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   FG München, 07.01.2015 - 9 K 166/14   

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https://dejure.org/2015,26535
FG München, 07.01.2015 - 9 K 166/14 (https://dejure.org/2015,26535)
FG München, Entscheidung vom 07.01.2015 - 9 K 166/14 (https://dejure.org/2015,26535)
FG München, Entscheidung vom 07. Januar 2015 - 9 K 166/14 (https://dejure.org/2015,26535)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommensteuerlicher Sonderausgabenabzug beim Entgelt für ein Unterrichtsinstitut

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonderausgabenabzug bei Schulgeldzahlungen an ein nicht von der zuständigen Kultusbehörde anerkanntes privates inländisches Unterrichtsinstitut

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sonderausgabenabzug bei Schulgeldzahlungen an ein nicht von der zuständigen Kultusbehörde anerkanntes privates inländisches Unterrichtsinstitut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 2057
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.07.1969 - I R 81/66

    Revisionsverfahren - Beschränkung des Klageantrags - Rückstellungen für

    Auszug aus FG München, 07.01.2015 - 9 K 166/14
    Insoweit und soweit die Kläger ihren Klageantrag in der mündlichen Verhandlung vom 7. Januar 2015 weiter beschränkt haben - sie haben dort erklärt, ihr Klagebegehren auch hinsichtlich der Einkünfte des Klägers aus Vermietung und Verpachtung nicht weiterzuverfolgen - , haben sie die Kosten zu tragen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Juli 1969 I R 81/66, BFHE 96, 510, BStBl II 1970, 15, unter 1., m.w.N.).
  • BFH, 11.04.2005 - GrS 2/02

    Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Beteiligung an einer sog.

    Auszug aus FG München, 07.01.2015 - 9 K 166/14
    Die Bindungswirkung eines solchen außersteuerlichen Verwaltungsakts in Form eines Grundlagenbescheids i.S. der § 171 Abs. 10, § 175 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) müsste jedoch durch das Gesetz ausdrücklich angeordnet sein (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 11. April 2005 GrS 2/02, BFHE 209, 399, BStBl II 2005, 679, unter C.4.).
  • BFH, 19.12.2012 - XI R 38/10

    Veräußerung eines Erbbaurechts mit aufstehendem, verpachtetem

    Auszug aus FG München, 07.01.2015 - 9 K 166/14
    Da die Kläger mit Schriftsatz vom 26. Mai 2014 - eingegangen bei Gericht am 28. Mai 2014 - erklärt haben, ihr Klagebegehren hinsichtlich der geltend gemachten Schuldzinsen nicht weiterzuverfolgen und damit ihren Klageantrag beschränkt haben, war eine Kostenverteilung nach Zeitabschnitten vorzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 19. Dezember 2012 XI R 38/10, BFHE 240, 366, unter II.4.a).
  • BFH, 20.08.2014 - X R 17/13

    Sonderausgabenzug von Schulgeld bei einem an einer englischen Privatschule

    Auszug aus FG München, 07.01.2015 - 9 K 166/14
    Gegenteiliges ergibt sich schließlich nicht aus dem BFH-Urteil vom 20. August 2014 X R 17/13 (juris).
  • BFH, 20.06.2017 - X R 26/15

    Abzugsfähigkeit von Schulgeld bei Privatschulen

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 7. Januar 2015  9 K 166/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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