Rechtsprechung
FG München, 06.06.2008 - 7 K 4752/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Versteuerung der Ausgleichszahlung der Organgesellschaft an außenstehenden Aktionär nach § 16 KStG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versteuerung von Ausgleichszahlungen einer Organgesellschaft an einen außenstehenden Aktionär; Anwendung von § 16 Körperschaftsteuergesetz (KStG) bei Veräußerung einer Beteiligung durch einen außenstehenden Aktionär an den Organträger nach Ende des Geschäftsjahres; ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KStG (2002) § 16; AktG § 304
Ausgleichszahlung an außenstehenden Aktionär; Anwendung von § 16 KStG , wenn der außenstehende Aktionär seine Beteiligung nach Ende des Geschäftsjahres an den Organträger veräußert - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ausgleichszahlung an außenstehenden Aktionär - Anwendung von § 16 KStG, wenn der außenstehende Aktionär seine Beteiligung nach Ende des Geschäftsjahres an den Organträger veräußert
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2008, 1582
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- FG Münster, 21.09.2007 - 9 K 4007/06
Besteuerung von Ausgleichszahlungen bei Vereinbarung eines …
Auszug aus FG München, 06.06.2008 - 7 K 4752/06
Als Ausgleichszahlung i.S.d. § 16 KStG sollen jedoch nach überwiegender Auffassung auch andere als die in § 304 AktG bezeichneten Gestaltungen zu behandeln sein, wenn sie das gleiche wirtschaftliche Ergebnis haben, dem außenstehenden Anteilseigner an Stelle einer Beteiligung am Gewinn der Organgesellschaft einen Ausgleich zu gewähren (…Frotscher in Frotscher/Maas, KStG, § 16 Rz. 12; Finanzgericht Münster, Urteil vom 21. September 2007 - 9 K 4007/06 K, EFG 2008, 324 unter Bezug auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juli 1973 - I R 225/71, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1973, 791). - BFH, 20.05.1992 - X R 49/89
Zeitanteilige Aktivierung von Mietzinsforderungen bei KFZ-Vermietung
Auszug aus FG München, 06.06.2008 - 7 K 4752/06
Die Grundsätze, die der BFH für die Entstehung des Mietzinses aus einem Mietvertrag aufgestellt hat (vgl. BFH-Urteil vom 20. Mai 1992 - X R 49/89, BStBl II 1992, 904), gelten hier entsprechend. - BFH, 25.07.1973 - I R 225/71
Minderheitsgesellschafter einer Organgesellschaft - Übertragung des …
Auszug aus FG München, 06.06.2008 - 7 K 4752/06
Als Ausgleichszahlung i.S.d. § 16 KStG sollen jedoch nach überwiegender Auffassung auch andere als die in § 304 AktG bezeichneten Gestaltungen zu behandeln sein, wenn sie das gleiche wirtschaftliche Ergebnis haben, dem außenstehenden Anteilseigner an Stelle einer Beteiligung am Gewinn der Organgesellschaft einen Ausgleich zu gewähren (…Frotscher in Frotscher/Maas, KStG, § 16 Rz. 12; Finanzgericht Münster, Urteil vom 21. September 2007 - 9 K 4007/06 K, EFG 2008, 324 unter Bezug auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juli 1973 - I R 225/71, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1973, 791).
- LG Frankfurt/Main, 14.09.2009 - 5 O 203/07
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Eurohypo AG
Mangels Erhöhung bleibt es insoweit bei dem gesetzlichen Mindestwert von EUR 200.000,-Für die Bemessung des Streitwertes des Ausgleichs kann dahingestellt bleiben, ob wegen der Eintragung des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre am 25.7.2008 die Minderheitsaktionäre überhaupt einen Ausgleich verlangen können (bejahend Kammerurteile v. 18.3.2008 - 3-05 O 211/07 - v. 16.5.2008 - 3-05 O 357/07 - v. 25.7.2008 - 3-05 O 95/08, ebenso LG Köln Urteil v. 13.3.2009 - 82 O 93/08 - FG München EFG 2008, 1582 ; Dreier/Riedel BB 2009, 1822 ; a. A.: OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 26.8.2009 - 23 U 69/08 -).