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   FG München, 10.03.2021 - 3 K 1123/19   

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https://dejure.org/2021,10480
FG München, 10.03.2021 - 3 K 1123/19 (https://dejure.org/2021,10480)
FG München, Entscheidung vom 10.03.2021 - 3 K 1123/19 (https://dejure.org/2021,10480)
FG München, Entscheidung vom 10. März 2021 - 3 K 1123/19 (https://dejure.org/2021,10480)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AO § 191 Abs. 1 S. 1
    Umsatzsteuervoranmeldung, Uneinbringlichkeit, Steuerberater, Haftungsbescheid, Vorsteuerabzug, Weiterer Geschäftsführer, Gmbh-Geschäftsführer, Vorläufiger Insolvenzverwalter, Insolvenzantragstellung, Drohende Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Bundesfinanzhof, ...

  • IWW

    § 17 Abs. 1 S. 2 UStG; § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG

  • rewis.io

    Wesentliche Pflichten eines Geschäftsführers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stichwort: 1 Die Weitergabe der für die ordnungsgemäße Erfüllung der steuerlichen Pflichten einer Gesellschaft erforderlichen Informationen an die mit der Erfüllung dieser Pflichten beauftragten Mitarbeiter und Steuerberater gehört zu den wesentlichen Pflichten eines ...

  • rechtsportal.de

    1 Die Weitergabe der für die ordnungsgemäße Erfüllung der steuerlichen Pflichten einer Gesellschaft erforderlichen Informationen an die mit der Erfüllung dieser Pflichten beauftragten Mitarbeiter und Steuerberater gehört zu den wesentlichen Pflichten eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Geschäftsführerhaftung - unterbliebene Information des Steuerberaters über die Stellung eines Insolvenzantrags - Vorsteuerabzug - Uneinbringlichkeit von Eingangsrechnungen

Papierfundstellen

  • NZI 2021, 698
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 02.07.2001 - VII B 345/00

    Geschäftsführer - GmbH - Konkurs - Insolvenz - Voranmeldezeitraum -

    Auszug aus FG München, 10.03.2021 - 3 K 1123/19
    Zudem ist nach der Rechtsprechung § 254 BGB auf öffentlich-rechtliche Steuerhaftungsansprüche nicht (entsprechend) anwendbar; anders als bei zivilrechtlichen Ersatzleistungen spielt also ein Mitverschulden des Leistungsberechtigten - hier des FA - für das Entstehen bzw. den Umfang eines Steuerhaftungsanspruchs keine Rolle (BFH-Urteil vom 26. Februar 1991 VII R 77-78/87, BFH/NV 1992, 87 und Beschluss vom 2. Juli 2001 VII B 345/00, BFH/NV 2002, 4, Rz. 10).

    Mitwirkendes Verschulden des FA am Entstehen eines Steuerausfalls kann allenfalls die Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners ermessensfehlerhaft machen, sofern dessen eigenes Verschulden gering ist (BFH-Beschluss vom 2. Juli 2001 VII B 345/00, BFH/NV 2002, 4, Rz. 10, m.w.N.).

  • BFH, 12.12.1996 - VII R 53/96

    Ermessensentscheidung bei Inanspruchnahme des Erwerbers eines Teilbetriebes als

    Auszug aus FG München, 10.03.2021 - 3 K 1123/19
    a) Die Entscheidung über die Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners ist dabei zweigliedrig (Bundesfinanzhof-BFH-Urteil vom 12. Dezember 1996 VII R 53/96, BFH/NV 1997, 386, Rz. 14 m.w.N.).

    Dabei handelt es sich um eine vom Gericht in vollem Umfang überprüfbare Rechtsentscheidung (BFH-Urteil vom 12. Dezember 1996, a.a.O.).

  • FG Köln, 20.02.2008 - 7 K 3972/02

    Voraussetzungen für eine Zurechnung der von einer Organgesellschaft i.S.d. § 2

    Auszug aus FG München, 10.03.2021 - 3 K 1123/19
    Dies gilt insbesondere, wenn der Insolvenzschuldner Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat und der sachlichen Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 InsO oder der Überschuldung gemäß § 19 InsO gegeben ist (Finanzgericht Köln, Urteil vom 20. Februar 2008, 7 K 3972/02, EFG 2008, 905, Rz. 91 f.).

    Es ist dann nämlich in absehbarer Zeit nicht mehr damit zu rechnen, dass der Schuldner die Forderungen erfüllen wird (BFH-Urteil vom 8. Oktober 1997 XI R 25/97, BStBl II 1998, 69, Rz. 15; Finanzgericht München, Urteil vom 26. Februar 2008, 14 K 1705/07, EFG 2010, 1270, Rz. 18 f. und Finanzgericht Köln, Urteil vom 20. Februar 2008 7 K 3972/02, EFG 2008, 905, Rz. 93; vgl. auch Schwarz, B. in Schwarz/Wittmann/Radeisen, Kommentar zum UStG, § 17 Rz. 167).

