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   FG München, 12.03.2013 - 5 V 2843/12   

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https://dejure.org/2013,5164
FG München, 12.03.2013 - 5 V 2843/12 (https://dejure.org/2013,5164)
FG München, Entscheidung vom 12.03.2013 - 5 V 2843/12 (https://dejure.org/2013,5164)
FG München, Entscheidung vom 12. März 2013 - 5 V 2843/12 (https://dejure.org/2013,5164)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bekanntgabe an Empfangsbevollmächtigten Inhaltliche Bestimmtheit eines VA Übertragung iSd § 6b EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG nach der Veräußerung einer betrieblichen Grundstücksfläche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inhaltliche Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes rechtsträgerbezogenen Reinvestition nach § 6b EStG bei Grundtückskaufvertrag über noch nicht vermessene Grundstücksfläche

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Inhaltliche Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes - rechtsträgerbezogenen Reinvestition nach § 6b EStG bei Grundtückskaufvertrag über noch nicht vermessene Grundstücksfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.06.1996 - VIII B 64/95

    Geltung der Regeln über die objektive Feststellungslast im Verfahren der

    Auszug aus FG München, 12.03.2013 - 5 V 2843/12
    Das geht zu seinen Lasten (BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 1996 VIII B 64/95, BFH/NV 1996, 895; vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994).
  • BFH, 15.01.1998 - IX B 25/97

    Antragsbefugnis bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die

    Auszug aus FG München, 12.03.2013 - 5 V 2843/12
    Das geht zu seinen Lasten (BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 1996 VIII B 64/95, BFH/NV 1996, 895; vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994).
  • BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99

    Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen

    Auszug aus FG München, 12.03.2013 - 5 V 2843/12
    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand präsenter Beweismittel bestehen keine ernstlichen Zweifel im Sinne von § 69 Abs. 3 und Abs. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) an der Rechtmäßigkeit des Bescheids über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensbesteuerung 2006 (vgl. Bundesfinanzhof -BFH- Beschluss vom 24. Februar 2000 IV B 83/99, BStBl II 2000, 298), und zwar aus folgenden Erwägungen:.
  • BFH, 12.12.2007 - XI R 11/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Bekanntgabe an Empfangsbevollmächtigten

    Auszug aus FG München, 12.03.2013 - 5 V 2843/12
    Dieser hatte jedoch keine Vollmacht, für den Ast. Einspruch gegen den empfangenen Bescheid einzulegen, und ist daher nicht Vertreter des Ast. im Sinne des § 110 Abs. 1 Satz 2 AO (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2007 XI R 11/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 2008, 665).
  • BGH, 23.04.1999 - V ZR 54/98

    Formwirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages hinsichtlich einer nicht

    Auszug aus FG München, 12.03.2013 - 5 V 2843/12
    Ein wirksamer Vertrag liege nur dann nicht vor, wenn die Grenzziehung weder nach der Zeichnung noch nach den Zahlenangaben eindeutig festgelegt werden könne (BGH-Urteil vom 23. April 1999 V ZR 54/98, NJW 1999, 3115).
  • BGH, 19.04.2002 - V ZR 90/01

    Bestimmtheit des Erwerbs noch zu begründenden Wohnungseigentums; Parteivernehmung

    Auszug aus FG München, 12.03.2013 - 5 V 2843/12
    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 19. April 2002 V ZR 90/01, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2002, 2247, ausgeführt, dass ein wirksamer Vertrag zustande kommt, wenn sich beim Verkauf einer noch nicht vermessenen Grundstücksfläche die Willensübereinstimmung der Vertragsparteien darauf richtet, dass sie sich über die Größe, die Lage und den Zuschnitt der Fläche entsprechend einer zeichnerischen Darstellung in einem der Kaufvertragsurkunde beigefügten Plan und über die spätere Konkretisierung der Fläche durch eine genaue Grenzziehung einig sind, und dieser Wille in der Urkunde seinen Niederschlag gefunden hat.
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