Rechtsprechung
FG München, 09.11.2006 - 15 K 4388/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Berichtigung einer gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung wegen offenbarer Unrichtigkeit; Vorliegen offenbarer Unrichtigkeit auch bei unkritisch übernommener Unvollständigkeit eines Betriebsprüfungsberichts; Rechtsfolgen der Entstehung ...
- Judicialis
AO § 129
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 129; AO § 193; EStG § 16
Nachträgliche Berücksichtigung eines nicht erklärten Veräußerungsgewinns nach erfolgter Außenprüfung im Rahmen einer Berichtigung nach § 129 AO
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Nachträgliche Berücksichtigung eines nicht erklärten Veräußerungsgewinns nach erfolgter Außenprüfung im Rahmen einer Berichtigung nach § 129 AO
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Offenbare Unrichtigkeit bei Auswertung eines unvollständigen Bp-Berichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 09.11.2006 - 15 K 4388/03
- BFH, 03.03.2011 - IV R 8/08
Papierfundstellen
- DB 2008, 2280
- EFG 2008, 1255
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 17.06.2004 - IV R 9/02
Offenbare Unrichtigkeit i.S. von § 129 AO
Auszug aus FG München, 09.11.2006 - 15 K 4388/03
Eine solche Übernahme kommt auch in Betracht, wenn der Fehler zunächst von einem Außenprüfer in einen Prüfungsbericht übertragen wird und ihn erst sodann das Finanzamt im Rahmen eines Steuerbescheids verwertet (vgl. m.w.N. BFH v. 17. Juni 2004 IV R 9/02, BFH/NV 2004, 1505).Die Frage ist zu bejahen, wenn die vorstehend angeführten positiven und negativen Voraussetzungen hierfür klar und deutlich erfüllt sind (BFH v. 17. Juni 2004, a.a.O.).
- BFH, 04.08.1988 - IV R 78/86
Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte - Anforderungen an die die …
Auszug aus FG München, 09.11.2006 - 15 K 4388/03
Hieraus hat die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs überzeugend insbesondere gefolgert, dass eine ähnliche offenbare Unrichtigkeit nur in Betracht kommt, wenn die Möglichkeit eines Rechtsirrtums bezüglich einer bestimmten Sachbehandlung ausgeschlossen ist (…m.w.N. BFH, a.a.O.; so auch das von der Klägerin vorgewiesene BFH-Urteil vom 4. August 1988 IV R 78/86). - BFH, 02.08.1974 - VI R 137/71
Rechtsirrtum - Offenbare Unrichtigkeit - Festgestellter Sachverhalt - Rechtliche …
Auszug aus FG München, 09.11.2006 - 15 K 4388/03
Zur Überzeugung des Gerichts ist allerdings davon auszugehen, dass die nur theoretische Möglichkeit eines Rechtsirrtums die Wertung der Möglichkeit eines Rechtsirrtums in vorstehendem Sinne noch nicht erfüllt (vgl. z.B. BFH v. 2. August 1974 VI R 137/71, BStBI. II 1974, 727).
- BFH, 03.03.2011 - IV R 8/08
Zur Nachholung der Feststellung des Veräußerungsgewinns eines Mitunternehmers
Das FG wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1255 veröffentlichten Gründen als unbegründet ab.