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   FG München, 07.04.2010 - 13 K 4404/07   

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FG München, 07.04.2010 - 13 K 4404/07 (https://dejure.org/2010,45938)
FG München, Entscheidung vom 07.04.2010 - 13 K 4404/07 (https://dejure.org/2010,45938)
FG München, Entscheidung vom 07. April 2010 - 13 K 4404/07 (https://dejure.org/2010,45938)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Fehlender Nachweis der betrieblichen Veranlassung von Aufwendungen für Fremdfahrzeuge, Zeitschriften - Schätzung von zusätzlichen Betriebseinnahmen - Pflicht zur Einzelaufzeichnung von Betriebseinnahmen bei Rechtsanwälten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhöhung der Betriebseinnahmen und Verminderung der Betriebsausgaben nach einer steuerlichen Außenprüfung; Erfordernis eines wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen Aufwand und Betrieb für die Abziehbarkeit von Aufwendungen als Betriebsausgaben; Hinzuschätzung weiterer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schätzung von zusätzlichen Betriebseinnahmen bei einem Rechtsanwalt; Pflicht zur Einzelaufzeichnung von Betriebseinnahmen bei Rechtsanwälten; fehlender Nachweis der betrieblichen Veranlassung von Betriebsausgaben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schätzung von zusätzlichen Betriebseinnahmen bei einem Rechtsanwalt - Pflicht zur Einzelaufzeichnung von Betriebseinnahmen bei Rechtsanwälten - fehlender Nachweis der betrieblichen Veranlassung von Betriebsausgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 07.11.2000 - III R 23/98

    - für den Zeitraum 1. August 1984 bis 31. Mai 1987

    Auszug aus FG München, 07.04.2010 - 13 K 4404/07
    Das Gericht kann jedoch diese Frage dahingestellt sein lassen, denn es ist wegen des im finanzgerichtlichen Verfahren geltenden Verböserungsverbots (BFH-Urteile vom 29. Juli 1997 VIII R 80/94, BStBl II 1997, 727 [729] und vom 7. November 2000 III R 23/98, BStBl II 2001, 338 [340] jeweils m.w.N.) an einer Korrektur der Steuerfestsetzung zu Lasten der Kläger gehindert.
  • BFH, 29.07.1997 - VIII R 80/94

    Der unentgeltliche Erwerb einzelner Anteile von einem wesentlich Beteiligten

    Auszug aus FG München, 07.04.2010 - 13 K 4404/07
    Das Gericht kann jedoch diese Frage dahingestellt sein lassen, denn es ist wegen des im finanzgerichtlichen Verfahren geltenden Verböserungsverbots (BFH-Urteile vom 29. Juli 1997 VIII R 80/94, BStBl II 1997, 727 [729] und vom 7. November 2000 III R 23/98, BStBl II 2001, 338 [340] jeweils m.w.N.) an einer Korrektur der Steuerfestsetzung zu Lasten der Kläger gehindert.
  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus FG München, 07.04.2010 - 13 K 4404/07
    Aufwendungen die gemischt betrieblich und privat veranlasst sind, können grundsätzlich in abziehbare Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung aufgeteilt werden, wenn die Aufteilung anhand objektivierbarer Kriterien möglich ist und die betrieblich veranlassten Anteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind (zum Ganzen BFH-Beschluss vom 21. September 2009 GrS 1/06, BFH/NV 2010, 285 m.w.N.).
  • BFH, 31.07.2009 - VIII B 28/09

    Schätzungsbefugnis bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung - Privatnutzung von

    Auszug aus FG München, 07.04.2010 - 13 K 4404/07
    Soll dieses "Ansetzen" nicht nur ein "Schätzen" sein, müssen die Steuerpflichtigen für die Wahl der Einnahme-Überschussrechnung folglich jedenfalls gewisse Mindestanforderungen wie das Sammeln bzw. Erstellen von Einnahmen- und Ausgabenbelegen erfüllen (BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 57/07, BFH/NV 2009, 1298; BFH-Beschluss vom 31. Juli 2009 VIII B 28/09, BFH/NV 2009, 1967).
  • BFH, 24.06.2009 - VIII R 80/06

