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   FG München, 12.11.2003 - 9 K 4811/01   

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https://dejure.org/2003,16680
FG München, 12.11.2003 - 9 K 4811/01 (https://dejure.org/2003,16680)
FG München, Entscheidung vom 12.11.2003 - 9 K 4811/01 (https://dejure.org/2003,16680)
FG München, Entscheidung vom 12. November 2003 - 9 K 4811/01 (https://dejure.org/2003,16680)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Übertragung von Mitunternehmeranteilen zu Buchwerten nach § 7 Abs. 1 EStDV; Anwendbarkeit der im wesentlichen zu Fällen der §§ 16 Abs. 3, 34 EStG ergangenen Definition des Mitunternehmeranteils auf Fälle des § 7 Abs. 1 EStDV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilanteilsübertragung Sonderbetriebsvermögen; Buchwertfortführung bei Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils und des dazugehörigen Sonderbetriebsvermögens im Abstand von sechs Jahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Teilanteilsübertragung Sonderbetriebsvermögen - Buchwertfortführung bei Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils und des dazugehörigen Sonderbetriebsvermögens im Abstand von sechs Jahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 496
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 24.08.2000 - IV R 51/98

    Teilanteilsveräußerung und Sonderbetriebsvermögen

    Auszug aus FG München, 12.11.2003 - 9 K 4811/01
    Hiergegen richtet sich nach erfolglosem Einspruch (vgl. Einspruchsentscheidung ... als vorliegende Klage. Zur Begründung trägt die Klägerin folgendes vor: Die Söhne seien schon durch die Übertragung der GmbH-Anteile im Jahr 1992 mittelbare Mitunternehmer der GbR geworden, da sich der Gesellschafter O. sen. bereits damals verpflichtet habe, innerhalb einer bestimmten Frist auch die Anteile an der Besitzgesellschaft in entsprechender Höhe auf seine Söhne zu übertragen. Im übrigen sei bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. August 2000 IV R 51/98 (BFH/NV 2000, 1554 ) auch bei Zurückbehaltung von Sonderbetriebsvermögen eine Übertragung der Teilanteile zu Buchwerten nach § 7 Abs. 1 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung ( EStDV ) in der im Streitjahr geltenden Fassung möglich gewesen.

    Nach dem BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 1554 kommt auch die unentgeltliche Übertragung eines ideellen Anteils an einem Mitunternehmeranteil nach § 7 Abs. 1 EStDV zu Buchwerten allenfalls dann in Betracht, wenn die zum Sonderbetriebsvermögen des Übertragenden gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen anteilig mitübertragen werden.

  • VG Potsdam, 01.03.2005 - 9 K 4127/98
    Auszug aus FG München, 12.11.2003 - 9 K 4811/01
    Die gegen den Feststellungsbescheid 1992 von der Klägerin erhobene Klage (Az.: 9 K 4127/98) hatte in diesem Punkt keinen Erfolg.

    Insoweit verweist der Senat auf sein Urteil vom 5. Dezember 2001 (Az.: 9 K 4127/98).

  • BFH, 12.04.2000 - XI R 35/99

    Veräußerung eines Teils einer Mitunternehmerbeteiligung

    Auszug aus FG München, 12.11.2003 - 9 K 4811/01
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung umfasst der Mitunternehmeranteil im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz ( EStG ) den Gesellschaftsanteil und das dem einzelnen Mitunternehmer zuzurechnende Sonderbetriebsvermögen, soweit dieses für die Mitunternehmerschaft funktional wesentlich ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. April 2000 XI R 35/99, BStBl II 2001, 2, vom 6. September 2000 IV R 18/99, BStBl II 2001, 29 und vom 6. Dezember 2000 VIII R 21/00, BFH/NV 2001, 548 m.w.N.).
  • BFH, 06.09.2000 - IV R 18/99

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

    Auszug aus FG München, 12.11.2003 - 9 K 4811/01
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung umfasst der Mitunternehmeranteil im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz ( EStG ) den Gesellschaftsanteil und das dem einzelnen Mitunternehmer zuzurechnende Sonderbetriebsvermögen, soweit dieses für die Mitunternehmerschaft funktional wesentlich ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. April 2000 XI R 35/99, BStBl II 2001, 2, vom 6. September 2000 IV R 18/99, BStBl II 2001, 29 und vom 6. Dezember 2000 VIII R 21/00, BFH/NV 2001, 548 m.w.N.).
  • BFH, 12.09.2000 - VI R 165/97

    Eigener Hausstand bei Lebenspartnern

    Auszug aus FG München, 12.11.2003 - 9 K 4811/01
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung umfasst der Mitunternehmeranteil im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz ( EStG ) den Gesellschaftsanteil und das dem einzelnen Mitunternehmer zuzurechnende Sonderbetriebsvermögen, soweit dieses für die Mitunternehmerschaft funktional wesentlich ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. April 2000 XI R 35/99, BStBl II 2001, 2, vom 6. September 2000 IV R 18/99, BStBl II 2001, 29 und vom 6. Dezember 2000 VIII R 21/00, BFH/NV 2001, 548 m.w.N.).
  • BFH, 06.12.2000 - VIII R 21/00

    Veräußerung eines Mitunternehmerteilanteils

    Auszug aus FG München, 12.11.2003 - 9 K 4811/01
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung umfasst der Mitunternehmeranteil im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz ( EStG ) den Gesellschaftsanteil und das dem einzelnen Mitunternehmer zuzurechnende Sonderbetriebsvermögen, soweit dieses für die Mitunternehmerschaft funktional wesentlich ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. April 2000 XI R 35/99, BStBl II 2001, 2, vom 6. September 2000 IV R 18/99, BStBl II 2001, 29 und vom 6. Dezember 2000 VIII R 21/00, BFH/NV 2001, 548 m.w.N.).
  • BFH, 20.05.2005 - VIII R 103/03

    Hauptsacheerledigung aufgrund BMF-Schr. v. 3.3.2005; unentgeltliche Übertragung

    Die Voraussetzungen der Buchwertfortführung gemäß § 7 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung --EStDV-- (a.F.) seien jedenfalls deshalb erfüllt, weil die Teilübertragungen des Jahres 1998 (betr. GbR) mit denjenigen des Jahres 1992 (betr. GmbH) im Sinne der Gesamtplanrechtsprechung miteinander verknüpft gewesen seien und B somit dem Gebot der kongruenten Mitübertragung funktional wesentlichen Sonderbetriebsvermögens (hier: GmbH-Anteile) entsprochen habe (vgl. Urteil des FG München vom 12. November 2003 9 K 4811/01, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2004, 496).
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