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   FG München, 11.03.2013 - 7 K 477/11   

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https://dejure.org/2013,26352
FG München, 11.03.2013 - 7 K 477/11 (https://dejure.org/2013,26352)
FG München, Entscheidung vom 11.03.2013 - 7 K 477/11 (https://dejure.org/2013,26352)
FG München, Entscheidung vom 11. März 2013 - 7 K 477/11 (https://dejure.org/2013,26352)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung über ausgezahltes Kindergeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigung auf Erteilung einer Bescheinigung über das kalenderjährlich ausgezahlte Kindergeld Ablehnung der Erteilung einer solchen Bescheinigung ist ein Verwaltungsakt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berechtigung auf Erteilung einer Bescheinigung über das kalenderjährlich ausgezahlte Kindergeld - Ablehnung der Erteilung einer solchen Bescheinigung ist ein Verwaltungsakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kindergeld-Bescheinigung: Auch dem Elternteil auszustellen, an den das Kindergeld nicht gezahlt wird

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1865
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.12.1987 - I R 66/84

    Rechtliche Bewertung der Ablehnung der Herausgabe von Fotokopien als

    Auszug aus FG München, 11.03.2013 - 7 K 477/11
    Die Ablehnung, eine Bescheinigung nach § 68 Abs. 3 EStG zu erteilen, ist ein Verwaltungsakt (§ 118 AO); denn sie enthält die von der Familienkasse gegenüber dem Kläger getroffene einzelfallbezogene Regelung, dass dem Kläger ein Anspruch auf eine derartige Bescheinigung nicht zusteht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Dezember 1987 I R 66/84, BFH/NV 1988, 319).
  • BFH, 25.09.2008 - III R 45/06

    Kindergeld: Bei der sog. Günstigerprüfung anzusetzender familienrechtlicher

    Auszug aus FG München, 11.03.2013 - 7 K 477/11
    Derjenige, dem das Kindergeld nicht ausgezahlt wurde, hatte in der Regel einen familienrechtlichen Anspruch auf Ausgleich (vgl. BFH-Urteil vom 25. September 2008 III R 45/06, BFH/NV 2009, 556, m.w.N.), so dass auch für diesen Elternteil das an den anderen Elternteil gezahlte Kindergeld für die Günstigerprüfung von Bedeutung war.
  • BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00

    Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes

    Auszug aus FG München, 11.03.2013 - 7 K 477/11
    Denn das Kindergeld mindert nach Maßgabe des § 1612b Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) den Barunterhaltsbedarf des Kindes, so dass sich der von dem Barunterhalt schuldenden Elternteil aufzubringende Zahlbetrag reduziert, auch wenn das Kindergeld dem anderen Elternteil gezahlt wurde (vgl. hierzu Palandt/Brudermüller, Bürgerliches Gesetzbuch, 71. Aufl., § 1612b Rz 8ff; zu den früheren Rechtslagen vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Februar 2002 XII ZR 20/00, BGHZ 150, 12, unter A.II.3.b).
  • BFH, 11.04.2012 - I R 63/11

    Erörterung im Einspruchsverfahren: Fehlendes Rechtsschutzinteresse einer

    Auszug aus FG München, 11.03.2013 - 7 K 477/11
    Der gerichtliche Rechtsschutz gegen einen solchen ablehnenden Bescheid muss nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung - auch dann, wenn das eigentliche Klageziel in der Vornahme einer tatsächlichen Handlung besteht - im Wege einer Verpflichtungsklage verfolgt werden (BFH-Urteil vom 11. April 2012 I R 63/11, BFHE 237, 29, BStBl II 2012, 539, m.w.N.).
  • BFH, 15.03.2012 - III R 82/09

    Erhöhung der tariflichen Einkommensteuer um Kindergeldanspruch trotz vorheriger

    Auszug aus FG München, 11.03.2013 - 7 K 477/11
    Zwar ist seit dem Veranlagungszeitraum 2004 bei der Günstigerprüfung nicht mehr auf das (tatsächlich) gezahlte Kindergeld, sondern - unabhängig von der kindergeldrechtlichen Beurteilung durch die Familienkasse - auf den Anspruch auf Kindergeld abzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 15. März 2012 III R 82/09, BFHE 236, 539).
  • BFH, 27.02.2014 - III R 40/13

    Kindergeldbescheinigung für einen nachrangig Berechtigten

    Während der hiergegen eingelegte Einspruch des Klägers erfolglos blieb, gab das angerufene Finanzgericht (FG) mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1865 veröffentlichtem Urteil der Klage statt.
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