Rechtsprechung
FG München, 14.02.2018 - 7 V 2499/17-1, 7 V 2499/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- BAYERN | RECHT
EStG § 44 Abs. 5 S. 1
Antrag auf Tatbestandsberichtigung eines Beschlusses über die Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Unterlassung des Erlasses eines Nachforderungsbescheids für Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag i.R.d. Gegenvorstellung
- rewis.io
Antrag auf Tatbestandsberichtigung eines Beschlusses über die Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Unterlassung des Erlasses eines Nachforderungsbescheids für Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag i.R.d. Gegenvorstellung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes eines Beschlusses über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 16.04.2014 - I R 2/12
Sog. cum/ex-Geschäfte: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit …
Auszug aus FG München, 14.02.2018 - 7 V 2499/17
Es sei davon auszugehen, dass das Gericht bei eingehender Auseinandersetzung mit dem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs vom 16. April 2014 I R 2/12 zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre.Die Antragstellerin macht im Wesentlichen geltend, das Gericht habe sich nicht ausreichend mit dem BFH-Urteil vom 16. April 2014 I R 2/12 auseinandergesetzt und sei deshalb zu einem - aus ihrer Sicht - falschen Ergebnis gelangt.
- BFH, 11.03.1996 - V B 85/95
Statthaftigkeit der Gegenvorstellung gegen einen Beschluss eines obersten …
Auszug aus FG München, 14.02.2018 - 7 V 2499/17
Die Regelung in § 128 Abs. 3 FGO und das Fehlen eines gesetzlichen Beschwerdeverfahrens gegen die Nichtzulassung der Beschwerde gegen Entscheidungen des Finanzgerichts über Aussetzung der Vollziehung und einstweilige Anordnung begegnet unter dem Gesichtspunkt des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG offensichtlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BFH-Beschluss vom 08. März 1995 V B 18/95, juris; BFH-Beschluss vom 11. März 1996 V B 85/95, BFH/NV 1996, 628 ). - BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 2339/95
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem Grundstückskomplex …
Auszug aus FG München, 14.02.2018 - 7 V 2499/17
Davon kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Dezember 1997 - 1 BvR 2339/95 -, juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. November 2004 - 1 BvR 2315/04 -, juris ).
- BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 37/60
Korntal
Auszug aus FG München, 14.02.2018 - 7 V 2499/17
Weder Art. 19 Abs. 4 GG noch das allgemeine Rechtsstaatsprinzip gewährleisten einen Instanzenzug (BVerfG-Beschluss vom 22. Juni 1960 2 BvR 37/60, BVerfGE 11, 232 (233), ständige Rechtsprechung). - BVerfG, 18.11.2004 - 1 BvR 2315/04
Zur Aushändigung eines schriftlichen Untersuchungsberichts an schwerhörige …
Auszug aus FG München, 14.02.2018 - 7 V 2499/17
Davon kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Dezember 1997 - 1 BvR 2339/95 -, juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. November 2004 - 1 BvR 2315/04 -, juris ). - BFH, 08.03.1995 - V B 18/95
Statthaftigkeit einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Beschwerde bei …
Auszug aus FG München, 14.02.2018 - 7 V 2499/17
Die Regelung in § 128 Abs. 3 FGO und das Fehlen eines gesetzlichen Beschwerdeverfahrens gegen die Nichtzulassung der Beschwerde gegen Entscheidungen des Finanzgerichts über Aussetzung der Vollziehung und einstweilige Anordnung begegnet unter dem Gesichtspunkt des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG offensichtlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BFH-Beschluss vom 08. März 1995 V B 18/95, juris;… BFH-Beschluss vom 11. März 1996 V B 85/95, BFH/NV 1996, 628 ).