  • BFH, 26.02.1991 - VII R 77/87

    Aussetzung finanzgerichtlichen Verfahrens wegen Aussageverweigerung durch Zeugen

    Auszug aus FG München, 10.03.2021 - 3 K 1123/19
    Zudem ist nach der Rechtsprechung § 254 BGB auf öffentlich-rechtliche Steuerhaftungsansprüche nicht (entsprechend) anwendbar; anders als bei zivilrechtlichen Ersatzleistungen spielt also ein Mitverschulden des Leistungsberechtigten - hier des FA - für das Entstehen bzw. den Umfang eines Steuerhaftungsanspruchs keine Rolle (BFH-Urteil vom 26. Februar 1991 VII R 77-78/87, BFH/NV 1992, 87 und Beschluss vom 2. Juli 2001 VII B 345/00, BFH/NV 2002, 4, Rz. 10).
  • BFH, 22.07.1986 - VII R 191/83

    Anwendbarkeit des § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Bereich der

    Auszug aus FG München, 10.03.2021 - 3 K 1123/19
    Voraussetzung dafür ist jedoch, dass dem FA eine besonders grobe oder sogar vorsätzliche Pflichtverletzung zur Last fällt (BFH-Urteil vom 22. Juli 1986 VII R 191/83, BFH/NV 1987, 140).
  • BFH, 31.10.2005 - VII B 66/05

    Geschäftsführerhaftung: keine Haftungsfreistellung bei Einbindung in

    Auszug aus FG München, 10.03.2021 - 3 K 1123/19
    Hat er somit Anlass an dessen Zuverlässigkeit zu zweifeln, darf der Geschäftsführer dies nicht auf sich beruhen lassen, sondern muss entsprechende Überwachungsmaßnahmen ergreifen, um eine fristgerechte Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten zu gewährleisten (BFH-Beschluss vom 31. Oktober 2005 VII B 66/05, BFH/NV 2006, 480, Rz. 12).
  • BFH, 27.11.1990 - VII R 20/89

    1. Der Alleingesellschafter einer GmbH kann die Pflichten eines gesetzlichen

    Auszug aus FG München, 10.03.2021 - 3 K 1123/19
    Vielmehr hat er sich fortlaufend über den Geschäftsgang zu unterrichten, so dass ihm Unregelmäßigkeiten nicht über einen längeren Zeitraum verborgen bleiben können (BFH-Urteile vom 27. November 1990 VII R 20/89, BStBl II 1991, 284 und vom 16. April 1985 VII R 132/80, BFH/NV 1987, 273).
  • BFH, 16.04.1985 - VII R 132/80

    Haftung eines Geschäftsführers wegen schuldhafter Pflichtverletzung hinsichtlich

    Auszug aus FG München, 10.03.2021 - 3 K 1123/19
    Vielmehr hat er sich fortlaufend über den Geschäftsgang zu unterrichten, so dass ihm Unregelmäßigkeiten nicht über einen längeren Zeitraum verborgen bleiben können (BFH-Urteile vom 27. November 1990 VII R 20/89, BStBl II 1991, 284 und vom 16. April 1985 VII R 132/80, BFH/NV 1987, 273).
  • BFH, 09.04.2014 - XI B 10/14

    Kein Vorsteuerabzug des Empfängers von Bauleistungen bei sofortiger

    Auszug aus FG München, 10.03.2021 - 3 K 1123/19
    Kann der Unternehmer das Entgelt für seine bereits erbrachten Leistungen aus Gründen, die bereits bei Leistungserbringung vorliegen, nicht vereinnahmen, ist erst recht von Uneinbringlichkeit im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG auszugehen (BFH-Urteil vom 24. Oktober 2013 V R 31/12, BStBl II 2015, 674, Rz. 19 und Beschluss vom 9. April 2014 XI B 10/14, BFH/NV 2014, 1099, Rz. 20).
  • BFH, 03.02.1981 - VII R 86/78

    Ermessensentscheidung - Verwaltung

    Auszug aus FG München, 10.03.2021 - 3 K 1123/19
    Dabei müssen die bei der Ausübung des Verwaltungsermessens angestellten Erwägungen - die der Abwägung des Für und Wider der Inanspruchnahme des Haftungsschuldners - aus der Entscheidung erkennbar sein (BFH-Urteile vom 30. April 1987 VII R 48/84, BStBl II 1988, 170, Rz. 8 und vom 3. Februar 1981 VII R 86/78, BStBl II 1981, 493, Rz. 8).
  • BFH, 29.05.1990 - VII R 85/89

    - Zum Auswahlermessen für die Inanspruchnahme eines von zwei

  • BFH, 30.04.1987 - VII R 48/84

    Eine nicht begründete Ermessensentscheidung ist regelmäßig rechtsfehlerhaft;

  • BGH, 19.07.2007 - IX ZR 81/06

    Aufrechnung durch den Bund mit dem Anspruch auf Zahlung der Umsatzsteuer;

  • BFH, 08.10.1997 - XI R 25/97

    Bevorrechtigung von Steueransprüchen

  • FG Sachsen, 24.05.2005 - 1 K 2361/04

    Geschäftsführerhaftung trotz Schadensersatzpflicht nach § 64 Abs. 2 GmbHG und

  • BFH, 20.01.1998 - VII R 80/97

    Haftung des Vereinsvorsitzenden für Lohnsteuer

  • BFH, 23.10.1990 - VII S 22/90

    Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen

  • BFH, 24.03.2004 - VII B 317/03

    Geschäftsführerhaftung

  • FG München, 26.02.2010 - 14 K 1705/07

    Vorsteuerberichtigung bei Organträger bei Insolvenz der Organgesellschaft

  • BFH, 01.03.2016 - XI R 9/15

    Zur (zweifachen) Berichtigung der Umsatzsteuer bei und nach der Bestellung eines

  • BFH, 24.10.2013 - V R 31/12

    Sollbesteuerung und Steuerberichtigung

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