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   FG München, 12.03.2009 - 15 K 3033/07   

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FG München, 12.03.2009 - 15 K 3033/07 (https://dejure.org/2009,21684)
FG München, Entscheidung vom 12.03.2009 - 15 K 3033/07 (https://dejure.org/2009,21684)
FG München, Entscheidung vom 12. März 2009 - 15 K 3033/07 (https://dejure.org/2009,21684)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Wiedereinsetzung bei fehlender Kundigmachung über Klagefrist nach Mandatsübernahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschulden eines Prozessbevollmächtigten in Bezug auf eine versäumte Klagefrist bei fehlender Gewissheit über den Zugang einer Einspruchsentscheidung; Allgemeine Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer versäumten Frist für eine ...

  • Judicialis

    FGO § 47 Abs. 1; ; FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 56 Abs. 2; ; AO § 108 Abs. 3; ; AO § 122 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Wiedereinsetzung bei nicht rechtzeitiger Nachfrage des Prozessbevollmächtigten nach dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Wiedereinsetzung bei nicht rechtzeitiger Nachfrage des Prozessbevollmächtigten nach dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1127
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.03.2003 - I B 166/02

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus FG München, 12.03.2009 - 15 K 3033/07
    Nach ständiger bundesgerichtlicher Rechtsprechung hat der Prozessbevollmächtigte zum Zweck der Fristwahrung entweder ein Fristenkontrollbuch oder etwas Vergleichbares einzurichten (BFH-Beschlüsse vom 25. März 2003 I B 166/02, BFH/NV 2003, 1193 und vom 14. Oktober 1998 X R 87/97, BFH/NV 1999, 621 und Urteil vom 14. Dezember 1994 X R 176/93, BFH/NV 1995, 798).
  • BFH, 17.09.2007 - I B 74/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Eigenverschulden des

    Auszug aus FG München, 12.03.2009 - 15 K 3033/07
    Auch wenn § 56 Abs. 1 FGO keine der Vorschrift des § 110 Abs. 1 Satz 2 AO entsprechende Regelung enthält, ist in ständiger bundesgerichtlicher Rechtsprechung anerkannt, dass der Verfahrensbeteiligte sich auch ein schuldhaftes Handeln seines Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen muss (für viele: Bundesfinanzhof -BFH-Urteil vom 17. Oktober 2007 I R 31/06, BFH/NV 2008, 796 und Beschluss vom 17. September 2007 I B 74/07, Haufe-Index 1825135).
  • BFH, 17.10.2007 - I R 31/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Urlaubund anschließender Erkrankung des

    Auszug aus FG München, 12.03.2009 - 15 K 3033/07
    Auch wenn § 56 Abs. 1 FGO keine der Vorschrift des § 110 Abs. 1 Satz 2 AO entsprechende Regelung enthält, ist in ständiger bundesgerichtlicher Rechtsprechung anerkannt, dass der Verfahrensbeteiligte sich auch ein schuldhaftes Handeln seines Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen muss (für viele: Bundesfinanzhof -BFH-Urteil vom 17. Oktober 2007 I R 31/06, BFH/NV 2008, 796 und Beschluss vom 17. September 2007 I B 74/07, Haufe-Index 1825135).
  • BFH, 14.10.1998 - X R 87/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Büroversehen

    Auszug aus FG München, 12.03.2009 - 15 K 3033/07
    Nach ständiger bundesgerichtlicher Rechtsprechung hat der Prozessbevollmächtigte zum Zweck der Fristwahrung entweder ein Fristenkontrollbuch oder etwas Vergleichbares einzurichten (BFH-Beschlüsse vom 25. März 2003 I B 166/02, BFH/NV 2003, 1193 und vom 14. Oktober 1998 X R 87/97, BFH/NV 1999, 621 und Urteil vom 14. Dezember 1994 X R 176/93, BFH/NV 1995, 798).
  • BFH, 14.12.1994 - X R 176/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Wirksame Ausgangskontrolle in der

    Auszug aus FG München, 12.03.2009 - 15 K 3033/07
    Nach ständiger bundesgerichtlicher Rechtsprechung hat der Prozessbevollmächtigte zum Zweck der Fristwahrung entweder ein Fristenkontrollbuch oder etwas Vergleichbares einzurichten (BFH-Beschlüsse vom 25. März 2003 I B 166/02, BFH/NV 2003, 1193 und vom 14. Oktober 1998 X R 87/97, BFH/NV 1999, 621 und Urteil vom 14. Dezember 1994 X R 176/93, BFH/NV 1995, 798).
  • VG Regensburg, 13.01.2021 - RO 4 K 20.589

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Bescheid, Vollziehung, Gerichtsbescheid, Mitverschulden,

    Ab Übernahme des Mandats hat ein Rechtsanwalt die Verantwortung für die zuverlässige Wahrung von sämtlichen gegen seinen Mandanten wirkenden Fristen, insbesondere für die Einhaltung der Klagefrist (vgl. FG München, 12.3.2009 - 15 K 3033/07 - juris Rn. 21).

    Er muss sich über den genauen Ablauf der Klagefrist eigenverantwortlich Gewissheit verschaffen (FG München, U.v. 12.3.2009 - 15 K 3033/07 - juris Rn. 21).

    Dass Fristen durch die Rechtsanwälte H* ... nicht mitgeteilt wurden, mag gegebenenfalls auch deren Versäumnis sein (vgl. BGH, B.v. 26.9.1996 - V ZB 25/96 - juris Rn. 8), schließt aber die Verantwortlichkeit der nachfolgenden Verfahrens- bzw. Prozessbevollmächtigten für die Fristwahrung nicht aus (FG München, U.v. 12.3.2009 - 15 K 3033/07 - juris Rn. 21).

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