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   FG München, 07.07.2009 - 6 K 3583/07   

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https://dejure.org/2009,22154
FG München, 07.07.2009 - 6 K 3583/07 (https://dejure.org/2009,22154)
FG München, Entscheidung vom 07.07.2009 - 6 K 3583/07 (https://dejure.org/2009,22154)
FG München, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - 6 K 3583/07 (https://dejure.org/2009,22154)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Haftung für Aufwandsspenden an eine politische Partei - Verzicht auf Aufwandsersatzansprüche - Fehlerhafte Zuordnung einer Spende zu einem Kalenderjahr - Fehlen einer ernsthaften und einem Fremdvergleich standhaltenden Vereinbarung - Notwendigkeit der Ermessensausübung ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Spendenhaftung des Landesverbands einer Partei für die einem Fremdvergleich nicht genügenden Aufwandsspenden von beauftragten Funktionären und Parteimitgliedern; Vorliegen einer Aufwandsspende erst zum Zeitpunkt des Verzichts des Spenders auf seinen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Spendenhaftung des Landesverbands einer Partei für die einem Fremdvergleich nicht genügenden Aufwandsspenden von beauftragten Funktionären und Parteimitgliedern - Vorliegen einer Aufwandsspende erst zum Zeitpunkt des Verzichts des Spenders auf seinen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Bei sog. Aufwandsspenden sind besondere Anforderungen zu beachten, um die Haftung zu vermeiden

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Spendenhaftung - Fehler bei Aufwandsspenden: FG München legt Finger in die Wunde

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1823
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 09.05.2007 - XI R 23/06

    Aufwandsspenden an politische Partei

    Auszug aus FG München, 07.07.2009 - 6 K 3583/07
    Mit Urteil vom 9. Mai 2007 XI R 23/06, BFH/NV 2007, 2251 hob der Bundesfinanzhof (BFH) das Senatsurteil auf und verwies den Rechtsstreit zur erneuten Prüfung nach näheren Maßgaben zurück.

    Im Urteil vom 9. Mai 2007 XI R 23/06 (BFH/NV 2007, 2251) hat der BFH folgende Rechtsausführung gemacht, die der Senat seiner Entscheidung nach Maßgabe des § 126 Abs. 5 FGO zu Grunde zu legen hat:.

  • BFH, 19.12.2006 - VI R 59/02

    Grobes Verschulden i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

    Auszug aus FG München, 07.07.2009 - 6 K 3583/07
    50 Grobe Fahrlässigkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige die ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Verhältnissen zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH vom 19. Dezember 2006 VI R 59/02, BFH/NV 2007, 866 m.w.N.).
  • BFH, 13.06.1997 - VII R 96/96
    Auszug aus FG München, 07.07.2009 - 6 K 3583/07
    Ein Fall der Ermessensreduzierung kann bei grobem Verschulden nicht bejaht werden (vgl. BFH vom 13. Juni 1997 VII R 96/96, BFH/NV 1998, 4).
  • FG München, 07.03.2006 - 6 K 838/04

    Spendenhaftung gemäß § 10b Abs. 4 Satz 2 EStG; Aufwendungsersatz; ernsthafte

    Auszug aus FG München, 07.07.2009 - 6 K 3583/07
    Der Senat gab der Klage mit Urteil vom 7. März 2006 (EFG 2006, 1050) statt.
  • BFH, 24.04.2002 - XI R 123/96

    Haftung bei Durchlaufspenden

    Auszug aus FG München, 07.07.2009 - 6 K 3583/07
    Aussteller einer Spendenbescheinigung ist die spendenempfangsberechtigte Körperschaft, die im Rahmen ihrer Empfangszuständigkeit die Richtigkeit der Bestätigung zu verantworten hat (BFH-Urteil vom 24. April 2002 XI R 123/98, BStBl II 2003, 128).
  • BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99

    Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der

    Auszug aus FG München, 07.07.2009 - 6 K 3583/07
    Zivilrechtlich wirksam wird eine Verzichtserklärung eines Beauftragten, wenn sie dem Auftraggeber - hier also dem Kläger bzw. den für ihn handelnden Schatzmeister - zugeht (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 1999 XI ZR 24/99, NJW 2000, 276).
  • BFH, 12.08.1999 - XI R 65/98

    Spenden an Schulverein

    Auszug aus FG München, 07.07.2009 - 6 K 3583/07
    Die Unrichtigkeit bezieht sich auf die Angaben, die für den Abzug wesentlich sind, insbesondere also auf die Höhe des zugewendeten Betrags, den beabsichtigten Verwendungszweck und den steuerbegünstigten Status der spendenempfangenden Körperschaft (vgl. BFH-Urteil vom 12. August 1999 XI R 65/98, BStBl II 2000, 65).
  • FG München, 24.02.2015 - 6 K 299/14

    Anfechtung eines Leistungsgebots - Haftungsbescheid - Gerichtliche Nachprüfung

    Die Prüfung führte dazu, dass das FA während des zweiten Rechtsgangs die Haftungsbescheide 1996 und 1997 änderte und nach der Herabsetzung der Haftungssumme die Klage vom Senat mit Urteil vom 7. Juli 2009 6 K 3583/07, EFG 2009, 1823, abgewiesen wurde.

    Der Senat hat die vom BFH aufgestellten Rechtsgrundsätze in seinem Urteil vom 7. Juli 2009 6 K 3583/07, EFG 2009, 1823 berücksichtigt und konkretisiert.

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.03.2014 - 6 K 9244/11

    Haftungsbescheids für Einkommensteuern 2005 bis 2007 und Zahlungsaufforderung

    Allerdings ist im Hinblick auf die gleich gelagerten Interessen von Spender und Empfänger in Fällen dieser Art darauf zu achten, dass die Beteiligten ernstlich gewollte, klare, eindeutige und widerspruchsfreie Abmachungen getroffen haben und dass die einzelnen Verträge und Willenserklärungen ihrem Inhalt entsprechend durchgeführt worden sind; die Vereinbarungen müssen insoweit einem "Fremdvergleich" standhalten (BFH-Urteil vom 9. Mai 2007 XI R 23/06, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2007, 2251; Finanzgericht -FG- München, Urteil vom 7. Juli 2009 6 K 3583/07, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2009, 1823; beide auch zu den folgenden Ausführungen).
  • VG Berlin, 12.08.2021 - 2 K 155.18
    Aufwendungen, die (auch) im eigenen Interesse des Zuwendenden getätigt werden, fehlt das für den Spendenabzug zwingend erforderliche Element der Uneigennützigkeit (vgl. BFH, Urteil vom 9. Mai 2007 - XI R 23/06 -, juris Rn. 9 ff., 13; FG München, Urteil vom 7. Juli 2009 - 6 K 3583/07 -, juris Rn. 54 ff.; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. März 2014 - 6 K 9244/11 -, juris Rn. 29 ff.).
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