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   FG München, 12.05.2011 - 7 K 854/11   

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https://dejure.org/2011,36277
FG München, 12.05.2011 - 7 K 854/11 (https://dejure.org/2011,36277)
FG München, Entscheidung vom 12.05.2011 - 7 K 854/11 (https://dejure.org/2011,36277)
FG München, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - 7 K 854/11 (https://dejure.org/2011,36277)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge gegen die in einem Urteil getroffene Kostenentscheidung; keine Überraschungsentscheidung, wenn bei teilweisem Unterliegen die Kosten gemäß § 136 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 FGO gegeneinander aufgehoben werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer isolierten Anhörungsrüge nach § 133a FGO gegen eine in einem Urteil getroffene Kostenentscheidung; Isolierte Anfechtbarkeit einer in einem Urteil getroffenen Kostenentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörungsrüge wegen der in einem Urteil getroffenen Kostenentscheidung zulässig Entscheidung, die Kosten gegeneinander aufzuheben, bei teilweisem Unterliegen des Klägers keine Überraschungsentscheidung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anhörungsrüge wegen der in einem Urteil getroffenen Kostenentscheidung zulässig - Entscheidung, die Kosten gegeneinander aufzuheben, bei teilweisem Unterliegen des Klägers keine Überraschungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1537
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 30.08.1963 - III 106/61 U

    Zulässigkeit der Anefchtung einer Kostenentscheidung

    Auszug aus FG München, 12.05.2011 - 7 K 854/11
    Diese Regelung beruht auf dem auch § 99 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) zu Grunde liegenden Rechtsgedanken, dass widersprüchliche Entscheidungen, die dadurch zu Stande kommen, dass das Rechtsmittelgericht die rechtskräftige Entscheidung der Hauptsache nur wegen der Kosten überprüfen muss und daher möglicherweise zu einer von der Entscheidung der Vorinstanz abweichenden Beurteilung kommt, vermieden werden sollen (Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 145 FGO Rz. 21; BFH-Urteil vom 30. August 1963 III 106/61 U, BStBl III 1963, 585).
  • BFH, 28.11.1991 - XI R 13/90

    Berücksichtigung einer Erweiterung des Klageantrags im Revisionsverfahren -

    Auszug aus FG München, 12.05.2011 - 7 K 854/11
    Der Erfolg einer Klage soll nicht an der Rechtsunerfahrenheit des Klägers scheitern (BFH-Urteil vom 28. November 1991 XI R 13/90, BFH/NV 1992, 609).
  • BFH, 11.11.2002 - VI B 83/02

    NZB: Anfechtung einer Kostenentscheidung

    Auszug aus FG München, 12.05.2011 - 7 K 854/11
    Denn nach Sinn und Zweck dieser Bestimmung soll das Rechtsmittelgericht davon freigestellt werden, ohne einer Entscheidung zur Hauptsache isoliert die Kostenentscheidung zu überprüfen (Bundesfinanzhof - BFH - Beschluss vom 11. November 2002 VI B 83/02, BFH/NV 2003, 331).
  • BFH, 11.03.2009 - VI S 10/08

    Anhörungsrüge nach Antrag auf Tatbestandsberichtigung und Tatbestandsergänzung

    Auszug aus FG München, 12.05.2011 - 7 K 854/11
    Die Kostenentscheidung folgt aus § 135 Abs. 1 FGO (BFH-Beschluss vom 11. März 2009 VI S 10/08, BFH/NV 2009, 1129).
  • BFH, 14.10.2009 - IX B 86/09

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Sachaufklärungspflicht - Verletzung

    Auszug aus FG München, 12.05.2011 - 7 K 854/11
    Zudem ist das Gericht weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet, also dazu, die maßgebenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte mit den Beteiligten vorher umfassend und im Einzelnen zu erörtern oder ihnen die einzelnen für die Entscheidung erheblichen Gesichtspunkte, Schlussfolgerungen oder das Ergebnis einer Gesamtwürdigung im Voraus anzudeuten oder mitzuteilen(BFH-Beschluss vom 14. Oktober 2009 IX B 86/09, BFH/NV 2010, 222).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus FG München, 12.05.2011 - 7 K 854/11
    Zwar kann eine den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzende Überraschungsentscheidung vorliegen, wenn das Gericht die Beteiligten nicht auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt hinweist, den es seiner Entscheidung zugrunde legen will (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 8. Juli 1997 1 BvR 1934/93, BVerfGE 96, 189, NJW 1997, 2305).
  • BVerwG, 29.07.2009 - 5 B 46.09

