Rechtsprechung
   FG München, 07.08.2020 - 1 K 1501/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,47306
FG München, 07.08.2020 - 1 K 1501/18 (https://dejure.org/2020,47306)
FG München, Entscheidung vom 07.08.2020 - 1 K 1501/18 (https://dejure.org/2020,47306)
FG München, Entscheidung vom 07. August 2020 - 1 K 1501/18 (https://dejure.org/2020,47306)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,47306) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    EStG § 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, § 52 Abs. 18 S. 4; AEUV Art. 49
    Sozialversicherungsbeitrag und Bemessung des Progressionsvorbehalts

  • rewis.io

    Sozialversicherungsbeitrag und Bemessung des Progressionsvorbehalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Abziehbarkeit der im Ausland gezahlten Sozialversicherungsbeiträge als Sonderausgaben (hier: Österreich)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Sonderausgabenabzug österreichischer Sozialversicherungsbeiträge

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2021, 626
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 18.04.2012 - X R 62/09

    Steuerrechtliche Berücksichtigung von ausländischen Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus FG München, 07.08.2020 - 1 K 1501/18
    Sinngemäß trägt es weiter vor, der BFH habe im Urteil vom 18.04.2012 (- X R 62/09 -, BStBl II 2012, 721, Rn. 39) unter Berufung auf das EuGH-Urteil vom 19.11.2009 Rs. C-314/08 - Filipiak -, Slg. 2009, I-11049, Rz 60 ff. und 71) in einem ähnlichen Sachverhalt keinen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit nach Art. 43 EG (jetzt Art. 49 AEUV) gesehen, da auch der EuGH einen solchen Verstoß nur unter der Prämisse bejaht habe, dass die von einem Steuerpflichtigen im Staat der Niederlassung entrichteten Pflichtbeiträge in diesem Staat nicht abgezogen werden konnten.

    Die mit der Verausgabung der Pflichtbeiträge verbundene Minderung der Leistungsfähigkeit wird nämlich bereits durch den Bezug der steuerfreien Einnahmen aufgefangen (BFH-Urteile vom 18.04.2012 - X R 62/09 -, BStBl II 2012, 721, Rz 17, m.w.N.; vom 05. November 2019 - X R 23/17 -, BFH/NV 2020, 634, Rn. 16).

    Nach der Rechtsprechung des BFH gebietet das Unionsrecht keine Berücksichtigung von Sonderausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Einkünften im Wohnsitzstaat, wenn bereits der Tätigkeitsstaat diese Sonderausgaben bei der Besteuerung berücksichtigt hat (BFH-Urteile vom 18.04.2012 - X R 62/09, BStBl II 2012, 721 unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 19. November 2009 - C-314/08 -, - Filipiak -, Slg. 2009, I-11049).

    Dies schließt ihre Berücksichtigung im Rahmen des Progressionsvorbehalts aus (BFH, Urteil vom 18.04.2012 - X R 62/09 -, BStBl II 2012, 721, Rn. 43).

  • BFH, 05.11.2019 - X R 23/17

    Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen bei steuerfreiem Arbeitslohn

    Auszug aus FG München, 07.08.2020 - 1 K 1501/18
    Die mit der Verausgabung der Pflichtbeiträge verbundene Minderung der Leistungsfähigkeit wird nämlich bereits durch den Bezug der steuerfreien Einnahmen aufgefangen (BFH-Urteile vom 18.04.2012 - X R 62/09 -, BStBl II 2012, 721, Rz 17, m.w.N.; vom 05. November 2019 - X R 23/17 -, BFH/NV 2020, 634, Rn. 16).

    Im jüngsten Urteil des BFH zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt (BFH, Urteil vom 05.11.2019 - X R 23/17 -, BFH/NV 2020, 634) bestätigt dieser zunächst, dass die streitigen Sozialversicherungsbeiträge einfachgesetzlich dem Abzugsverbot des § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG unterliegen (dort Rz. 12).

    In der Entscheidung des BFH vom 05.11.2019 (- X R 23/17 -, a.a.O.) waren die hier entscheidenden Gesichtspunkte aufgrund der Zurückverweisung letztlich nicht entscheidungserheblich.

  • EuGH, 22.06.2017 - C-20/16

    Bechtel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - In

    Auszug aus FG München, 07.08.2020 - 1 K 1501/18
    § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) sei nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 22.06.2017 - C-20/16 -, BStBl II 2017, 1271) nicht mit dem Unionsrecht vereinbar.

    Die Ausnahme vom Abzugsverbot hat der Gesetzgeber ausdrücklich in Reaktion auf das EuGH-Urteil C 20/16 im § 10 EStG eingefügt (vgl. Gesetzentwurf BR-Drs 372/18, Seite 41).

  • BFH, 16.09.2015 - I R 62/13

    Unionsrechtmäßigkeit des Ausschlusses des Sonderausgabenabzugs für

    Auszug aus FG München, 07.08.2020 - 1 K 1501/18
    Der EuGH habe in der genannten Entscheidung die Vorlagefrage 2 des vorlegenden Bundesfinanzhofs (BFH, EuGH-Vorlage vom 16.09.2015 - I R 62/13 -, BStBl II 2016, 205) nicht beantwortet.

    Aus dem Vorlagebeschluss des BFH vom 16. September 2015 - I R 62/13 -,BStBl II 2016, 205) ergibt sich nichts anderes.

