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   FG München, 13.12.2010 - 7 K 1593/09   

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https://dejure.org/2010,34465
FG München, 13.12.2010 - 7 K 1593/09 (https://dejure.org/2010,34465)
FG München, Entscheidung vom 13.12.2010 - 7 K 1593/09 (https://dejure.org/2010,34465)
FG München, Entscheidung vom 13. Dezember 2010 - 7 K 1593/09 (https://dejure.org/2010,34465)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beschränkte Steuerpflicht eines ausländischen Motorsport-Rennteams, das Werbeleistungen erbringt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei Motorsportveranstaltungen auf den Helmen und Rennanzügen der Fahrer und auf den Rennfahrzeugen aufgebrachte Werbung führt zu beschränkt steuerpflichtigen Einkünften und unterliegt der Verpflichtung zum Steuerabzug; Bei Nichterfüllung seiner Verpflichtungen haftet ein ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte aus Werbung bei Motorsportveranstaltungen; Inanspruchnahme des Vergütungsschuldners durch Nachforderungsbescheid oder Haftungsbescheid

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte aus Werbung bei Motorsportveranstaltungen - Inanspruchnahme des Vergütungsschuldners durch Nachforderungsbescheid oder Haftungsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte bei Formel-1 Rennen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 708
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 23.05.1973 - I R 163/71

    Inländisches Unternehmen - Vertrieb im Ausland - Verwertung in inländischer

    Auszug aus FG München, 13.12.2010 - 7 K 1593/09
    Unter Verwertung in einer inländischen Betriebsstätte im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG versteht die Rechtsprechung des BFH ein Nutzen, Benutzen oder Gebrauchen von Rechten im Rahmen eigener Tätigkeit durch eigenes Tätigwerden des auf Zeit zur Nutzung Berechtigten (vgl. BFH-Urteile vom 23. Mai 1973 I R 163/71, BStBl 1974, 287 und vom 12. November 1986 I R 38/83, BStBl II 1987, 377).

    Der Umstand, dass die von der deutschen Betriebstätte der Klägerin ausgehenden Werbeaktivitäten möglicherweise auch den Umsatz der Klägerin im Ausland gefördert haben, ändert nichts daran, dass die Verwertung der Rechte in der Betriebsstätte der Klägerin im Inland erfolgt ist (BFH in BStBl II 1974, 287).

  • BFH, 28.01.2004 - I R 73/02

    Beschränkte Steuerpflicht: Überlassung von Rechten an Personen

    Auszug aus FG München, 13.12.2010 - 7 K 1593/09
    15 In den Verträgen zwischen der Klägerin und X über die Werbezusammenarbeit sind verschiedene, von X als Vergütungsgläubiger zu erbringende und aufgrund der Beschreibung in den Verträgen als solche unterscheidbare Leistungen vereinbart worden, die demgemäß ein unterschiedliches rechtliches Schicksal haben können (BFH-Urteil vom 28. Januar 2004 I R 73/02, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2005, 551 Ziff. ll.2.b.cc).

    Der Senat kann der Auffassung der Klägerin, dass der in den streitgegenständlichen Verträgen enthaltene Leistungsteil der Überlassung von Rechten durch X an die Klägerin von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung und deshalb eine Aufteilung nicht vorzunehmen sei, da er als durch den anderen Teil mitveranlasst angesehen werden kann (BFH in BStBl II 2005, 550) nicht folgen.

  • BFH, 28.07.2010 - I R 93/09

    Künstlerabzugsteuer bei sog. Zusammenhangleistungen

    Auszug aus FG München, 13.12.2010 - 7 K 1593/09
    Ist das nicht der Fall - und fehlt es damit an einer abzuführenden Steuer -, scheidet eine Haftung des Vergütungsschuldners nach § 50a Abs. 5 Satz 5 EStG i.V.m. § 73g Abs. 1 EStDV und damit auch seine Inanspruchnahme nach § 167 AO aus (Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 28. Juli 2010 I R 93/09, BFH/NV 2010, 2263).

    Sowohl die sportliche Hauptleistung wie auch die in den Tatbestand einbezogene Nebenleistung wurden vom selben Anbieter und damit "aus einer Hand" erbracht (BFH in BFH/NV 2010, 2263).

