Rechtsprechung
   FG München, 11.09.2000 - 13 K 2898/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17679
FG München, 11.09.2000 - 13 K 2898/96 (https://dejure.org/2000,17679)
FG München, Entscheidung vom 11.09.2000 - 13 K 2898/96 (https://dejure.org/2000,17679)
FG München, Entscheidung vom 11. September 2000 - 13 K 2898/96 (https://dejure.org/2000,17679)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,17679) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stiftungsgeschäft und die dadurch begründete Verpflichtung zur Vermögensübertragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freiwilligkeit einer Spende;; Stiftungsgeschäft und die dadurch begründete Verpflichtung zur Vermögensübertragung;; Sonderausgabenabzug nach §10 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Kirchensteuer); Freiwilligkeit als Voraussetzung des Spendenabzugs nach § 10 b EStG; Einkommensteuer 1992

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Freiwilligkeit einer Spende - Stiftungsgeschäft und die dadurch begründete Verpflichtung zur Vermögensübertragung - Sonderausgabenabzug nach §10 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Kirchensteuer) - Freiwilligkeit als Voraussetzung des Spendenabzugs nach § 10 b EStG - Einkommensteuer 1992

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.09.1993 - X R 107/91

    Vermächtniszuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen sind beim Erben keine

    Auszug aus FG München, 11.09.2000 - 13 K 2898/96
    Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. September 1993 (in BStBl II 1993, 874 ) sei im vorliegenden Fall nicht einschlägig, weil die Klägerin nicht in Erfüllung eines Vermächtnisses gehandelt habe, sondern aus der Rechtsposition des Erblassers.

    Nach Auffassung des Einzelrichters sind die vom BFH im Urteil vom 22. September 1993 X R 107/91 (BFHE 172, 362 , BStBl II 1993, 874 ) aufgestellten Grundsätze auf den Streitfall voll anwendbar.

  • BFH, 05.02.1960 - VI 204/59 U

    Auf Kirchensteuer und Vermögensteuer umgebuchte überzahlte Einkommensteuerbeträge

    Auszug aus FG München, 11.09.2000 - 13 K 2898/96
    Demgegenüber ist das BFH-Urteil vom 5. Februar 1960 VI 204/59 U (BFHE 70, 374, BStBl III 1960, 140, 141) zum Sonderausgabenabzug des Erben für Kirchensteuer des Erblassers hier nicht einschlägig, denn § 10 b EStG stellt auf das Moment der Freiwilligkeit ab, § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG aber nicht.
  • BFH, 23.10.1996 - X R 75/94

    Aufwendungen des Erben zur Erfüllung von Vermächtniszuwendungen an gemeinnützige

    Auszug aus FG München, 11.09.2000 - 13 K 2898/96
    Der Einzelrichter hat keine Veranlassung, von der o.g. BFH-Entscheidung abzuweichen, zumal der BFH seine Rechtsprechung durch ein späteres Urteil bestätigt hat (vom 23. Oktober 1996 X R 75/94, BFHE 181, 472 , BStBl II 1997, 239 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht