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   FG München, 12.12.2021 - 7 K 2379/20   

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https://dejure.org/2021,56918
FG München, 12.12.2021 - 7 K 2379/20 (https://dejure.org/2021,56918)
FG München, Entscheidung vom 12.12.2021 - 7 K 2379/20 (https://dejure.org/2021,56918)
FG München, Entscheidung vom 12. Dezember 2021 - 7 K 2379/20 (https://dejure.org/2021,56918)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AStG § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2, Abs. 5; BsGaV § 25; KStG § 2 Nr. 1
    Berechnung des Dotationskapitals der inländischen Betriebsstätte einer ausländischen Versicherung

  • rewis.io

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Berechnung des Dotationskapitals der inländischen Betriebsstätte einer ausländischen Versicherung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.08.2011 - I B 169/10

    Dotationskapital einer inländischen Zweigniederlassung

    Auszug aus FG München, 12.12.2021 - 7 K 2379/20
    Die allein das Bankaufsichtsrecht betreffende Umsetzung gesetzgeberischer Vorgaben (im vom BFH mit Beschluss vom 22. August 2011 I B 169/10, Rn. 13, juris entschiedenen Fall durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute vom 21. Dezember 1992) verändere die Grundsätze der steuerrechtlichen Einkünfteabgrenzung jedoch nicht.

    Hinsichtlich der Eigenkapitalzuordnung und des zur Verfügung gestellten Kapitals bedeutet dies, dass die inländische Niederlassung einer ausländischen Versicherung aufgrund der Eigenart ihrer Geschäfte die nach dem VAG (vgl. insbesondere § 122 VAG) erforderliche Mindestkapitalanforderung benötigt, um ihre Geschäftstätigkeit ausüben zu können (vgl. BFHBeschluss vom 22. August 2011 I B 169/10, Rn. 16, juris zu Kreditinstituten).

  • FG Saarland, 30.03.2021 - 1 V 1374/20

    Gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes

    Auszug aus FG München, 12.12.2021 - 7 K 2379/20
    Eine Durchbrechung der Selbständigkeitsfiktion wird insbesondere bei Offshore-Windparks angenommen (vgl. Melhem/ Dombrowski, Die unbestimmten Grenzen der Selbständigkeitsfiktion des AOA, IStR 2015, 912, beck-online, Beschluss des Finanzgerichts des Saarlandes vom 30. März 2021 1 V 1374/20, EFG 2021, 1122 zur Anwendung der Grundsätze zur Zuordnung von Wirtschaftsgütern nach der Personalfunktion bei personallosen Betriebsstätten), da es selbständige Unternehmen ohne Personal nicht geben kann und insoweit eine andere Behandlung der Betriebsstätte erforderlich sein könnte (Leonhardt/Tcherveniachki in Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld AStG Stand 96. Lieferung Mai 2021, § 1 Rn. 2883).
  • BFH, 23.08.2000 - I R 98/96

    Erhebungszeitraum

    Auszug aus FG München, 12.12.2021 - 7 K 2379/20
    Der BFH hat den Zweck seiner Rechtsprechung zum Dotationskapital inländischer Betriebsstätten ausländischer Kreditinstitute dahingehend definiert, das Eigenkapital ausländischer Kreditinstitute mit Betriebsstätten im Inland nach wirtschaftlichen Kriterien - zu denen auch bankaufsichtsrechtliche Vorgaben gehören - für steuerliche Zwecke rechnerisch zwischen den inländischen und den anderen Betriebsstätten des Kreditinstituts aufzuteilen (BFH - Urteil vom 23. August 2000 I R 98/96, BStBl II 2002, 207, Rn. 26).
  • BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15

    Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag;

    Auszug aus FG München, 12.12.2021 - 7 K 2379/20
    Gleichwohl sieht der Senat den allgemeinen Grundsatz, dass die Vorteile der Typisierung im rechten Verhältnis zu der damit notgedrungen verbundenen Ungleichheit stehen müssen, im Streitfall als nicht verletzt an (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 25. Juni 2014 1 BvR 668, 2104/10, BVerfGE 137, 1 Rn. 50; BVerwG-Urteil vom 18. März 2016 - 6 C 6.15, BVerwGE 154, 275 Rn. 34 f.).
  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Auszug aus FG München, 12.12.2021 - 7 K 2379/20
    Gleichwohl sieht der Senat den allgemeinen Grundsatz, dass die Vorteile der Typisierung im rechten Verhältnis zu der damit notgedrungen verbundenen Ungleichheit stehen müssen, im Streitfall als nicht verletzt an (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 25. Juni 2014 1 BvR 668, 2104/10, BVerfGE 137, 1 Rn. 50; BVerwG-Urteil vom 18. März 2016 - 6 C 6.15, BVerwGE 154, 275 Rn. 34 f.).
  • BFH, 30.03.1994 - II R 101/90

    Ermittlung des gemeinen Werts von GmbH-Anteilen (§ 11 BewG )

    Auszug aus FG München, 12.12.2021 - 7 K 2379/20
    Im Streitfall hält der Senat die Regelung des Rn. 322 VWG BsGa weder für willkürlich noch führt sie zu offensichtlich unrichtigen Ergebnissen (vgl. BFH-Urteil vom 30. März 1994 II R 101/90, BStBl. II 1994, 503).
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