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   FG München, 05.09.1995 - 8 K 3991/94   

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FG München, 05.09.1995 - 8 K 3991/94 (https://dejure.org/1995,30635)
FG München, Entscheidung vom 05.09.1995 - 8 K 3991/94 (https://dejure.org/1995,30635)
FG München, Entscheidung vom 05. September 1995 - 8 K 3991/94 (https://dejure.org/1995,30635)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 438
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.04.1992 - VI B 152/91

    Vorläufiger Rechtsschutz im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren

    Auszug aus FG München, 05.09.1995 - 8 K 3991/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (-;BFH-;vgl. Beschluß vom 29. April 1992 VI B 152/91, BStBl II 1992, 752) könne eine Gleichstellung von ESt-Vorauszahlern und LSt-Zahlern nur dadurch herbeigeführt werden, daß jeweils die gleichen steuermindernden Umstände zu berücksichtigen seien, da die auf den Lohn entfallenden Abzugsbeträge materiell-rechtlich Vorauszahlungen auf die Jahreseinkommensteuer des Arbeitnehmers darstellten.

    Weiter führt der Kl aus, daß die BMF-Schreiben vom 8. September 1992 (BStBl I 1992, 527) und vom 19. Februar 1993 (BStBl I 1993, 250) die Auffassung des BFH im Beschluß vom 29. April 1992 (a.a.O.) nur sehr begrenzt umsetzten.

    Das FA zitiere den BFH-Beschluß vom 29. April 1992 (a.a.O.) nur sehr einseitig.

    Diese durch das Steuermißbrauchsgesetz vom 21. Dezember 1993 (BGBl I 1993, 2310) eingeführte Regelung soll dazu dienen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Entscheidung vom 8. Oktober 1991 - BvL 50/86 -;, BVerfGE 1984, 348 f) und des BFH (Beschluß vom 29. April 1992 - VI B 152/91 - BStBl II 1992, 752) bestehende Ungleichbehandlung von LSt- und ESt-Vorauszahlern zu beseitigen.

    Ungeachtet der zwischen dem FA und dem Arbeitgeber bestehenden Rechtsbeziehungen ist das LSt-Abzugsverfahren, soweit es das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und FA anbetrifft, materiell-rechtlich ein Unterfall des § 37 EStG, wobei eine eigene verfahrensrechtliche Ausgestaltung des LSt-Abzugsverfahrens durch die Einschaltung des Arbeitgebers in das Vorauszahlungsverfahren gerechtfertigt ist (BFH, BStBl II 1992, 752).

    Nach dem Sinn und Zweck des § 39 a Abs. 1 EStG wie des § 37 Abs. 3 EStG soll sowohl durch die Eintragung von Freibeträgen auf der LSt-Karte als auch durch die Festsetzung von Vorauszahlungen in unterschiedlichen Verfahren der Betrag der voraussichtlichen Jahreseinkommensteuer erreicht werden (vgl. BFH, BStBl II 1992, 752).

  • BFH, 07.06.1989 - X R 12/84

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse - Revision - Fristablauf

    Auszug aus FG München, 05.09.1995 - 8 K 3991/94
    Auf Antrag des Kl kann dieses Verfahren jedoch in ein Feststellungsverfahren nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO übergeleitet werden, wenn der Kl ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der abgelehnten Eintragung auf der LSt-Karte hat (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juni 1989 X R 12/84, BStBl II 1989, 976).

    Das berechtigte Interesse kann sowohl darin bestehen, daß die Streitfrage bei der Veranlagung des Streitjahres eine Rolle spielt (vgl. BFH-Urteil vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BStBl II 1979, 650), als auch darin, daß die Streitfrage für die LSt-Ermäßigungsverfahren der Folgejahre Bedeutung hat (BFH, BStBl II 1989, 976); denn eine im LSt-Ermäßigungsverfahren ergangene rechtskräftige Entscheidung ist aus prozeßökonomischen Gründen auch für die Veranlagung bzw. LSt-Ermäßigungsverfahren der Folgejahre beachtlich, sofern sich der zu beurteilende Sachverhalt unverändert darstellt (vgl. BFH-Urteil vom 13. Januar 1987 IX R 90/83, BFH/NV 1987, 445).

  • BFH, 13.01.1987 - IX R 90/83

    Gewährung eines dem Miteigentumsanteil des Steuerpflichtigen entsprechenden

    Auszug aus FG München, 05.09.1995 - 8 K 3991/94
    Das berechtigte Interesse kann sowohl darin bestehen, daß die Streitfrage bei der Veranlagung des Streitjahres eine Rolle spielt (vgl. BFH-Urteil vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BStBl II 1979, 650), als auch darin, daß die Streitfrage für die LSt-Ermäßigungsverfahren der Folgejahre Bedeutung hat (BFH, BStBl II 1989, 976); denn eine im LSt-Ermäßigungsverfahren ergangene rechtskräftige Entscheidung ist aus prozeßökonomischen Gründen auch für die Veranlagung bzw. LSt-Ermäßigungsverfahren der Folgejahre beachtlich, sofern sich der zu beurteilende Sachverhalt unverändert darstellt (vgl. BFH-Urteil vom 13. Januar 1987 IX R 90/83, BFH/NV 1987, 445).
  • BFH, 29.05.1979 - VI R 21/77

    Lohnsteuerermäßigungsverfahren - Erhöhung des Freibetrags -

    Auszug aus FG München, 05.09.1995 - 8 K 3991/94
    Das berechtigte Interesse kann sowohl darin bestehen, daß die Streitfrage bei der Veranlagung des Streitjahres eine Rolle spielt (vgl. BFH-Urteil vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BStBl II 1979, 650), als auch darin, daß die Streitfrage für die LSt-Ermäßigungsverfahren der Folgejahre Bedeutung hat (BFH, BStBl II 1989, 976); denn eine im LSt-Ermäßigungsverfahren ergangene rechtskräftige Entscheidung ist aus prozeßökonomischen Gründen auch für die Veranlagung bzw. LSt-Ermäßigungsverfahren der Folgejahre beachtlich, sofern sich der zu beurteilende Sachverhalt unverändert darstellt (vgl. BFH-Urteil vom 13. Januar 1987 IX R 90/83, BFH/NV 1987, 445).
  • BFH, 21.11.1997 - VI R 93/95

    Keine Lohnsteuerermäßigung bei positiven Kapitaleinkünften

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 1996, 438 veröffentlicht.
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