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   FG München, 04.02.2010 - 14 K 1163/09   

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https://dejure.org/2010,33424
FG München, 04.02.2010 - 14 K 1163/09 (https://dejure.org/2010,33424)
FG München, Entscheidung vom 04.02.2010 - 14 K 1163/09 (https://dejure.org/2010,33424)
FG München, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - 14 K 1163/09 (https://dejure.org/2010,33424)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ermessen bei der Auswahl der Vollstreckungsmaßnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermessen bei der Auswahl der Vollstreckungsmaßnahme in Bezug auf die Entscheidung für die Sachpfändung oder die Forderungspfändung; Rechtzeitigkeit der Nachholung von Ermessenserwägungen während des Einspruchsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 126; AO § 254; AO § 309; AO § 314
    Ermessen des FA bei der Auswahl der Vollstreckungsmaßnahmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ermessen des FA bei der Auswahl der Vollstreckungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.09.2007 - I R 43/06

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus FG München, 04.02.2010 - 14 K 1163/09
    Jedoch kann der Kläger in diesem Fall eine Feststellungsklage erheben, in der die Rechtmäßigkeit bzw. Rechtswidrigkeit der Pfändungs- und Einziehungsverfügung festgestellt wird (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH vom 26. September 2007 I R 43/06, BStBl II 2008, 134).
  • BFH, 07.04.2009 - XI B 115/08

    Verfahrensmangel - Berechtigtes Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus FG München, 04.02.2010 - 14 K 1163/09
    Dafür genügt jedes konkrete, vernünftigerweise anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, tatsächlicher oder wirtschaftlicher Art. Dies kann sich beispielsweise daraus ergeben, dass ein konkreter Anlass für die Annahme besteht, dass FA werde die vom Kläger für rechtswidrig erachtete Maßnahme in absehbarer Zukunft wiederholen (BFH-Beschluss vom 7. April 2009 XI B 115/08, BFH/NV 2009, 1085).
  • BFH, 16.07.2007 - VII B 338/06

    Grundsätzliche Bedeutung; Ermessensfehlgebrauch; Vollstreckung in Geschäftskonto

    Auszug aus FG München, 04.02.2010 - 14 K 1163/09
    Welches der geringstmögliche Eingriff ist, hat die Finanzbehörde unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (BFH-Beschluss vom 16. Juli 2007 VII B 338/06, BFH/NV 2007, 2229).
  • FG Brandenburg, 21.08.1998 - 1 V 1658/98

    Pfändung eines Geschäftskontos durch das Finanzamt kann rechtswidrig sein

    Auszug aus FG München, 04.02.2010 - 14 K 1163/09
    Die Entscheidung des Finanzgerichts Brandenburg vom 5. August 1998 (1 V 1658/98 KV, EFG 1998, 1451) ist auf den vorliegenden Fall insbesondere schon deshalb nicht übertragbar, weil die Schuldnerin, anders als hier, dem FA Ratenzahlung angeboten hat und zudem aufgrund der unternehmerischen Tätigkeit der Schuldnerin eine Mobiliarzwangsvollstreckung möglicherweise ebenfalls zum Erfolg geführt hätte.
  • FG Münster, 17.05.2021 - 13 V 819/21

    Örtliche Zuständigkeit des Finanzamts; Pfändungs- und Einziehungsverfügung wegen

    Wenn das Finanzamt seine Ermessenserwägungen daher nicht bereits etwa in einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung zum Ausdruck bringt, führt dies nicht zu deren Rechtswidrigkeit, wenn es die Begründung der Ermessensentscheidung gem. § 126 Abs. 1 Nr. 2 AO noch während des Einspruchsverfahrens nachholt (FG München, Urteil vom 4.2.2010 14 K 1163/09, juris, Rz. 29).
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