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   FG München, 07.11.2012 - 4 K 1322/09   

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https://dejure.org/2012,42677
FG München, 07.11.2012 - 4 K 1322/09 (https://dejure.org/2012,42677)
FG München, Entscheidung vom 07.11.2012 - 4 K 1322/09 (https://dejure.org/2012,42677)
FG München, Entscheidung vom 07. November 2012 - 4 K 1322/09 (https://dejure.org/2012,42677)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verschmelzung von Personengesellschaften als Besteuerungstatbestand nach GrEStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grunderwerbsteuerpflicht infolge der nachträglichen Änderung der Gesellschafter einer Obergesellschaft des Betroffenen nach der Verschmelzung einer Grundvermögen besitzenden Personengesellschaft auf den Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verschmelzung von Personengesellschaften als Besteuerungstatbestand nach GrEStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verschmelzung von Personengesellschaften als Besteuerungstatbestand nach GrEStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 391
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 29.02.2012 - II R 57/09

    Änderung im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft

    Auszug aus FG München, 07.11.2012 - 4 K 1322/09
    Die sachliche Begünstigung nach § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG sei im Streitfall in der gleichen Weise auszulegen, wie sie der Bundesfinanzhof (BFH) im Anwendungsbereich des Besteuerungstatbestandes nach § 1 Abs. 2a GrEStG in seinem Urteil vom 29. Februar 2012 ( Az.: II R 57/09, BFHE 237, 244) auch angewendet habe.

    18 Entgegen der Rechtsansicht der Klägerin ist auch vor dem Hintergrund der Vorschriften des § 1 Abs. 2a und Abs. 3 GrEStG und unter Berücksichtigung des von der Klägerin in Bezug genommenen Urteils des BFH vom 29. Februar 2012 (Az.: II R 57/09 BFHE 237, 244) keine abweichende Rechtsbetrachtung angezeigt.

    Vielmehr hat der BFH in der genannten Entscheidung unter Hinweis auf seine frühere Rechtsprechung explicit an dem Grundsatz festgehalten, dass im Übrigen für Zwecke des § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG nicht durch die an einer grundbesitzenden Personengesellschaft unmittelbar beteiligten Kapitalgesellschaft auf die dahinter stehenden mittelbar Beteiligten durchgeschaut werden darf (BFH vom 29. Februar 2012 a.a.O. dort Rdn. 20).

  • BFH, 27.06.1967 - II 50/64

    Übertragung eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft, an der weitere

    Auszug aus FG München, 07.11.2012 - 4 K 1322/09
    Für die Bestimmung der Höhe der Steuerfreistellung des einzelnen Erben ist in diesem Fall darauf abzustellen, in welchem Umfang er letztlich im Durchgriffswege mittelbar an einerseits der das Grundstück veräußernden und andererseits der das Grundstück erwerbenden Gemeinschaft zur gesamten Hand Anteil hat (BFH-Urteil vom 27. Juni 1967 II 50/64, BFHE 89, 573; vgl. auch Pahlke/Franz GrEStG 3. Auflage 2005, § 6 Rdn. 16; Viskorf in Boruttau a.a.O.).
  • BFH, 22.10.1986 - II R 118/84

    Zur Rechtsbehelfsbefugnis bei einem gegen eine GbR als Steuerschuldnerin

    Auszug aus FG München, 07.11.2012 - 4 K 1322/09
    Personengesellschaften sind insoweit selbständige Rechtsträger der Grunderwerbsteuer als sie im Fall des Erwerbs von Grundstücken in das Gesellschaftsvermögen bzw. der Veräußerung von Grundstücken aus dem Gesellschaftsvermögen Steuerschuldner im Sinne des § 13 GrEStG sein können (vgl. BFH-Urteil vom 22. Oktober 1986 II R 118/84, BFHE 184, 331, BStBl. II 1987, 183).
  • BFH, 07.12.1994 - I K 1/93

    Ort der Geschäftsleitung bei Kapitalgesellschaften

    Auszug aus FG München, 07.11.2012 - 4 K 1322/09
    Der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung ist dort, wo der für die Geschäftsführung maßgebende Wille gebildet wird (für viele: BFH-Urteil vom 7. Dezember 1994 I K 1/93, BFHE 176, 253, BStBl II 1995, 175).
  • BFH, 09.04.2008 - II R 32/06

    Verfassungsmäßigkeit der grunderwerbsteuerrechtlichen Erfassung von übertragenden

    Auszug aus FG München, 07.11.2012 - 4 K 1322/09
    a) Dieser grunderwerbsteuerrechtliche Tatbestand ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH auch bei der Verschmelzung von inländischen Rechtsträgern anzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 9. April 2008 II R 32/06, BFH/NV 2008, 1526 und Beschluss vom 7. März 2012 II B 90/11, BFH/NV 2012, 998).
  • BFH, 07.03.2012 - II B 90/11

    Grunderwerbsteuer bei Verschmelzung durch Aufnahme und mehreren

    Auszug aus FG München, 07.11.2012 - 4 K 1322/09
    a) Dieser grunderwerbsteuerrechtliche Tatbestand ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH auch bei der Verschmelzung von inländischen Rechtsträgern anzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 9. April 2008 II R 32/06, BFH/NV 2008, 1526 und Beschluss vom 7. März 2012 II B 90/11, BFH/NV 2012, 998).
  • BFH, 17.12.2014 - II R 24/13

    Verlust der Steuervergünstigung aus § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bei

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 7. November 2012  4 K 1322/09 aufgehoben.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 391 veröffentlicht.

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