 45/04
Rechtmäßigkeit der Zurechnung von Wertpapiererträgen einer Bank bei behaupteter …
Die Entscheidung des FG vom 3. August 2004 15 K 2293/01 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1730 veröffentlicht.