  • EuGH, 19.11.2009 - C-314/08

    Filipiak - Einkommensteuerrecht - Recht auf Abzug der Sozialversicherungsbeiträge

    Auszug aus FG München, 07.08.2020 - 1 K 1501/18
    Sinngemäß trägt es weiter vor, der BFH habe im Urteil vom 18.04.2012 (- X R 62/09 -, BStBl II 2012, 721, Rn. 39) unter Berufung auf das EuGH-Urteil vom 19.11.2009 Rs. C-314/08 - Filipiak -, Slg. 2009, I-11049, Rz 60 ff. und 71) in einem ähnlichen Sachverhalt keinen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit nach Art. 43 EG (jetzt Art. 49 AEUV) gesehen, da auch der EuGH einen solchen Verstoß nur unter der Prämisse bejaht habe, dass die von einem Steuerpflichtigen im Staat der Niederlassung entrichteten Pflichtbeiträge in diesem Staat nicht abgezogen werden konnten.

    Nach der Rechtsprechung des BFH gebietet das Unionsrecht keine Berücksichtigung von Sonderausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Einkünften im Wohnsitzstaat, wenn bereits der Tätigkeitsstaat diese Sonderausgaben bei der Besteuerung berücksichtigt hat (BFH-Urteile vom 18.04.2012 - X R 62/09, BStBl II 2012, 721 unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 19. November 2009 - C-314/08 -, - Filipiak -, Slg. 2009, I-11049).

  • BFH, 16.09.2015 - I R 61/13

    Progressionsvorbehalt - Sozialversicherungsbeiträge französischer Beamter,

    Auszug aus FG München, 07.08.2020 - 1 K 1501/18
    Zwischen den Beteiligten ist unstreitig, dass die ausländischen Einkünfte der Klägerin dem Grunde nach im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen sind und der Ansatz des Finanzamtes der einfachgesetzlichen Rechtslage entspricht (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 16. September 2015 - I R 61/13 -, BFH/NV 2016, 401; Verfassungsbeschwerde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG-Beschluss vom 12.04.2017 - 2 BvR 309/16 -, juris).
  • BVerfG, 12.04.2017 - 2 BvR 309/16

    Frankreich, Steuerfreiheit, Progressionsvorbehalt, Einkünfte, Sonderausgabe,

    Auszug aus FG München, 07.08.2020 - 1 K 1501/18
    Zwischen den Beteiligten ist unstreitig, dass die ausländischen Einkünfte der Klägerin dem Grunde nach im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen sind und der Ansatz des Finanzamtes der einfachgesetzlichen Rechtslage entspricht (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 16. September 2015 - I R 61/13 -, BFH/NV 2016, 401; Verfassungsbeschwerde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG-Beschluss vom 12.04.2017 - 2 BvR 309/16 -, juris).
  • BFH, 20.04.2020 - II B 22/19

    Prozesszinsen bei Grundsteuererlass

    Auszug aus FG München, 07.08.2020 - 1 K 1501/18
    Das gilt auch dann, wenn sie bereits durch den BFH geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Frage durch den BFH geboten erscheinen lassen (BFH, Beschluss vom 20. April 2020 - II B 22/19 -, Rn. 3, juris, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 10.07.2018 - 10 K 1964/17

    Bescheidänderung aufgrund Arbeitgeberbescheinigung über tatsächlich abgeführte

    Auszug aus FG München, 07.08.2020 - 1 K 1501/18
    Nach diesen Rechtsgrundsätzen - und zwischen den Beteiligten unstreitig - liegen die Voraussetzungen für einen - einfachgesetzlichen - Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG im Streitfall nicht vor, weil Österreich die Berücksichtigung der streitigen Sonderausgaben im Rahmen der Besteuerung des Lohnes der Klägerin nicht nur zulässt (§ 10 Abs. 2 Nr. 1c EStG), sondern definitiv die Sozialversicherungsbeiträge von der Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer abgezogen hat (vgl. hierzu FG Düsseldorf, Urteil vom 10.07.2018 - 10 K 1964/17 E -, EFG 2018, 1515, m.w.N.).
  • BFH, 22.02.2023 - I R 55/20

    Unionsrechtmäßigkeit des Ausschlusses des Sonderausgabenabzugs für

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 07.08.2020 - 1 K 1501/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die dagegen beim Finanzgericht (FG) München erhobene Klage blieb erfolglos (Urteil vom 07.08.2020 - 1 K 1501/18, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2021, 626).

  • BFH, 10.11.2021 - X R 14/20

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 27.10.2021 - X R 28/20:

    Diese Auffassung ist allerdings im Kontext der seinerzeit geltenden nationalen Rechtslage zu würdigen, nach der --anders als nunmehr-- ein inländischer Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei steuerfreien Einnahmen unabhängig von einer steuerlichen Entlastung im Beschäftigungsstaat ausgeschlossen war (ebenso FG München, Urteil vom 07.08.2020 - 1 K 1501/18, Entscheidungen der Finanzgerichte 2021, 626, Rev. I R 55/20).
  • BFH, 27.10.2021 - X R 28/20

    Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung

    Diese Auffassung ist allerdings im Kontext der seinerzeit geltenden nationalen Rechtslage zu würdigen, nach der --anders als nunmehr-- ein inländischer Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei steuerfreien Einnahmen unabhängig von einer steuerlichen Entlastung im Beschäftigungsstaat ausgeschlossen war (ebenso FG München, Urteil vom 07.08.2020 - 1 K 1501/18, EFG 2021, 626, Rev. I R 55/20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht