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   FG München, 04.10.2017 - 6 K 3285/14   

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https://dejure.org/2017,59633
FG München, 04.10.2017 - 6 K 3285/14 (https://dejure.org/2017,59633)
FG München, Entscheidung vom 04.10.2017 - 6 K 3285/14 (https://dejure.org/2017,59633)
FG München, Entscheidung vom 04. Oktober 2017 - 6 K 3285/14 (https://dejure.org/2017,59633)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Betriebs-Berater

    Rückstellung nach § 6a EStG bildet den erdienten Teil einer Versorgungsanwartschaft ab

  • rewis.io

    Abzug der Beiträge an einen Pensionsfonds als Betriebsausgaben

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    In welcher Höhe führt die Auflösung einer Pensionsrückstellung zu sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben oder zu einer Verteilung auf die folgenden 10 Wirtschaftsjahre gem. § 4 e Abs. 3 Satz 3 Einkommensteuergesetz ( EStG )

  • rechtsportal.de

    Auswirkung der Auflösung einer Pensionsrückstellung auf die sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben bzw. auf die Verteilungsmöglichkeit auf die folgenden 10 Wirtschaftsjahre; Abzugsmöglichkeit von Beiträgen an einen Pensionsfonds als Betriebsausgaben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bei Übertragung einer Versorgungsanwartschaft auf einen Pensionsfonds, Inanspruchnahme des Wahlrechts nach § 4e Abs. 3 S. 1 EStG und Auflösung der Pensionsrückstellung nach § 6a EStG Verteilung der aufgelösten Pensionsrückstellung als Betriebsausgaben in den folgenden zehn ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer | Höhe der Betriebsausgaben bei gewinnerhöhender Auflösung einer Pensionsrückstellung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Betriebsausgabenabzug bei Übertragung der Pensionsrückstellung auf Pensionsfonds

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Betriebsausgabenabzug bei Übertragung der Pensionsrückstellung auf Pensionsfonds

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2018, 1968
  • EFG 2018, 1022
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.04.2017 - X R 30/15

    Keine Rückstellung für Zusatzbeiträge zur Handwerkskammer

    Auszug aus FG München, 04.10.2017 - 6 K 3285/14
    Entscheidend für das Ob und die Höhe des Bilanzansatzes von Rückstellungen sind die Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung (ständige Rechtsprechung; vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. April 2017 X R 30/17, BStBl II 2017, 900; vgl. ferner Schmidt/Heinicke § 4 EStG Rz. 680 ff.).
  • BFH, 16.01.2019 - X R 30/17

    Keine Anwendung von § 171 Abs. 10 AO auf das Verhältnis von Steuerbescheid und

    Auszug aus FG München, 04.10.2017 - 6 K 3285/14
    Entscheidend für das Ob und die Höhe des Bilanzansatzes von Rückstellungen sind die Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung (ständige Rechtsprechung; vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. April 2017 X R 30/17, BStBl II 2017, 900; vgl. ferner Schmidt/Heinicke § 4 EStG Rz. 680 ff.).
  • BFH, 26.06.2013 - I R 39/12

    Rückstellung für Pensionszusage: Einbeziehung von Vordienstzeiten; Verstoß gegen

    Auszug aus FG München, 04.10.2017 - 6 K 3285/14
    Damit enthält eine nach § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 1 ermittelte Pensionsrückstellung keine Beträge, die auf zukünftige Leistungen entfallen (vgl. BFH vom 26. Juni 2013 I R 39/12, BStBl II 2014, 174 Rz. 10; Dommermuth in Hermann/Heuer/Raupach § 6a EStG Anm. 49 und 100; Kirchhof/Gosch § 6a EStG Rz. 15).
  • BFH, 10.02.1953 - I 113/52 U

    Auslegung von Steuergesetzen nach ihrem Wortlaut - Rechtscharakter einer

    Auszug aus FG München, 04.10.2017 - 6 K 3285/14
    Denn der BFH hat sich der früheren Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs angeschlossen, nach der Pensionsrückstellungen nur insoweit zulässig waren, als sie für bereits geleistete Arbeit gebildet wurden (vgl. Urteil des BFH vom 10. Februar 1953 I 113/52 U, BStBl III 1953, 102).
  • BFH, 20.11.2019 - XI R 52/17

    Zum Betriebsausgabenabzug der an einen Pensionsfonds entrichteten Leistungen beim

    Auf die Revision des Beklagten und die Anschlussrevision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 04.10.2017 - 6 K 3285/14 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) München gab mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 1022 veröffentlichten Urteil vom 04.10.2017 - 6 K 3285/14 der Klage teilweise statt.

    (2) Etwas anderes kann sich nicht daraus ergeben, dass der Unternehmer --wie hier die Klägerin-- im Rahmen des sog. Kombinationsmodells den bereits erdienten Teil der Versorgungsanwartschaft auf einen Pensionsfonds überträgt und zugleich den noch nicht erdienten Teil auf eine Unterstützungskasse (vgl. im Ergebnis ebenso Prost, DB 2009, 2010; Gosch in Kirchhof, a.a.O., § 4e Rz 11; a.A. Höfer in Höfer/Veit/Verhuven, a.a.O., Kap. 30 Rz 43; Ahrend/Förster/Rößler, a.a.O., Teil 5a Rz 279; Blümich/H.-J. Heger, § 4e EStG Rz 52d; Bredebusch/Großmann, DStR 2010, 1441; Stöckler, BB 2018, 1968).

    (3) Der Teilwert i.S. des § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 EStG stellt aufgrund des Abzugs des Barwerts betragsmäßig gleichbleibender (künftiger) Jahresbeträge nach § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 1 EStG zwar bereits eine ratierliche Größe dar, sodass es zu einer doppelten Ratierung kommt, wenn beim Kombinationsmodell im Rahmen des § 4e Abs. 3 Satz 3 EStG die aufzulösende Pensionsrückstellung nur verrechnet wird, soweit sie wegen der den sog. Past-Service betreffenden Übertragung an einen Pensionsfonds aufzulösen ist (vgl. Stöckler, BB 2018, 1968; Ahrend/Förster/Rößler, a.a.O., Teil 5a Rz 279).

  • FG Hessen, 07.11.2018 - 4 K 2332/15

    § 4e EStG, § 6a EStG

    Dem vom Beklagten beantragten Ruhen des Verfahrens sei nicht zuzustimmen, da sich das in Bezug genommen Urteil des Finanzgerichts München vom 04.10.2017 6 K 3285/14 nicht vollumfänglich mit der strittigen Thematik auseinandersetze.

    dd) Das FG München hat sich in dem Urteil vom 04.10.2017 6 K 3285/14, EFG 2018, 1022 der Ansicht des BMF in dem BMF-Schreiben (nur) hinsichtlich der Ansicht angeschlossen, dass bei der Frage der Auflösung der Rückstellung der Höhe nach auf die Rückstellung in der Bilanz des Vorjahres abzustellen ist.

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