Rechtsprechung
   FG München, 14.10.2011 - 8 K 103/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,47717
FG München, 14.10.2011 - 8 K 103/11 (https://dejure.org/2011,47717)
FG München, Entscheidung vom 14.10.2011 - 8 K 103/11 (https://dejure.org/2011,47717)
FG München, Entscheidung vom 14. Oktober 2011 - 8 K 103/11 (https://dejure.org/2011,47717)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,47717) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beginn der Spekulationsfrist bei Verschmelzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Spekulationsfrist mit Abschluss eines Verschmelzungsvertrages; Beginn der Spekulationsfrist mit der Eintragung der Verschmelzung ins Handelsregister; Maßgebliche Zeitpunkte für die Berechnung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Spekulationsfrist bei Verschmelzung Ausübung eines Bezugsrechts als Veräußerungsgeschäft i.S. des § 23 EStG Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Verlängerung der Spekulationsfrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beginn der Spekulationsfrist bei Verschmelzung - Ausübung eines Bezugsrechts als Veräußerungsgeschäft i.S. des § 23 EStG - Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Verlängerung der Spekulationsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 409
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 19.08.2008 - IX R 71/07

    Bei Verschmelzung ausgegebene neue Anteile sind i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

    Auszug aus FG München, 14.10.2011 - 8 K 103/11
    Ein Wirtschaftsgut ist angeschafft, wenn es entgeltlich erworben wird (BFH-Urteil vom 19.8. 2008 IX R 71/07, BFHE 222, 484, BStBl II 2009, 13).

    Denn wenn ein Anteilseigner im Zuge einer Verschmelzung einer Körperschaft, an der er beteiligt ist, auf eine andere Körperschaft Anteile dieser (anderen) Körperschaft erhält, so handelt es sich aus der Sicht dieses Anteilseigners um einen Tausch der Anteile an der übertragenden Körperschaft gegen die Anteile an der übernehmenden Körperschaft und damit um einen entgeltlichen Erwerb (BFH-Urteil vom 19.8. 2008 IX R 71/07, BFHE 222, 484, BStBl II 2009, 13).

    Mit seiner Auffassung weicht der Senat auch nicht von dem Urteil des BFH vom 19.8.2008 IX R 71/07 (BFHE 222, 484, BStBl II 2009, 13) ab.

  • BFH, 21.09.2004 - IX R 36/01

    Ansatz des Bezugsrechts von GmbH-Gesellschaftern auf neue Gesellschaftsanteile

    Auszug aus FG München, 14.10.2011 - 8 K 103/11
    Nach der Rechtsprechung des BFH stellt sich die Ausübung des Bezugsrechts als Tauschvorgang dar, denn für das Wirtschaftsgut "Bezugsrecht" erhält der Bezugsrechtsinhaber eine neue Aktie (BFH-Urteil vom 21.9. 2004 IX R 36/01, BFHE 207, 543, BStBl II 2006, 12 unter II. 1.c).

    Die zur Durchführung der Verschmelzung beschlossene Kapitalerhöhung bei der Z-GmbH erfolgte durch Einlage des gesamten Vermögens der beiden übertragenden GmbH"s. Bei einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen geht die höchstrichterliche Rechtsprechung von einem entgeltlichen Erwerb, also von einem Anschaffungsvorgang i.S. von § 23 Abs. 1 EStG aus (BFH-Beschluss vom 18.9. 2006 IX B 154/05, BFH/NV 2007, 31 unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 21.9. 2004 IX R 36/01, BFHE 207, 543, BStBl II 2006, 12).

    Als Anschaffungskosten sind nicht nur die Zuzahlungen für die neuen Aktien (im Streitfall: 210.892 EUR + 176.000 EUR = 386.892 EUR), sondern auch der Wert der durch den Kapitalerhöhungsbeschluss vom 9.3.1999 konkretisierten Bezugsrechte im Zeitpunkt ihrer Realisierung durch Erwerb der neuen Anteile anzusetzen (BFH-Urteil vom 21.9. 2004 IX R 36/01, BFHE 207, 543, BStBl II 2006, 12).

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05

    Beteiligungsquote

    Auszug aus FG München, 14.10.2011 - 8 K 103/11
    54 Das BVerfG hat mit drei Beschlüssen vom 7.7.2010 mehrere durch das StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkende Änderungen steuerrechtlicher Vorschriften, nämlich die Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften (2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BStBl II 2011, 76), die Absenkung der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen (2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, BStBl II 2011, 86) sowie die Kürzung der Entlastung von Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen (2 BvL 1/03, 2 Bv 57/06, 2 Bv 58/06, DStR 2010, 1736) teilweise wegen Verstoßes gegen die Grundsätze des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes für nichtig erklärt.

