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   FG München, 05.03.2012 - 14 V 294/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43424
FG München, 05.03.2012 - 14 V 294/12 (https://dejure.org/2012,43424)
FG München, Entscheidung vom 05.03.2012 - 14 V 294/12 (https://dejure.org/2012,43424)
FG München, Entscheidung vom 05. März 2012 - 14 V 294/12 (https://dejure.org/2012,43424)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vorsteuerberichtigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vornahme einer Vorsteuerberichtigung i.R.e. Umsatzsteuererklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerberichtigung bei Verkauf eines Gebäudes vor Verwendung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorsteuerberichtigung bei Verkauf eines Gebäudes vor Verwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.02.1990 - II B 98/89

    Hamburgische Spielgerätesteuer verfassungsgemäß

    Auszug aus FG München, 05.03.2012 - 14 V 294/12
    Eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte im Sinne dieser Vorschriften liegt vor, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes Nachteile drohen, die durch eine etwaige spätere Rückzahlung des eingezogenen Betrages nicht ausgeglichen werden oder nur schwer gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (Beschlüsse des BFH vom 21. Februar 1990 II B 98/89, BStBl II 1990, 510 und vom 5. März 1998 VII B 36/97, BFH/NV 1998, 1325).
  • BFH, 05.03.1998 - VII B 36/97

    Geschäftsführerhaftung: erforderliche Überwachungsmaßnahmen

    Auszug aus FG München, 05.03.2012 - 14 V 294/12
    Eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte im Sinne dieser Vorschriften liegt vor, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes Nachteile drohen, die durch eine etwaige spätere Rückzahlung des eingezogenen Betrages nicht ausgeglichen werden oder nur schwer gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (Beschlüsse des BFH vom 21. Februar 1990 II B 98/89, BStBl II 1990, 510 und vom 5. März 1998 VII B 36/97, BFH/NV 1998, 1325).
  • BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99

    Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen

    Auszug aus FG München, 05.03.2012 - 14 V 294/12
    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand präsenter Beweismittel bestehen keine ernstlichen Zweifel im Sinne des § 69 Abs. 3 und Abs. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) an der Rechtmäßigkeit des Bescheides (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Februar 2000 IV B 83/99, BStBl II 2000, 298) und zwar aus folgenden Erwägungen:.
  • BFH, 26.06.2009 - V B 34/08

    Grundsätze zur umsatzsteuerlichen Zuordnung eines Gegenstandes zum Unternehmen

    Auszug aus FG München, 05.03.2012 - 14 V 294/12
    Die Zuordnung ist im Streitfall dadurch erfolgt, dass der Antragsteller den Vorsteuerabzug für die im Zusammenhang mit der Errichtung des auf das Büro entfallenden Gebäudeteils aufgewendeten Eingangsleistungen geltend gemacht hat (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Juni 2009 V B 34/08, BFH/NV 2009, 2011).
  • BFH, 07.07.2011 - V R 21/10

    Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen -

    Auszug aus FG München, 05.03.2012 - 14 V 294/12
    Bei richtlinienkonformer Auslegung wird für das Unternehmen i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG eine Leistung daher nur bezogen, wenn sie zur (beabsichtigten) Verwendung für Zwecke einer nachhaltigen und gegen Entgelt ausgeübten Tätigkeit bezogen wird, die im Übrigen steuerpflichtig sein muss, damit der Vorsteuerabzug nicht nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG ausgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juli 2011 V R 21/10, DStR 2011, 2754 m.w.N. auch auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union - EuGH -).
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