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   FG München, 04.12.2007 - 6 K 1252/07   

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FG München, 04.12.2007 - 6 K 1252/07 (https://dejure.org/2007,75480)
FG München, Entscheidung vom 04.12.2007 - 6 K 1252/07 (https://dejure.org/2007,75480)
FG München, Entscheidung vom 04. Dezember 2007 - 6 K 1252/07 (https://dejure.org/2007,75480)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    VGA einer Tochtergesellschaft an den Gesellschafter-Geschäftsführer der Muttergesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • FG München, 19.09.2005 - 6 K 5505/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Darlehenshingabe an angeschlagenen Schuldner;

    Auszug aus FG München, 04.12.2007 - 6 K 1252/07
    Insoweit wird auf das gesonderte Verfahren 6 K 5505/04 (AB GmbH; entschieden mit Urteil vom 19. September 2005; die Nichtzulassungsbeschwerde wies derBFH mit Beschluss vom 8. Mai 2006 I B 147/05als unzulässig zurück) Bezug genommen.

    â Vorsorglich wird auch die mangelnde Sachaufklärung durch den Senat und eine Abweichung des vorliegenden Beschlusses im Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung und des Urteils 6 K 5505/04 von der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gerügt.

    Der Senat hat mit Urteil vom 19. September 2005 ( 6 K 5505/04 ) entschieden, dass bei der AB für 1996 eine vGA in Höhe von 800.000 DM erfolgt ist.

    Der Senat hat im Verfahren 6 K 5505/04 entschieden, dass nur in Höhe von 800 000 DM bei der AB im Jahr 1996 eine vGA im Sinne des § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG a.F. abgeflossen ist.

  • BFH, 07.03.2007 - I R 45/06

    VGA

    Auszug aus FG München, 04.12.2007 - 6 K 1252/07
    Unter einer vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf den Unterschiedsbetrag i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (ständige Rspr. vgl. Urteil des BFH vom 7. März 2007 I R 45/06 , BFH/NV 2007, 1710).

    Denn Voraussetzung für die Herstellung der Ausschüttungsbelastung ist ein tatsächlicher Mittelabfluss im Veranlagungszeitraum ( BFH-Urteile vom 14. Juli 2004 I R 16/03 , BStBl II 2004, 1010 und vom 7. März 2007 I R 45/06 , BFH/NV 2007, 1710).

  • BFH, 22.02.2005 - VIII R 24/03

    VGA; Zuwendung an nahe stehende Personen

    Auszug aus FG München, 04.12.2007 - 6 K 1252/07
    Eine vGA einer Tochtergesellschaft an den Gesellschafter-Geschäftsführer der Muttergesellschaft ist so zu beurteilen, als ob die Tochtergesellschaft den der vGA zugrunde liegenden Vorteil zunächst der Muttergesellschaft zuwendet und diese ihn an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer weiterleitet (vgl. Urteil des BFH vom 23. Oktober 1985 I R 247/81 , BStBl II 1986, 195 und vom 22. Februar 2005 VIII R 24/03 , BFH/NV 2005, 1266).

    Es ist nicht vorgetragen und auch nicht erkennbar, dass die Eltern von den Vorgängen Kenntnis hatten und Herrn XY etwas zuwenden wollten (vgl. dazu Urteile des BFH vom 22. Februar 2005 VIII R 24/03 , BFH/NV 2005, 1266 und vom 19. Juni 2007 VIII R 54/05 , BFH/NV 2007, 1978).

  • BFH, 02.02.2005 - VIII B 191/03

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - schlafender Richter

    Auszug aus FG München, 04.12.2007 - 6 K 1252/07
    Dass die Klägerin mit Herrn XY solche Vereinbarungen tatsächlich geschlossen hat, wird aus den Umständen des Streitfalls nicht ersichtlich (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Februar 2005 VIII B 191/03 , BFH/NV 2005, 1318).
  • BFH, 14.07.2004 - I R 16/03

    Ausschüttungsbelastung bei vGA

    Auszug aus FG München, 04.12.2007 - 6 K 1252/07
    Denn Voraussetzung für die Herstellung der Ausschüttungsbelastung ist ein tatsächlicher Mittelabfluss im Veranlagungszeitraum ( BFH-Urteile vom 14. Juli 2004 I R 16/03 , BStBl II 2004, 1010 und vom 7. März 2007 I R 45/06 , BFH/NV 2007, 1710).
  • BFH, 08.05.2006 - I B 147/05

    Rüge unzureichender Sachaufklärung; Darlegung von Divergenz

    Auszug aus FG München, 04.12.2007 - 6 K 1252/07
    Die Nichtzulassungsbeschwerde dagegen wurde mit Beschluss des BFH vom 8. Mai 2006 ( I B 147/05 ) als unzulässig verworfen.
  • FG München, 30.09.2005 - 6 V 5508/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Gewährung ungesicherter Darlehen

    Auszug aus FG München, 04.12.2007 - 6 K 1252/07
    Durch Beschluss vom 30. September 2005 hat das Finanzgericht einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zum Teil stattgegeben (6 V 5508/04).
  • BFH, 19.06.2007 - VIII R 54/05

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Geldentnahmen eines GmbH-Geschäftsführers, der

    Auszug aus FG München, 04.12.2007 - 6 K 1252/07
    Es ist nicht vorgetragen und auch nicht erkennbar, dass die Eltern von den Vorgängen Kenntnis hatten und Herrn XY etwas zuwenden wollten (vgl. dazu Urteile des BFH vom 22. Februar 2005 VIII R 24/03 , BFH/NV 2005, 1266 und vom 19. Juni 2007 VIII R 54/05 , BFH/NV 2007, 1978).
  • BFH, 23.10.1985 - I R 247/81

    Zur beherrschenden Stellung eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft und

    Auszug aus FG München, 04.12.2007 - 6 K 1252/07
    Eine vGA einer Tochtergesellschaft an den Gesellschafter-Geschäftsführer der Muttergesellschaft ist so zu beurteilen, als ob die Tochtergesellschaft den der vGA zugrunde liegenden Vorteil zunächst der Muttergesellschaft zuwendet und diese ihn an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer weiterleitet (vgl. Urteil des BFH vom 23. Oktober 1985 I R 247/81 , BStBl II 1986, 195 und vom 22. Februar 2005 VIII R 24/03 , BFH/NV 2005, 1266).
  • FG Hamburg, 22.08.2016 - 3 K 36/16

    Versäumte Klagefrist oder Rechtsmittelfrist - Zu den persönlichen und

    Die abgekürzte mittelbare vGA gliedert sich zweistufig auf in eine vGA der Tochter-Kapitalgesellschaft an die Mutter-Kapitalgesellschaft und eine vGA letzterer an ihren Gesellschafter (Urteile BFH vom 30.01.2013 II R 6/12, BFHE 240, 178, BStBl II 2013, 930, Juris Rz. 27; FG München vom 04.12.2007 6 K 1252/07, Datev, Juris; FG Hamburg vom 04.09.1997 II 82/94, EFG 1998, 392; Hessisches FG, Beschluss vom 21.04.1994 4 V 596/94, EFG 1985, 393).
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