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   FG München, 04.07.2008 - 7 K 3786/06   

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FG München, 04.07.2008 - 7 K 3786/06 (https://dejure.org/2008,30955)
FG München, Entscheidung vom 04.07.2008 - 7 K 3786/06 (https://dejure.org/2008,30955)
FG München, Entscheidung vom 04. Juli 2008 - 7 K 3786/06 (https://dejure.org/2008,30955)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erstattung von Kapitalertragsteuer an im Ausland ansässige Person: Festsetzungsfrist für den Erlass eines Freistellungsbescheids

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Kapitalertragsteuer an im Ausland ansässige Person; Festsetzungsfrist für den Erlass eines Freistellungsbescheids

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erstattung von Kapitalertragsteuer an im Ausland ansässige Person - Festsetzungsfrist für den Erlass eines Freistellungsbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG München, 10.05.2005 - 7 K 878/03

    Verjährung des Anspruchs auf Erstattung von Kapitalertragsteuer, die von

    Auszug aus FG München, 04.07.2008 - 7 K 3786/06
    Auf die daraufhin erhobene Klage erließ das Finanzgericht (FG) ein Urteil (vom 10. Mai 2005 7 K 878/03), durch das es das Finanzamt zu einer antragsgemäßen Erstattung verpflichtete.

    Ergänzend zu seinen Ausführungen im 1. Rechtszug (vgl. dazu das Urteil vom 10. Mai 2005 7 K 878/03) machte der Kläger im 2. Rechtszug zuletzt geltend:.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und der Ausführungen der Beteiligten wird auf folgende Unterlagen Bezug genommen: Antrag des Klägers vom 29. Februar 2002; Schreiben des Finanzamts vom 13. März 2002; Einspruchsschreiben vom 18. März 2002; Schriftverkehr zwischen den Beteiligten im Zuge des Einspruchsverfahrens; Einspruchsentscheidung vom 20. Januar 2003; Schriftsätze der Beteiligten im Verfahren 7 K 878/03; Urteil des FG München 7 K 878/03 vom 10. Mai 2005; im Revisionsverfahren I R 47/05 eingereichte Schriftsätze der Beteiligten; BFH-Urteil I R 47/05 vom 28. Juni 2006; im Verfahren 7 K 3786/065 (2. Rechtszug) eingereichte Schriftsätze der Beteiligten; gerichtliches Schreiben vom 11. Januar 2007; Niederschrift über die mündliche Verhandlung.

  • BFH, 28.06.2006 - I R 47/05

    Verjährung des Anspruchs auf Erstattung von Kapitalertragssteuer, die von

    Auszug aus FG München, 04.07.2008 - 7 K 3786/06
    Auf die - vom FG zugelassene - Revision des Finanzamts hob der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 28. Juni 2006 (I R 47/05) das Urteil des FG auf, verwies die Sache an das FG zurück und übertrug die Entscheidung über die Kosten des gesamten Rechtstreits dem FG.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und der Ausführungen der Beteiligten wird auf folgende Unterlagen Bezug genommen: Antrag des Klägers vom 29. Februar 2002; Schreiben des Finanzamts vom 13. März 2002; Einspruchsschreiben vom 18. März 2002; Schriftverkehr zwischen den Beteiligten im Zuge des Einspruchsverfahrens; Einspruchsentscheidung vom 20. Januar 2003; Schriftsätze der Beteiligten im Verfahren 7 K 878/03; Urteil des FG München 7 K 878/03 vom 10. Mai 2005; im Revisionsverfahren I R 47/05 eingereichte Schriftsätze der Beteiligten; BFH-Urteil I R 47/05 vom 28. Juni 2006; im Verfahren 7 K 3786/065 (2. Rechtszug) eingereichte Schriftsätze der Beteiligten; gerichtliches Schreiben vom 11. Januar 2007; Niederschrift über die mündliche Verhandlung.

    a) Vor dem Hintergrund des Urteils des BFH vom 28. Juni 2006 I R 47/05 geht es im Streitfall um die Frage, ob dem Erlass eines Freistellungsbescheides i.S. des § 155 Abs. 1 Satz 3 AO als verfahrensrechtliche Voraussetzung i.S. von § 218 Abs. 1 AO für die vom Kläger begehrte Steuererstattung nach § 37 Abs. 2 AO der Ablauf der Festsetzungsfrist - ein Freistellungsbescheid unterliegt als Steuerbescheid (§ 155 Abs. 1 Satz 3 AO) den Regelungen über die Festsetzungsfrist gem. §§ 169 ff. AO - entgegensteht (§ 169 Abs. 1 Satz 1 AO).

  • BFH, 12.10.1995 - I R 39/95

    Lohnsteueranmeldung

    Auszug aus FG München, 04.07.2008 - 7 K 3786/06
    Feststellungsbescheid für die Erbengemeinschaft und Einkommensteuerbescheid seien maßgebliche Rechtsgrundlage für die steuerliche Beurteilung gewesen, von der die ursprüngliche (summarische) Rechtsgrundlage für die Kapitalertragsteuer abgelöst worden sei (BFH-Urteil vom 12. Oktober 1995 - I R 39/95; Bundessteuerblatt - BStBl - II 1996, 87).

    Das BFH-Urteil vom 12. Oktober 1995 - I R 39/95, welches der Kläger heranziehe, sei zur Erstattung einbehaltener Lohnsteuer ergangen.

  • BFH, 19.12.1984 - I R 31/82
    Auszug aus FG München, 04.07.2008 - 7 K 3786/06
    Gemäß BFH-Urteil vom 19. Dezember 1984 (I R 31/82, BFHE 143, 416) sei ein solcher Freistellungsbescheid zu erteilen, wenn der Steuerpflichtige mit Erfolg geltend mache, auf seine Rechnung sei ohne rechtlichen Grund Kapitalertragsteuer gezahlt worden.
  • BFH, 29.01.2003 - I R 10/02

    Festsetzungsfrist für Kapitalertragsteuer-Erstattung

    Auszug aus FG München, 04.07.2008 - 7 K 3786/06
    Die Ablaufhemmung nach § 170 Abs. 2 Nr. AO greift nach der Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil vom 29. Januar 2003 I R 10/02, BStBl II 2003, 687) auch dann ein, wenn - wie im Streitfall - der Steuerschuldner selbst nicht zu einer Steueranmeldung verpflichtet ist.
  • BFH, 24.02.1988 - I R 95/84

    Gewinnanteil aus einer ausländischen Betriebsstätte einer inländischen

    Auszug aus FG München, 04.07.2008 - 7 K 3786/06
    Im Übrigen bestand für den Kläger auch keine Verpflichtung zur Abgabe der Feststellungsbescheide, soweit sie sich auf Einkünfte aus Kapitalvermögen bezogen, da diese Einkünfte für ihn im Inland nicht steuerbar sind und daher nicht Gegenstand der Einkünftefeststellung nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO sind (BFH-Urteil vom 14. Februar 1988 I R 95/84, BStBl II 1988, 663; Tipke/Kruse, Abgabenordnung, § 180 Rz. 56 m.w.N.).
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