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   FG München, 13.05.2004 - 14 K 586/04   

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https://dejure.org/2004,16458
FG München, 13.05.2004 - 14 K 586/04 (https://dejure.org/2004,16458)
FG München, Entscheidung vom 13.05.2004 - 14 K 586/04 (https://dejure.org/2004,16458)
FG München, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - 14 K 586/04 (https://dejure.org/2004,16458)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b, UrhG § 94, UrhG § 95

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungen aus der Einräumung von Nachverwertungsrechten an Fußballspielen an Fernsehsender ; Ermäßigter Steuersatz für Umsätze eines Sportrechteverwerters aus Lizenzverträgen über die Einräumung von Nachverwertungsrechten; Erlaubnis des Veranstalters zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungen aus der Einräumung von Nachverwertungsrechten an Fußballspielen an Fernsehsender unterliegen dem Regelsteuersatz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Leistungen aus der Einräumung von Nachverwertungsrechten an Fußballspielen an Fernsehsender unterliegen dem Regelsteuersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 20.03.1997 - 29 U 4573/96

    Sittenwidriges Eindringen in fremde Vertragsbeziehungen; Auftraggeber für die

    Auszug aus FG München, 13.05.2004 - 14 K 586/04
    Voraussetzung ist aber, dass der Auftragnehmer in jeder Hinsicht seinen Weisungen zu folgen hat, in seinem Namen und auf seine Rechnung Verträge schließt, Rechte erwirbt, die Finanzierung übernimmt und in vollem Umfang das Risiko trägt (vgl. OLG München, Urteil vom 20. März 1997 29 U 4573/96 , NJW-RR 1997, 1405).
  • BGH, 29.04.1970 - I ZR 30/68

    Ausstrahlung von Filmmaterial als Eingriff in den Gewerbebetrieb -

    Auszug aus FG München, 13.05.2004 - 14 K 586/04
    Als Besitzer oder Eigentümer des Veranstaltungsorts kann er ferner sein Hausrecht ( §§ 858, 1004 BGB ) gegenüber einem Dritten geltend machen, der ohne seine Genehmigung versucht, die Veranstaltung aufzuzeichnen und durch Rundfunk zu übertragen (vgl. BGH, Urt. v. 29.4.1970 -1 ZR 30/68, GRUR 1971, 46 = NJW 1970, 2060 - Bubi Scholz; Lerche/Ulmer, Kurzberichterstattung im Fernsehen, S. 74ff., 96ff.).
  • BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88

    Sportübertragungen

    Auszug aus FG München, 13.05.2004 - 14 K 586/04
    Die Erlaubnis des Veranstalters zur Fernsehübertragung einer Sportveranstaltung ist daher im Rechtssinn keine Übertragung von Rechten, sondern eine Einwilligung in Eingriffe, die der Veranstalter aufgrund der eben genannten Rechtspositionen verbieten könnte (vgl. BGH-Beschluss vom 14. März 1990 KVR 4/88, BGHZ 110, 371 ).
  • FG München, 08.04.2011 - 1 K 3669/09

    Aktivierung von Forderungen aus Verträgen über die Einräumung von

    Die Klägerin ist unstreitig Filmherstellerin i.S. des § 94 UrhG (und damit Inhaberin des Leistungsschutzrechts nach § 94 Abs. 1 UrhG), da sie hinsichtlich dieses Films die Filmherstellung als Gesamtleistung auf ihr Risiko (also nicht nur im eigenen Namen, sondern auch für eigene Rechnung) übernommen hatte (vgl. hierzu FG München, Urteil vom 13. Mai 2004 14 K 586/04, juris, m.w.N.) und damit die organisatorische und wirtschaftliche Leistung der Filmherstellung tatsächlich erbracht hat (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 1. September 2009 6 W 47/09, juris).
  • FG Köln, 16.11.2006 - 2 K 1510/05

    Steuerliche Beurteilung des Host-Broadcasting; Verwertung von

    Diese Meinung wird auch in der Finanzgerichtsbarkeit geteilt (vgl. FG München, Urteil vom 13.05.2004 - 14 K 586/04, n.v.; nachfolgend BFH-Beschluss vom 12. Mai 2005 - V B 119/04, BFH/NV 2005, 1826): Zu den urheberrechtlich geschützten Rechten zählen in erster Linie die Rechte an den nach § 2 Abs. 1 UrhG geschützten Werken.
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