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   FG München, 12.10.2011 - 4 K 1840/08   

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https://dejure.org/2011,50619
FG München, 12.10.2011 - 4 K 1840/08 (https://dejure.org/2011,50619)
FG München, Entscheidung vom 12.10.2011 - 4 K 1840/08 (https://dejure.org/2011,50619)
FG München, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - 4 K 1840/08 (https://dejure.org/2011,50619)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Feststellung des Grundbesitzwertes für erbschaftsteuerliche Zwecke: Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung der Regelungen im JStG 1997, Wertermittlung für sog. "Overrent"-Objekt, keine Widerlegung durch Privatgutachten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des Grundstückswerts eines bebauten Grundstücks mit einer als Postfiliale genutzten Immobilie im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts einer Postfiliale für Zwecke der Erbschaftsteuer - Verkehrswertnachweis durch Gutachten - "Overrent"-Effekt im Ertragswertverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 299
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 03.12.2008 - II R 19/08

    Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

    Auszug aus FG München, 12.10.2011 - 4 K 1840/08
    Es sei schließlich auch durch die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 3. Dezember 2008 (Az.: II R 19/08) geklärt, dass die Finanzbehörde nicht ohne Weiteres von dem gutachterlich festgestellten niedrigeren Verkehrswert abweichen dürfe.

    Dem Kläger ist in diesem Zusammenhang zwar einzuräumen, dass die Finanzbehörde von einem solcher Art gutachterlich ermittelten gemeinen Wert nicht ohne Weiteres abzuweichen berechtigt ist (BFH-Urteil vom 3. Dezember 2008 II R 19/08, BFHE 224, 268, BStBl II 2009, 403).

  • BFH, 02.12.2003 - II B 76/03

    Gesonderte Feststellung von Grundbesitzwerten bei Personengesellschaften

    Auszug aus FG München, 12.10.2011 - 4 K 1840/08
    Der Grundbesitzwert ist gemäß § 12 Abs. 3 ErbStG nach Maßgabe der Vorschriften der §§ 138 ff BewG zu ermitteln und wegen § 138 Abs. 5 Satz 1 BewG - wie im Streitfall in Gestalt des hier klagegegenständlichen Bescheids vom 6. Juli 1999 erfolgt - gesondert festzustellen (Bundesfinanzhof -BFH-Beschluss vom 2. Dezember 2003 II B 76/03, BFHE 203, 507, BStBl II 2004, 204, ergangen in Bezug auf den Streitfall im vorläufigen Rechtsschutzverfahren).
  • BFH, 20.10.2004 - II R 74/00

    Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung des ErbStG i.d.F. des JStG 1997

    Auszug aus FG München, 12.10.2011 - 4 K 1840/08
    Die durch § 37 Abs. 1 ErbStG bestimmte rückwirkende Anwendung der erbschaftsteuergesetzlichen Vorschriften des am 24. Dezember 1996 in Kraft getretenen Jahressteuergesetzes 1997 auf Erwerbsvorgänge ab 1. Januar 1996 - und somit auch auf den Streitfall - begegnet nach bundesrichterlicher Rechtsprechung auch keinen rechtlichen, insbesondere verfassungsrechtlichen Bedenken (BFH- Urteil vom 20. Oktober 2004 II R 74/00 BFHE 207, 355, BStBl II 2005, 99).
  • BFH, 10.11.2004 - II R 69/01

    Nachweis des gemeinen Werts bei der Bedarfsbewertung eines Grundstücks

    Auszug aus FG München, 12.10.2011 - 4 K 1840/08
    Bei der Nachweisoption handelt es sich um eine spezielle Beweislastregel, die den allgemeinen Regeln des finanzgerichtlichen Verfahrensrechts vorgeht (BFH-Urteil vom 10. November 2004 II R 69/01, BFHE 207, 352, BStBl II 2005, 259).
  • BFH, 14.12.2004 - II R 41/03

    Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung der §§ 138 ff. BewG i. d. F. des

    Auszug aus FG München, 12.10.2011 - 4 K 1840/08
    Das gleiche gilt für die durch § 152 BewG bestimmte rückwirkende Anwendung der bewertungsgesetzlichen Vorschriften ab 1. Januar 1996 (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 II R 41/03, juris).
  • BFH, 05.05.2010 - II R 25/09

    Nachweis eines niedrigeren gemeinen Grundstückswerts

    Auszug aus FG München, 12.10.2011 - 4 K 1840/08
    Etwaige Fehler oder Lücken im Gutachten dürfen seitens des Gerichts nur geschlossen werden, wenn und soweit dies ohne Sachverständige im üblichen Rahmen einer Beweiswürdigung möglich ist (BFH-Urteil vom 5. Mai 2010 II R 25/09, BFHE 230, 72, BStBl II 2011, 203).
  • BFH, 09.09.2009 - II B 69/09

    Nachweis eines niedrigeren gemeinen Grundstückswerts mittels einzelner

    Auszug aus FG München, 12.10.2011 - 4 K 1840/08
    Ein solches Gutachten muss inhaltlich richtig sein und den allgemein anerkannten Grundsätzen der Wertermittlung genügen, wie sie insbesondere in der seit 1. Juli 2010 geltenden Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (ImmoWertV) bzw. der auf den Streitfall anzuwendenden Vorgängervorschriften der Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (WertV) enthalten sind (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 9. September 2009 II B 69/09, BFH/NV 2009, 1972).
  • BFH, 08.10.2003 - II R 27/02

    Bedarfsbewertung bei unentgeltlichem Nutzungsrecht

    Auszug aus FG München, 12.10.2011 - 4 K 1840/08
    Mangels eines tatsächlich zeitnah erzielten Kaufpreises kann der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes regelmäßig nur durch ein Gutachten des örtlich zuständigen Gutachterausschusses oder eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken geführt werden (BFH-Urteil vom 8. Oktober 2003 II R 27/02, BFHE 204, 306, BStBl II 2004, 179).
  • BFH, 28.04.1993 - II S 6/93

    Zwei bürgerlich-rechtliche Grundstücke mit aufstehenden Gebäuden und

    Auszug aus FG München, 12.10.2011 - 4 K 1840/08
    Ein einheitlicher Gebäudekomplex ist dann wirtschaftliche Einheit, wenn er auf einer einheitlichen Planung beruht und in einem einheitlichen Funktionszusammenhang steht, der eine gemeinsame Nutzung bietet oder sinnvoll erscheinen lässt (Halaczinsky in Rössler/Troll BewG § 2 Rdnr. 6; vgl. auch BFH-Beschluss vom 28. April 1993 II S 6/93, juris).
  • BFH, 04.03.1993 - IV R 33/92

    Verfahrensfehlerhaftigkeit der Unterlassung der Sachverständigenzuziehung bei

    Auszug aus FG München, 12.10.2011 - 4 K 1840/08
    Bei letzterem handelt es sich um ein Privatgutachten und somit um substantiiertes, urkundlich belegtes Parteivorbringen (vgl. BFH-Urteil vom 4. März 1993 IV R 33/92, BFH/NV 1993, 739).
  • FG Nürnberg, 01.04.2004 - IV 197/03

    Grundlage für die Ermittlung des Ertragswerts beim Nachweis eines niedrigeren

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