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   FG München, 10.11.2009 - 13 K 2061/07   

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FG München, 10.11.2009 - 13 K 2061/07 (https://dejure.org/2009,27276)
FG München, Entscheidung vom 10.11.2009 - 13 K 2061/07 (https://dejure.org/2009,27276)
FG München, Entscheidung vom 10. November 2009 - 13 K 2061/07 (https://dejure.org/2009,27276)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Änderung eines Steuerbescheides zugunsten des Steuerpflichtigen, wenn viele Jahre nach einer Betriebsaufgabe durch den Erblasser vom Erben ein Gewinn aus Veräußerung einer landwirtschaftlichen Teilfläche erklärt wurde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Auswirkung einer Grundstücksveräußerung im Anschluss an eine Übertragung eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes ohne Mitteilung einer bereits erklärten Betriebsaufgabe; Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit bei Nichtunterbreiten den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung eines Steuerbescheides zugunsten des Steuerpflichtige, wenn viele Jahre nach einer Betriebsaufgabe durch den Erblasser vom Erben ein Gewinn aus Veräußerung einer landwirtschaftlichen Teilfläche erklärt wurde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Änderung eines Steuerbescheides zugunsten des Steuerpflichtige, wenn viele Jahre nach einer Betriebsaufgabe durch den Erblasser vom Erben ein Gewinn aus Veräußerung einer landwirtschaftlichen Teilfläche erklärt wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 19.12.2006 - VI R 59/02

    Grobes Verschulden i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

    Auszug aus FG München, 10.11.2009 - 13 K 2061/07
    Grobe Fahrlässigkeit ist anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige die ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Verhältnissen zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat (z.B. BFH-Urteile vom 19. Dezember 2006 VI R 59/02, BFH/NV 2007, 866, m.w.N.; vom 16. September 2004 IV R 62/02, BStBl II 2005, 75).
  • BFH, 09.05.2001 - XI R 25/99

    Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs

    Auszug aus FG München, 10.11.2009 - 13 K 2061/07
    Nach ständiger Rechtsprechung hat der Steuerpflichtige auch ein Verschulden seines steuerlichen Beraters bei der Anfertigung der Steuererklärung zu vertreten (BFH-Urteile vom 9. Mai 2001 XI R 25/99, BStBl II 2002, 817; vom 17. November 2005 III R 44/04, BStBl II 2006, 412).
  • BFH, 13.05.2004 - IV R 11/02

    Ansparrücklage nach § 7g EStG

    Auszug aus FG München, 10.11.2009 - 13 K 2061/07
    Denn die Betriebsaufgabe ist ein Lebensvorgang, der das Tatbestandsmerkmal des einschlägigen gesetzlichen Tatbestandes entfallen lässt (BFH-Urteil vom 13. Mai 2004 IV R 11/02, BFH/NV 2004, 1400 zu § 7g Abs. 3 EStG).
  • BFH, 04.02.1998 - XI R 47/97

    Grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden der für eine

    Auszug aus FG München, 10.11.2009 - 13 K 2061/07
    Die Beschränkung der Änderungsmöglichkeit soll den Steuerpflichtigen von vorneherein dazu anhalten, seine Erklärungs- und Mitwirkungspflichten mit der gebotenen Sorgfalt zu erfüllen (BFH-Urteil vom 4. Februar 1998 XI R 47/97, BFH/NV 1998, 682), sie prägt daher den anzulegenden Sorgfaltsmaßstab.
  • BFH, 07.02.2002 - IV R 32/01

    Land- und Forstwirtschaft: Entnahme eines Mietwohngrundstücks aus dem

    Auszug aus FG München, 10.11.2009 - 13 K 2061/07
    Implizite Voraussetzung dafür ist weiter, dass der Grund und Boden Anlagevermögen des Betriebes ist (Schmidt/Kulosa, EStG, 28. Aufl. 2009, § 13a Rz. 18; BFH-Urteil vom 7. Februar 2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135).
  • BFH, 18.08.2005 - IV R 9/04

