Rechtsprechung
FG München, 05.06.2018 - 2 K 345/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
EStG § 11 Abs. 1 S. 1; FGO § 135 Abs. 1
Versteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Versteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verdeckte Gewinnausschüttung an Dritten; Zufluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) an Dritten - Zufluss
Papierfundstellen
- DB 2018, 2522
- NZG 2018, 1320
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 16.06.2015 - IX R 28/14
Zivilrechtliche Folgen der Auflösung einer GmbH - Berechnung des …
Auszug aus FG München, 05.06.2018 - 2 K 345/16
Ihre dagegen gerichtete Klage begründen die Kläger im Wesentlichen unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs -BFHvom 16. Juni 2015 (IX R 28/14, BFH/NV 2015, 1679) und das Urteil des Finanzgerichts München vom 28. Juli 2015 (6 K 617/13) damit, dass die vGA der Klägerin nicht im Streitjahr 2007 zugeflossen sei.Wird das Darlehen nach seiner Hingabe uneinbringlich und hat es die Gesellschaft unterlassen, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um das Darlehen zu sichern und zurückzuerhalten, kann dies einem Verzicht auf Rückzahlung gleichkommen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Juni 2015 IX R 28/14, BFH/NV 2015, 1679, m.w.N.).
- BFH, 14.07.2004 - I R 16/03
Ausschüttungsbelastung bei vGA
Auszug aus FG München, 05.06.2018 - 2 K 345/16
Nichts anderes ergebe sich aufgrund des Urteils des BFH vom 14. Juli 2004 (I R 16/03, BStBl II 2004, 1010). - BFH, 02.12.2014 - VIII R 45/11
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Scheckzahlungen einer GmbH zur Erfüllung …
Auszug aus FG München, 05.06.2018 - 2 K 345/16
Die vGA ist beim Gesellschafter zu erfassen, wenn ihm der Vermögensvorteil zufließt (vgl. BFH-Urteil vom 2. Dezember 2014 VIII R 45/11, BFH/NV 2015, 683). - BFH, 08.10.2008 - I R 61/07
Verdeckte Gewinnausschüttung an dem Gesellschafter nahe stehende …
Auszug aus FG München, 05.06.2018 - 2 K 345/16
Derartige Beziehungen können familienrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher, schuldrechtlicher oder auch rein tatsächlicher Art sein (vgl. BFH-Urteil vom 8. Oktober 2008 I R 61/07, BStBl II 2011, 62, m.w.N.).