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   FG München, 13.08.2015 - 6 K 39/13   

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https://dejure.org/2015,28285
FG München, 13.08.2015 - 6 K 39/13 (https://dejure.org/2015,28285)
FG München, Entscheidung vom 13.08.2015 - 6 K 39/13 (https://dejure.org/2015,28285)
FG München, Entscheidung vom 13. August 2015 - 6 K 39/13 (https://dejure.org/2015,28285)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des steuerlichen Einlagekontos einer Organgesellschaft im Hinblick auf die Ermittlung einer das Einlagenkonto mindernden Mehrabführung

  • Betriebs-Berater

    Nur Abweichungen in der Steuerbilanz führen zu organschaftlichen Mehr- oder Minderabführungen

  • rewis.io

    Steuerliches Einlagekonto einer Organgesellschaft: Ermittlung einer das Einlagenkonto mindernden Mehrabführung in organschaftlicher Zeit Korrektur der handelsrechtlich erfolgswirksamen Erfassung eines steuerrechtlich als Einlage anzusehenden Ertragszuschusses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerliches Einlagekonto einer Organgesellschaft: Ermittlung einer das Einlagenkonto mindernden Mehrabführung in organschaftlicher Zeit Korrektur der handelsrechtlich erfolgswirksamen Erfassung eines steuerrechtlich als Einlage anzusehenden Ertragszuschusses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerliches Einlagekonto einer Organgesellschaft: Ermittlung einer das Einlagenkonto mindernden Mehrabführung in organschaftlicher Zeit - Korrektur der handelsrechtlich erfolgswirksamen Erfassung eines steuerrechtlich als Einlage anzusehenden Ertragszuschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Nur Abweichungen in der Steuerbilanz führen zu organschaftlichen Mehr- oder Minderabführungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2015, 2928
  • EFG 2015, 1974
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 27.11.2013 - I R 36/13

    Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen:

    Auszug aus FG München, 13.08.2015 - 6 K 39/13
    Dies wird durch den Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 27. November 2013 I R 36/13, BStBl II 2014, 651 Rz. 26 ff., bestätigt.
  • BFH, 15.04.2015 - I R 44/14

    Bilanzierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt: Tilgung aus Bilanzgewinn

    Auszug aus FG München, 13.08.2015 - 6 K 39/13
    Hieraus ergibt sich zwangsläufig, dass die Anpassung der erfolgswirksamen Buchung der Zuführung des Ertragszuschusses in der Handelsbilanz eine Korrektur in der Steuerbilanz ist (wie hier: BFH vom 15. April 2015 I R 44/14, BFH/NV 2015, 1177).
  • BFH, 29.08.2012 - I R 65/11

    Verrechenbare Verluste der Organgesellschaft: kein passiver Ausgleichsposten für

    Auszug aus FG München, 13.08.2015 - 6 K 39/13
    Dieser Ansicht hat sich der BFH im Urteil vom 29. August 2012 I R 65/11, BStBl II 2013, 555 ausdrücklich angeschlossen und darauf abgestellt, dass die Entscheidung darüber, ob eine Mehrabführung vorliegt, nicht im Sinne einer Legaldefinition abschließend bestimmt wird, sondern vom Grundanliegen des Gesetzgebers auszugehen ist.
  • BFH, 09.01.2013 - I R 24/12

    Steuerfreies Übernahmeergebnis bei sog. Abwärtsabspaltungen und

    Auszug aus FG München, 13.08.2015 - 6 K 39/13
    a) In rechtssystematischer Hinsicht stellen die Regelungen des Umwandlungssteuergesetzes für die einbezogenen Umwandlungsvorgänge einen eigenständigen und sondergesetzlichen Rechtskreis dar, der den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften vorgeht (so BFH-Urteil vom 9. Januar 2013 I R 24/12, BFH/NV 2013, 881).
  • BFH, 31.01.2013 - GrS 1/10

    Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen -

    Auszug aus FG München, 13.08.2015 - 6 K 39/13
    Der Große Senat des BFH hat im Beschluss vom 31. Januar 2013 GrS 1/10, BStBl II 2013, 317 (unter C II. 1. b cc = Rz. 63) die Regelung des § 5 Abs. 6 EStG als spezielle bilanzsteuerrechtliche Vorschrift eingestuft.
  • BAG, 26.08.2009 - 5 AZR 616/08

    Auslegung einer Nettolohnvereinbarung

    Auszug aus FG München, 13.08.2015 - 6 K 39/13
    Steuerrechtlich bleibt dies unbeachtlich, denn Differenzen zwischen dem handelsrechtlichen Eigenkapital und dem Einlagekonto sind nicht im Einlagekonto auszugleichen (z.B. BFH-Urteil vom 6. Oktober 2009 I R 24/08, BFH/NV 2010, 160).
  • BFH, 06.10.2009 - I R 24/08

    Steuerliches Einlagekonto - Einlagerückgewähr

    Auszug aus FG München, 13.08.2015 - 6 K 39/13
    Steuerrechtlich bleibt dies unbeachtlich, denn Differenzen zwischen dem handelsrechtlichen Eigenkapital und dem Einlagekonto sind nicht im Einlagekonto auszugleichen (z.B. BFH-Urteil vom 6. Oktober 2009 I R 24/08, BFH/NV 2010, 160).
  • BFH, 15.03.2017 - I R 67/15

    Ertragszuschuss als organschaftliche Mehrabführung i. S. von § 27 Abs. 6 Satz 1

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 13. August 2015  6 K 39/13 wird, soweit sie sich gegen den Bescheid über die gesonderte Feststellung der Endbestände gemäß § 36 Abs. 7 des Körperschaftsteuergesetzes richtet, als unzulässig verworfen.

    Das Finanzgericht (FG) München, Außensenate Augsburg, hat die Klage abgewiesen (Urteil vom 13. August 2015  6 K 39/13, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2015, 1974).

  • FG Köln, 15.06.2023 - 10 K 1196/17

    Ermittlung des Gewinns der Organgesellschaft selbständig und ungeschmälert um

    Dies gelte sowohl im Körperschaft- als auch Gewerbesteuerrecht (vgl . zur körperschaftsteuerlichen Organschaft zuletzt BFH v. 15.3.2017, I R 67/15, DStRE 2016, 1433).
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