    Ermittlung des Betriebsaufgabegewinns und Zeitpunkt einer Betriebsaufgabe bei

    Auszug aus FG München, 10.11.2009 - 13 K 2061/07
    Der Inhalt der Bewertungsakten ist dem für die Einkommensteuerveranlagung des Klägers zuständigen Beamten nicht zuzurechnen, denn es kommt auf den Kenntnisstand der Personen an, die innerhalb der Finanzbehörde dazu berufen sind, den betreffenden Steuerfall zu bearbeiten (BFH-Urteil vom 18. August 2005 IV R 9/04, BStBl II 2006, 581; ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 17.01.1980 - IV R 33/76

    Nutzungswert einer Wohnung - Forstwirtschaftliches Betriebsvermögen -

    Auszug aus FG München, 10.11.2009 - 13 K 2061/07
    1234 darin als Wirtschaftsgut erfasst ist, darauf geschlossen werden, dass die Landwirtschaft nicht aufgegeben wurde und das Grundstück Betriebsvermögen ist, denn die Zuordnung zu den Vermögensarten i.S. des § 18 BewG hat wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen keine Bindungswirkung für die Ertragsteuer (Gorski in Gürsching/Stenger, Kommentar zum BewG/ErbStG, Loseblatt, § 18 BewG Rz 7 (91. Lfg. Aug. 2003 m.w.N.); BFH-Urteile vom 17. Januar 1980 IV R 33/76, BStBl II 1980, 323; vom 25. November 1983 III R 73/80, BStBl II 1984, 292).
  • BFH, 16.09.2004 - IV R 62/02

    Änderung auf Grund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen, grobes Verschulden

    Auszug aus FG München, 10.11.2009 - 13 K 2061/07
    Grobe Fahrlässigkeit ist anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige die ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Verhältnissen zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat (z.B. BFH-Urteile vom 19. Dezember 2006 VI R 59/02, BFH/NV 2007, 866, m.w.N.; vom 16. September 2004 IV R 62/02, BStBl II 2005, 75).
  • BFH, 17.11.2005 - III R 44/04

    Grobes Verschulden eines vom Steuerpflichtigen beauftragten unabhängigen

    Auszug aus FG München, 10.11.2009 - 13 K 2061/07
    Nach ständiger Rechtsprechung hat der Steuerpflichtige auch ein Verschulden seines steuerlichen Beraters bei der Anfertigung der Steuererklärung zu vertreten (BFH-Urteile vom 9. Mai 2001 XI R 25/99, BStBl II 2002, 817; vom 17. November 2005 III R 44/04, BStBl II 2006, 412).
  • BFH, 25.11.1983 - III R 73/80

    Wohngebäude - Landwirtschaftliches Vermögen - Forstwirtschaftliches Vermögen

    Auszug aus FG München, 10.11.2009 - 13 K 2061/07
    1234 darin als Wirtschaftsgut erfasst ist, darauf geschlossen werden, dass die Landwirtschaft nicht aufgegeben wurde und das Grundstück Betriebsvermögen ist, denn die Zuordnung zu den Vermögensarten i.S. des § 18 BewG hat wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen keine Bindungswirkung für die Ertragsteuer (Gorski in Gürsching/Stenger, Kommentar zum BewG/ErbStG, Loseblatt, § 18 BewG Rz 7 (91. Lfg. Aug. 2003 m.w.N.); BFH-Urteile vom 17. Januar 1980 IV R 33/76, BStBl II 1980, 323; vom 25. November 1983 III R 73/80, BStBl II 1984, 292).
  • BFH, 23.02.2000 - VIII R 80/98

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BFH, 31.01.2005 - VIII B 18/02

    Neue Tatsache - grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

  • BFH, 23.01.2001 - XI R 42/00

    Kein grobes Verschulden bei Irrtum über Gewinnbegriff

  • BFH, 06.10.2004 - X R 14/02

    Grobes Verschulden i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

  • BFH, 20.11.2008 - III R 107/06

    Grobes Verschulden bei rechtsirrtümlich unterbliebenen Angaben im

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