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   FG München, 10.08.2009 - 7 K 2308/07   

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https://dejure.org/2009,32429
FG München, 10.08.2009 - 7 K 2308/07 (https://dejure.org/2009,32429)
FG München, Entscheidung vom 10.08.2009 - 7 K 2308/07 (https://dejure.org/2009,32429)
FG München, Entscheidung vom 10. August 2009 - 7 K 2308/07 (https://dejure.org/2009,32429)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Nichtanerkennung einer doppelten Haushaltsführung eines alleinstehenden Arbeitnehmers wegen fehlender Nachweise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 2
    Nichtanerkennung einer doppelten Haushaltsführung eines alleinstehenden Arbeitnehmers wegen fehlender Nachweise

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nichtanerkennung einer doppelten Haushaltsführung eines alleinstehenden Arbeitnehmers wegen fehlender Nachweise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 04.11.2003 - VI R 170/99

    Eigener Hausstand des AN bei Vorbehaltsnießbrauch der Eltern als Voraussetzung

    Auszug aus FG München, 10.08.2009 - 7 K 2308/07
    Auch ein alleinstehender Arbeitnehmer kann einen doppelten Haushalt führen (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Oktober 1994 - VI R 62/90, BStBl II 1995, 180; vom 4. November 2003 - VI R 170/99, BStBl II 2004, 16; vom 9. August 2007 VI R 10/06, BStBl II 2007, 820).

    An der Führung des Haupthausstandes muss sich der Arbeitnehmer daher sowohl finanziell als auch durch seine persönliche Mitwirkung maßgeblich beteiligen (BFH-Urteile vom 14. Oktober 2004 - VI R 82/02, aaO; vom 4. November 2003 VI R 170/99, aaO).

  • BFH, 14.10.2004 - VI R 82/02

    Eigener Hausstand eines Alleinstehenden nicht nach bewertungsrechtlichen

    Auszug aus FG München, 10.08.2009 - 7 K 2308/07
    Ob die außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen (BFH-Urteile vom 22. Februar 2001 - VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111; vom 14. Oktober 2004 - VI R 82/02, BStBl II 2005, 98).

    An der Führung des Haupthausstandes muss sich der Arbeitnehmer daher sowohl finanziell als auch durch seine persönliche Mitwirkung maßgeblich beteiligen (BFH-Urteile vom 14. Oktober 2004 - VI R 82/02, aaO; vom 4. November 2003 VI R 170/99, aaO).

  • BFH, 31.05.2001 - VI B 43/99

    Nichtzulassungsbeschwerde - Doppelte Haushaltsführung - Einkommenssteuer -

    Auszug aus FG München, 10.08.2009 - 7 K 2308/07
    Die gesetzliche Regelung geht dabei davon aus, dass grundsätzlich zunächst ein eigener Haupthausstand des Steuerpflichtigen bestanden haben muss, bevor es zur Einrichtung einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort gekommen ist (BFH-Beschlüsse vom 31. März 2001 - VI B 43/99, BFH/NV 2001, 1549; vom 20. Januar 2003 - VI B 113/02, BFH/NV 2003, 616).
  • BFH, 05.07.2007 - VI R 44/06

    Voraussetzungen eines eigenen Hausstands bei Alleinstehenden

    Auszug aus FG München, 10.08.2009 - 7 K 2308/07
    So hat der BFH eine doppelte Haushaltsführung verneint, weil der Steuerpflichtige die ihm im Keller überlassenen Räume nicht zu einer eigenen, von den Eltern getrennten Haushaltsführung genutzt hat, sondern nicht wesentlich mitbestimmender Teil des elterlichen Hausstandes war und für das Wohnen keinerlei eigenen finanziellen Beitrag geleistet hat (BFH-Urteil vom 5. Juli 2007 - VI R 44-45/06, BFH/NV 2007, 1878).
  • BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

    Auszug aus FG München, 10.08.2009 - 7 K 2308/07
    Auch ein alleinstehender Arbeitnehmer kann einen doppelten Haushalt führen (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Oktober 1994 - VI R 62/90, BStBl II 1995, 180; vom 4. November 2003 - VI R 170/99, BStBl II 2004, 16; vom 9. August 2007 VI R 10/06, BStBl II 2007, 820).
  • BFH, 22.02.2001 - VI R 192/97

    Doppelte Haushaltsführung lediger Stpfl.

    Auszug aus FG München, 10.08.2009 - 7 K 2308/07
    Ob die außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen (BFH-Urteile vom 22. Februar 2001 - VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111; vom 14. Oktober 2004 - VI R 82/02, BStBl II 2005, 98).
  • BFH, 14.06.2007 - VI R 60/05

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden bei unentgeltlicher Nutzung der

    Auszug aus FG München, 10.08.2009 - 7 K 2308/07
    Zum "Unterhalten" eines eigenen Hausstandes gehört auch, dass der Arbeitnehmer für die Kosten des Haushalts aufkommt (BFH-Urteil vom 14. Juni 2007 - VI R 60/05, aaO).
  • BFH, 20.01.2003 - VI B 113/02

    Doppelte Haushaltsführung, Heirat

    Auszug aus FG München, 10.08.2009 - 7 K 2308/07
    Die gesetzliche Regelung geht dabei davon aus, dass grundsätzlich zunächst ein eigener Haupthausstand des Steuerpflichtigen bestanden haben muss, bevor es zur Einrichtung einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort gekommen ist (BFH-Beschlüsse vom 31. März 2001 - VI B 43/99, BFH/NV 2001, 1549; vom 20. Januar 2003 - VI B 113/02, BFH/NV 2003, 616).
  • BFH, 10.02.2000 - VI R 60/98

    Gastarbeiter; doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus FG München, 10.08.2009 - 7 K 2308/07
    Die Heimfahrten sind eine wesentliche, aber nicht das allein entscheidende Indiz (BFH-Urteil vom 10. Februar 2000 - VI R 60/98, BFH/NV 2000, 949).
  • BFH, 05.11.1970 - V R 71/67

    Spinnweber-Zusatzsteuer - Entstehungsvoraussetzungen - Bekannte Sachverhalte -

    Auszug aus FG München, 10.08.2009 - 7 K 2308/07
    Entsprechend den allgemeinen Regeln des Verfahrensrechts trägt jedoch nach der Rechtsprechung des BFH der Steuerpflichtige in der Regel die objektive Feststellungslast für diejenigen Tatsachen, die eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung begründen oder einen Steueranspruch aufheben oder einschränken, und die Steuerverwaltung grundsätzlich das Risiko der Nichterweislichkeit von Tatsachen, die den Steueranspruch begründen (BFH-Urteile vom 7. Juli 1983 - VII R 43/80, BStBl II 1983, 760; vom 5. November 1970 V R 71/67, BStBl II 1971, 220).
  • BFH, 07.07.1983 - VII R 43/80

    Verteilung der Beweislast - Feststellungslast

  • BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

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