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   FG München, 09.06.2005 - 7 K 2891/03   

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https://dejure.org/2005,16582
FG München, 09.06.2005 - 7 K 2891/03 (https://dejure.org/2005,16582)
FG München, Entscheidung vom 09.06.2005 - 7 K 2891/03 (https://dejure.org/2005,16582)
FG München, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - 7 K 2891/03 (https://dejure.org/2005,16582)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesonderte Feststellung der Endbestände einer Körperschaft; Feststellung der Besteuerungsgrundlagen einer GmbH; Hinnahme einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation einer Körperschaft; Bestehen einer zulässigen Rückwirkung durch rückwirkende Unterwerfung der ...

  • Judicialis

    KStG 1999 (Fassung vom 23.10.2000) § 36; ; KStG 1999 (Fassung vom 23.10.2000) § 37; ; StSenkG 2001/2002 Art. 3 Nr. 22; ; GG Art. ... 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; KStG 1999 § 30; ; KStG 1999 § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der körperschaftsteuerlichen Umgliederungsregelungen; Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren; Verlust von Körperschaftsteuerguthaben durch Saldierung des negativen EK 02 mit positivem EK 45; Verfassungsmäßigkeit des ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit der körperschaftsteuerlichen Umgliederungsregelungen - Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren - Verlust von Körperschaftsteuerguthaben durch Saldierung des negativen EK 02 mit positivem EK 45 - Verfassungsmäßigkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1472
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.01.1995 - II ZR 42/94

    Anspruch der Gesellschaft auf Abführung erstatteter Körperschaftssteuer

    Auszug aus FG München, 09.06.2005 - 7 K 2891/03
    Infolgedessen stand der wirtschaftliche Vorteil, die von der Kapitalgesellschaft gezahlte Körperschaftsteuer auf die eigene Einkommen- oder (bei juristischen Personen) Körperschaftsteuer anrechnen zu dürfen, allein dem Anteilseigner und nicht der ausschüttenden Körperschaft zu (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 30. Januar 1995 II ZR 42/94, NJW 1995, 1088, GmbHR 1995, 294, StRK EStG 1975 § 15 Abs. 1 Nr. 2 MitunternBil. R.103).

    Die Kapitalgesellschaft leistet mit der Entrichtung dieser Steuer keine Vorauszahlung auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuerschuld ihrer Anteilseigner (BGH-Urteil in NJW 1995, 1088).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvL 17/83

    Zuviel gezahlte Steuern - Art. 14 GG, Eigentumsbegriff, öffentlich-rechtliche

    Auszug aus FG München, 09.06.2005 - 7 K 2891/03
    Er ist Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 GG und fällt daher in den Schutzbereich der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie; es handelt sich um ein vermögenswertes Recht, das dem Steuerpflichtigen als Recht zu eigener Disposition zugeordnet ist (BVerfG-Urteil vom 8. Oktober 1985 1 BvL 17/83, BVerfGE 70, 278, m.w.N.).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus FG München, 09.06.2005 - 7 K 2891/03
    Ihr kommt die Aufgabe zu, dem Träger des Grundrechts einen Freiheitsraum im vermögensrechtlichen Bereich zu sichern und ihm damit eine eigenverantwortliche Gestaltung des Lebens zu ermöglichen (BVerfG-Urteil vom 16. Juli 1985 1 BvL 5/80, BVerfGE 69, 272, m.w.N.).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus FG München, 09.06.2005 - 7 K 2891/03
    Zwar hat der Gesetzgeber bei der Auswahl des Steuergegenstandes und der Bestimmung des Steuersatzes einen weitreichenden Ermessensspielraum, jedoch muss er bei der Ausgestaltung des Ausgangstatbestandes eine einmal getroffene Belastungsentscheidung vor dem Hintergrund der durch Art. 3 Abs. 1 GG geforderten Gleichheit der Lastenzuteilung folgerichtig umsetzen (z.B. Urteil des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654).
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58

    Personenbezogene Kapitalgesellschaften

    Auszug aus FG München, 09.06.2005 - 7 K 2891/03
    Diese sind jedoch erst dann erreicht, wenn die mit der Typisierung einher gehenden Vorteile nicht mehr im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (BVerfG-Urteile in BVerfGE 13, 331, 341; in BVerfGE 21, 12, 27).
  • BFH, 31.05.2005 - I R 107/04

    Körperschaftsteuerrechtliche Umgliederungsvorschriften sind verfassungsgemäß

    Auszug aus FG München, 09.06.2005 - 7 K 2891/03
    Der Senat entscheidet im Hinblick auf das beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Az. I R 107/04 anhängige Revisionsverfahren zur weiteren Beschleunigung des Verfahrens durch Gerichtsbescheid (§ 90 Abs. 1 Finanzgerichtsordnung -FGO-).
  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Auszug aus FG München, 09.06.2005 - 7 K 2891/03
    Diese sind jedoch erst dann erreicht, wenn die mit der Typisierung einher gehenden Vorteile nicht mehr im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (BVerfG-Urteile in BVerfGE 13, 331, 341; in BVerfGE 21, 12, 27).
  • FG München, 09.09.2004 - 7 K 2991/03

    Erläuterung des Systemwechsels vom Anrechnungsverfahren zum

    Auszug aus FG München, 09.06.2005 - 7 K 2891/03
    Nach Auffassung des Senats hat die Klägerin eine sich aus der Umgliederung ihres verwendbaren Eigenkapitals ergebende mögliche Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen (Ausschüttungs-)Situation hinzunehmen; wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 9. September 2004 7 K 2991/03 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2005, 141) ausgeführt hat, sind die maßgeblichen Regelungen zur Umgliederung des verwendbaren Eigenkapitals im Zuge des Systemübergangs vom Anrechnungs- auf das Halbeinkünfteverfahren von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.
  • FG Köln, 09.03.2010 - 13 K 64/09

    Musterverfahren zu Erstattung des SolZ bei Körperschaftsteuerguthaben

    Bereits die Frage, ob "Körperschaftsteuerminderungspotential" Eigentum der jeweiligen Körperschaft im Sinne des Art. 14 Abs. 1 GG darstellt, ist streitig (bejahend bspw. Hey in Herrmann/Heuer/Raupach, KStG, vor§ 36 Rz R 25; ablehnend die finanzgerichtliche Rechtsprechung, so die Urteile des FG München vom 9. Juli 2005 7 K 2891/03, EFG 2005, 1472; vom 9. September 2004 7 K 2991/03, EFG 2005, 141; des FG Berlin vom 21. Dezember 2004 7 K 7329/03, EFG 2005, 732; des FG Rheinland-Pfalz vom 19. Mai 2005 4 K 2312/04, JURIS).
  • BFH, 20.04.2011 - I R 65/05

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zur Umgliederung des verwendbaren

    Einspruch und Klage gegen die Feststellungsbescheide hatten keinen Erfolg; das Urteil des Finanzgerichts (FG) München vom 9. Juni 2005  7 K 2891/03 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1472 abgedruckt.
  • FG Nürnberg, 24.05.2011 - 1 K 443/10

    Bescheid über die Festsetzung des Körperschaftsteuerguthabens stellt keinen

    Nach Entscheidungen des FG München vom 09.06.2005 (7 K 2891/03 EFG 2005, 1472) und des FG Rheinland-Pfalz vom 19.05.2005 (4 K 1160/04 EFG 2005) soll das nicht der Fall sein.
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