Rechtsprechung
FG München, 06.06.2013 - 5 K 2416/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuerpflichtigkeit des Erhalts von Gegenleistungen anlässlich eines Aktientausches
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuerbarkeit des Barausgleichs beim Aktientausch
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Steuerbarkeit des Barausgleichs beim Aktientausch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 06.06.2013 - 5 K 2416/12
- BFH, 20.10.2016 - VIII R 42/13
Papierfundstellen
- EFG 2013, 1913
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- FG Düsseldorf, 11.12.2012 - 10 K 4059/10
Abgeltungsteuer: Barabfindung beim Tausch bereits steuerentstrickter Altaktien - …
Auszug aus FG München, 06.06.2013 - 5 K 2416/12
Die Reserven bleiben steuerlich verstrickt und werden erst im Fall einer zukünftigen Veräußerung gegen Geldzahlung realisiert (…vgl. zu Vorstehendem Bundestagsdrucksache - BT-Drucks. - 16/10189, S. 50; Urteil des Finanzgerichts - FG - Düsseldorf vom 11. Dezember 2012 10 K 4059/10 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2013, 520, mit weiteren Nachweisen - m. w. N. -).Insoweit schließt sich der erkennende Senat der Auffassung des FG Düsseldorf in EFG 2013, 520 an.
Damit stellt die Barzahlung, die anlässlich eines Tausches von Anteilen, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden und bei denen bereits die einjährige Veräußerungsfrist gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 a. F. abgelaufen war, gezahlt wird, in voller Höhe keinen steuerbaren Kapitalertrag i. S. d. §§ 20 Abs. 4a Satz 2, Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG dar (vgl. FG Düsseldorf in EFG 2013, 520, zu bereits im Jahr 2006 erworbenen Aktien, die im Jahr 2009 zuzüglich einer Barabfindung getauscht wurden).
In zeitlicher Hinsicht sind vielmehr in Fällen eines Aktientausches mit Barausgleich die neu eingeführten Besteuerungstatbestände insgesamt erstmals auf Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden (so im Ergebnis auch FG Düsseldorf in EFG 2013, 520, unter Berufung auf § 52 a Abs. 10 Satz 1 EStG ).
Ein Ruhen des Verfahrens war nach § 155 FGO i. V. m. § 251 ZPO nicht anzuordnen, da es insoweit an einem entsprechenden Antrag der Kläger fehlt, und das beim BFH anhängige Verfahren VIII R 10/13 (vorgehend: FG Düsseldorf in EFG 2013, 520) nur Aktien betraf, die am 31. Dezember 2008 bereits steuerentstrickt waren.
- BFH, 20.10.2016 - VIII R 10/13
Besteuerung der Barabfindung bei einem Aktientausch nach Einführung der …
Auszug aus FG München, 06.06.2013 - 5 K 2416/12
Ein Ruhen des Verfahrens war nach § 155 FGO i. V. m. § 251 ZPO nicht anzuordnen, da es insoweit an einem entsprechenden Antrag der Kläger fehlt, und das beim BFH anhängige Verfahren VIII R 10/13 (vorgehend: FG Düsseldorf in EFG 2013, 520) nur Aktien betraf, die am 31. Dezember 2008 bereits steuerentstrickt waren. - BFH, 20.10.2010 - I R 117/08
Ertragsteuerliche Folgen eines ausländischen "Spin-off" für den inländischen …
Auszug aus FG München, 06.06.2013 - 5 K 2416/12
Aus dem Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 20. Oktober 2010 I R 117/08, BFH/NV 2011, 669, ergebe sich, dass die im Wege eines sog. Spin-off durch eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft erfolgte Zuteilung von Aktien ihrer ebenfalls US-amerikanischen Tochtergesellschaft nur dann zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag führen könne, wenn sich die Zuteilung nach US-amerikanischem Handelsrecht und Gesellschaftsrecht als Gewinnverteilung und nicht als Kapitalrückzahlung darstelle. - BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Spekulationsfrist
Auszug aus FG München, 06.06.2013 - 5 K 2416/12
Eine Besteuerung der Barabfindung bei sog. Altbeständen müsste sich dementsprechend an den seitens des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Beschluss vom 7. Juli 2010 ( 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, Sammlung der Entscheidungen des BVerfG - BVerfGE - 127, 1 ff.) bekräftigten verfassungsrechtlichen Grundsätzen des Vertrauensschutzes messen lassen, was womöglich verfassungsrechtliche Bedenken zur Folge hätte.
- BFH, 20.10.2016 - VIII R 42/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20. 10. 2016 VIII R 10/13 - …
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 6. Juni 2013 5 K 2416/12 aufgehoben. .Das Finanzgericht (FG) hat der hiergegen erhobenen Untätigkeitsklage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 1913 veröffentlichten Urteil vom 6. Juni 2013 5 K 2416/12 stattgegeben.