    Finanzamt kann Zugriff auf Daten von gesetzlich nicht vorgeschriebenen

    Auszug aus FG München, 07.04.2010 - 13 K 4404/07
    Eine solche Aufbewahrungspflicht ergibt sich in der Regel aus § 147 Abgabenordnung (AO), aber auch aus der den Steuerpflichtigen obliegenden Feststellungslast (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 VIII R 80/06, BFH/NV 2009, 1857; Weber-Grellet in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff - KSM -, Einkommensteuergesetz-Kommentar, § 4 Rz D 54).
  • BFH, 19.03.2009 - IV R 57/07

    Recht zur Wahl der Einnahmen-Überschussrechnung als vereinfachte Gewinnermittlung

    Auszug aus FG München, 07.04.2010 - 13 K 4404/07
    Soll dieses "Ansetzen" nicht nur ein "Schätzen" sein, müssen die Steuerpflichtigen für die Wahl der Einnahme-Überschussrechnung folglich jedenfalls gewisse Mindestanforderungen wie das Sammeln bzw. Erstellen von Einnahmen- und Ausgabenbelegen erfüllen (BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 57/07, BFH/NV 2009, 1298; BFH-Beschluss vom 31. Juli 2009 VIII B 28/09, BFH/NV 2009, 1967).
  • BFH, 27.02.2007 - X B 7/06

    NZB: Ap, Vollschätzung wegen Verletzung der Buchführungspflicht

    Auszug aus FG München, 07.04.2010 - 13 K 4404/07
    Das Gericht kann sich daher darauf beschränken, nur die strittigen Punkte der Schätzung darzustellen, die mit der Klage substantiiert angegriffen werden (BFH-Urteil vom 6. Februar 1991 II R 87/88, BStBl II 1991, 459, 461; BFH-Beschluss vom 27. Februar 2007 X B 7/06, BFH/NV 2007, 1167).
  • BFH, 21.04.2005 - X B 115/04

    Betriebsausgabenabzug bei Begleichung einer Scheinrechnung

    Auszug aus FG München, 07.04.2010 - 13 K 4404/07
    Die verbleibende Ungewissheit geht zu Lasten der Kläger, da sie die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die Tatsachen tragen, welche das Vorliegen von Betriebsausgaben begründen (BFH-Urteil vom 24. Juni 1976 IV R 101/75, BStBl II 1976, 562; und BFH-Beschluss vom 21. April 2005 X B 115/04, n.v. juris).
  • BFH, 21.01.2005 - VIII B 163/03

    Verletzung von Mitwirkungspflichten

    Auszug aus FG München, 07.04.2010 - 13 K 4404/07
    Insoweit tragen sie die objektive Feststellungslast (Beweislast); dies bedeutet, dass die Unerweislichkeit entscheidungserheblicher - hier: steuermindernder - Tatsachen zu ihren Lasten geht (ständige Rechtsprechung; BFH-Urteile vom 17. April 1986 IV R 115/84, BStBl II 1986, 607; vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BStBl II 1989, 462; vom 16. Dezember 1992 X R 77/91, BFH/NV 1993, 547; BFH-Beschluss vom 21. Januar 2005 VIII B 163/03, BFH/NV 2005, 835).
  • BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung

    Auszug aus FG München, 07.04.2010 - 13 K 4404/07
    Die Aufzeichnungsverpflichtung aus einem Steuergesetz wirkt, sofern dieses Gesetz keine Beschränkung auf seinen Geltungsbereich enthält oder sich eine Beschränkung aus der Natur der Sache nicht ergibt, unmittelbar auch für andere Steuergesetze, also auch für das EStG (BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 25/02, BStBl II 2004, 599 m.w.N.).
  • BFH, 26.11.1997 - X R 146/94

    Steuermindernde Berücksichtigung von Flugkosten im Rahmen der Betriebsausgaben

  • BFH, 06.10.1993 - VIII B 122/92

    Anerkennung von in Rechnungen eines Subunternehmers einer Kommanditgesellschaft

  • BFH, 06.10.1993 - VIII B 121/92

    Ausweisung von Umsatzsteuer auf Rechnungen eines Subunternehmers einer

  • BFH, 16.12.1992 - X R 77/91

    Ablehnung eines auf weitere Sachverhaltsermittlungen gerichteten Antrags eines

  • BFH, 06.02.1991 - II R 87/88

    - Bewertung nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften für Zwecke der

  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

  • BFH, 17.04.1986 - IV R 115/84

    1. Tauschvorgänge in der Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG - 2. Der Erwerb

  • BFH, 24.06.1976 - IV R 101/75

    Feststellungslast des Steuerpflichtigen - Minderung des Betriebsvermögens -

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