  • BFH, 29.05.2008 - VI R 11/07

    Telefoninterviewer als Arbeitnehmer - Schätzung der Höhe der

    Auszug aus FG München, 13.12.2010 - 7 K 1593/09
    Deshalb sind alle möglichen Anhaltspunkte, u.a. auch das Vorbringen des Steuerpflichtigen oder eine an sich fehlerhafte Buchführung, zu beachten und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um im Rahmen des der Finanzbehörde Zumutbaren die Besteuerungsgrundlagen wenigstens teilweise zu ermitteln (vgl. BFH-Urteil vom 29. Mai 2008 VI R 11/07, BStBl II 2008, 933 m.w.N.).
  • BFH, 05.05.2010 - I R 104/08

    Keine unionsrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das

    Auszug aus FG München, 13.12.2010 - 7 K 1593/09
    Vielmehr kann der Steuerschuldner seine Erwerbsaufwendungen im Nachhinein im Rahmen eines Erstattungsbegehrens geltend machen (BFH-Urteil vom 5. Mai 2010 I R 104/08, BFH/NV 2010, 1814).
  • EuGH, 03.10.2006 - C-290/04

    FKP Scorpio Konzertproduktionen - Artikel 59 EWG-Vertrag (später Artikel 59

    Auszug aus FG München, 13.12.2010 - 7 K 1593/09
    Zwar kann entgegen der gesetzlichen Regelung in § 50a Abs. 4 Satz 4 EStG der Vergütungsschuldner im Abzugsverfahren aufgrund des Anwendungsvorrangs des EU-Rechts Betriebsausgaben des Vergütungsgläubigers berücksichtigen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Einnahmen stehen und ihm vom Vergütungsgläubiger mitgeteilt wurden (Gerichtshof der Europäischen Union -EuGH-Urteil vom 3. Oktober 2006 C 290/04 "Scorpio" , Slg. 2006, I 9461).
  • BFH, 12.11.1986 - I R 38/83

    Auslegung des Verwertungstatbestandes - abweichend von Abschn. 92 Abs. 2 Satz 2

    Auszug aus FG München, 13.12.2010 - 7 K 1593/09
    Unter Verwertung in einer inländischen Betriebsstätte im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG versteht die Rechtsprechung des BFH ein Nutzen, Benutzen oder Gebrauchen von Rechten im Rahmen eigener Tätigkeit durch eigenes Tätigwerden des auf Zeit zur Nutzung Berechtigten (vgl. BFH-Urteile vom 23. Mai 1973 I R 163/71, BStBl 1974, 287 und vom 12. November 1986 I R 38/83, BStBl II 1987, 377).
  • BFH, 16.05.2001 - I R 64/99

    Beschränkte Steuerpflicht bei Übertragung von Werberechten

    Auszug aus FG München, 13.12.2010 - 7 K 1593/09
    Der nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 16. Mai 2001 I R 64/99, BStBl II 2003, 641) für den Tatbestand einer mit der (u.a.) sportlichen Darbietung zusammenhängenden Leistung i.S.v. § 49 Abs. 1 Nr. 2d EStG notwendige sachliche und personelle Zusammenhang mit der sportlichen Hauptleistung ist im Streitfall nach Überzeugung des Senats gegeben:.
  • BFH, 19.12.2007 - I R 19/06

    Nur eingeschränkter Steuerzugriff auf Berufssportler bei Wegzug in eine

    Auszug aus FG München, 13.12.2010 - 7 K 1593/09
    Der Senat schließt sich der Auffassung des BFH im Urteil vom 19. Dezember 2007 I R 19/06 (BStBl II 2010, 398) an.
  • BFH, 27.05.2009 - I R 86/07

    "Spielerleihe" nicht steuerpflichtig

    Auszug aus FG München, 13.12.2010 - 7 K 1593/09
    Dabei ist anerkannt, dass der Wortlaut des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG keine abschließende, sondern nur eine beispielhafte Aufzählung der überlassenen Rechte enthält (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Urteil vom 27. Mai 2009 I R 86/07, BStBl II 2010, 120).
  • FG München, 13.12.2000 - 1 K 5389/98

    Filmverwertungsrechte als inländische Einkünfte i.S. d. § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG;

  • FG München, 07.04.2010 - 7 V 508/10

    Nichtbenennung des Vergütungsgläubigers als Steuerschuldner im nach § 167 AO

  • BFH, 06.06.2012 - I R 3/11

    Abzugsteuerpflicht bei Werbeleistungen eines ausländischen Motorsport-Rennteams -

    Die Klage blieb erfolglos (Finanzgericht --FG-- München, Urteil vom 13. Dezember 2010  7 K 1593/09, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 708).
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