    Anhörungsrüge aufgrund fehlender Kenntnisnahme des entscheidungserheblichen

    Auszug aus FG München, 12.05.2011 - 7 K 854/11
    Nicht folgen kann der Senat hingegen der vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) im Beschluss vom 29. Juli 2009, 5 B 46/09, 5 B 46/09, juris, geäußerten Auffassung, wonach einer Anhörungsrüge der Erfolg deshalb versagt bleiben müsste, weil sich diese allein noch gegen die Kostenentscheidung des Berufungsgerichts wendet, was nach Auffassung des BVerwG eine - nach § 158 Abs. 1 VwGO unzulässige - isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung des Berufungsgerichts sei.
  • OLG Celle, 15.05.2003 - 10 WF 118/03

    Kostenentscheidung in Familiensachen: Abhilfebefugnis nach erfolgter Rüge der

    Auszug aus FG München, 12.05.2011 - 7 K 854/11
    Der Senat schließt sich daher der Rechtsprechung der Zivilgerichte an, die die Anhörungsrüge nach § 321a ZPO für statthaft erachten, wenn die Anfechtung der in einem Urteil getroffenen Kostenentscheidung nicht zulässig ist, da gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel nicht eingelegt wird (Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 12. Oktober 2004, 12 U 75/03, NJW 2005, 517; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 2. August 2006, 20 W 20/06, juris; Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 15. Mai 2003, 10 WF 118/03, FamRZ 2003, 1577).
  • OLG Frankfurt, 12.10.2004 - 21 U 75/03

    Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs gegen eine isoliert nicht anfechtbare

    Auszug aus FG München, 12.05.2011 - 7 K 854/11
    Der Senat schließt sich daher der Rechtsprechung der Zivilgerichte an, die die Anhörungsrüge nach § 321a ZPO für statthaft erachten, wenn die Anfechtung der in einem Urteil getroffenen Kostenentscheidung nicht zulässig ist, da gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel nicht eingelegt wird (Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 12. Oktober 2004, 12 U 75/03, NJW 2005, 517; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 2. August 2006, 20 W 20/06, juris; Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 15. Mai 2003, 10 WF 118/03, FamRZ 2003, 1577).
  • RG, 28.10.1936 - V B 16/36

    Kann eine Partei, die trotz Obsiegens in der Hauptsache auf Grund von § 278 Abs.

    Auszug aus FG München, 12.05.2011 - 7 K 854/11
    Wie schon das Reichsgericht zu § 99 Abs. 1 ZPO entschieden hat, soll eine Partei, welche sich mit einem ihr ganz oder teilweise ungünstigen Urteil in der Hauptsache zufrieden gibt, nicht befugt sein, eine Abänderung der in der Regel von der Entscheidung in der Hauptsache abhängigen Kostenentscheidung allein herbeizuführen (Beschluss des Reichsgerichts vom 28. Oktober 1936 V B 16/36, juris).
  • OLG Hamm, 02.08.2006 - 20 W 20/06

    Korrektur einer fehlerhaften Kostengrundentscheidung

  • FG Hamburg, 25.07.2013 - 3 K 145/12

    Gegenvorstellung und Richterablehnung nach Urteilsverkündung

    d) Entsprechendes gilt für die Verwerfung nachträglicher unzulässiger Anträge, Gegenvorstellungen oder - hier gemäß Anordnung FG-Statistik gesondert einzutragender und zu entscheidender - Kostenerinnerungen gegen die Kostenlastentscheidung sowie Anhörungsrügen, wenn der stattdessen vorgesehene Rechtsmittelweg - gegen das vorliegende Urteil die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision (§ 116 FGO) - unberührt bleibt (vgl. § 133a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FGO) oder zumindest, wenn dieses Rechtsmittel - wie hier - auch eingelegt wird oder worden ist (vgl. FG München, Beschlüsse vom 12.05.2011 7 K 854/11, EFG 2011, 1537, DStRE 2012, 713; 7 K 982/11, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2022 - 10 S 2199/21

    Isolierte Anhörungsrüge hinsichtlich der Kostenentscheidung

    Auch für eine entsprechende Heranziehung des § 158 Abs. 1 VwGO zugrundeliegenden Rechtsgedankens auf die Anhörungsrüge sieht der Senat keine Veranlassung (vgl. FG München, Beschluss vom 12.05.2011 - 7 K 854/11 - juris Rn. 8; Bader in: ders. u. a., VwGO, 8. Aufl., § 158 Rn. 6; Neumann/Schaks in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 158 Rn. 39; im Ergebnis ebenso BayVGH, Beschluss vom 26.02.2020 - 22 CS 20.177 - juris; Beschluss vom 18.11.2013 - 10 CE 13.2387 - juris Rn. 2-8 zur Anhörungsrüge sowie Rn. 10 zur Gegenvorstellung; offenlassend OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.02.2015 - 1 L 147/14 - juris Rn. 2).
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