    Mit Beschluss vom 7.7.2010 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05 (BStBl 2011 II S. 86) hat das BVerfG entschieden, dass § 17 Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit § 52 Absatz 1 Satz 1 EStG in der Fassung des StEntlG 1999/2000/2002 vom 24.3.1999 (BGBl. I S. 402) gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes verstößt und nichtig ist, soweit in einem Veräußerungsgewinn Wertsteigerungen steuerlich erfasst werden, die bis zur Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 am 31.3.1999 entstanden sind und die entweder - bei einer Veräußerung bis zu diesem Zeitpunkt - nach der zuvor geltenden Rechtslage steuerfrei realisiert worden sind oder - bei einer Veräußerung nach Verkündung des Gesetzes - sowohl zum Zeitpunkt der Verkündung als auch zum Zeitpunkt der Veräußerung nach der zuvor geltenden Rechtslage steuerfrei hätten realisiert werden können.

  • BFH, 18.09.2006 - IX B 154/05

    Berechnung der Spekulationsfrist; Kapitalerhöhung gegen Einlage als entgeltlicher

    Auszug aus FG München, 14.10.2011 - 8 K 103/11
    Die zur Durchführung der Verschmelzung beschlossene Kapitalerhöhung bei der Z-GmbH erfolgte durch Einlage des gesamten Vermögens der beiden übertragenden GmbH"s. Bei einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen geht die höchstrichterliche Rechtsprechung von einem entgeltlichen Erwerb, also von einem Anschaffungsvorgang i.S. von § 23 Abs. 1 EStG aus (BFH-Beschluss vom 18.9. 2006 IX B 154/05, BFH/NV 2007, 31 unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 21.9. 2004 IX R 36/01, BFHE 207, 543, BStBl II 2006, 12).

    Grundsätzlich sind für die Berechnung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung die Zeitpunkte maßgebend, in denen die obligatorischen Verträge abgeschlossen wurden (BFH-Beschluss vom 18.9. 2006 IX B 154/05, BFH/NV 2007, 31).

  • BFH, 22.05.2003 - IX R 9/00

    Spekulationsgeschäft bei Veräußerung von Bezugsrechten

    Auszug aus FG München, 14.10.2011 - 8 K 103/11
    Das konkrete Bezugsrecht, das den Aktionär zum Bezug neuer Aktien berechtigt (§ 186 Abs. 1 und 5 AktG), bildet ein selbständiges Wirtschaftsgut (BFH-Urteil vom 22.5. 2003 IX R 9/00, BFHE 202, 309, BStBl II 2003, 712).

    So verhält es sich u.a. im Fall der hier vorliegenden Ausgabe von Bezugsrechten aufgrund einer Kapitalerhöhung, die wirtschaftlich zu einer Abspaltung der in den Stammaktien verkörperten Substanz und deshalb zu einer Abspaltung eines Teils der ursprünglichen Anschaffungskosten führt (BFH-Urteil vom 22.5. 2003 IX R 9/00, BFHE 202, 309, BStBl II 2003, 712).

  • BFH, 16.12.1958 - I D 1/57

    Tausch von Anteilsrechten an Kapitalgeselschaften als stille Rücklagen

    Auszug aus FG München, 14.10.2011 - 8 K 103/11
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von Klägerseite angeführte Tauschgutachten des BFH vom 16.12.1958 I D 1/57 S (BStBl III 1959, 30).
  • BFH, 26.08.1975 - VIII R 61/72

    GmbH - Gründer einer GmbH - Übernahmeverpflichtung - Übernahme der Stammeinlage -

    Auszug aus FG München, 14.10.2011 - 8 K 103/11
    Dennoch hat der BFH in seinem Urteil vom 26.8.1975 VIII R 61/72 (BFHE 116, 553, BStBl II 1976, 64) für den Zeitpunkt der Anschaffung der Anteile auf den notariellen Vertrag über die Gründung der GmbH abgestellt.
  • BVerfG, 10.01.2008 - 2 BvR 294/06

    Gleichheitsgrundsatz (Steuerrecht; strukturelles Vollzugsdefizit;

    Auszug aus FG München, 14.10.2011 - 8 K 103/11
    Die Besteuerung nach § 23 EStG begegnet für den Veranlagungszeitraum 1999 zwar grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. Beschluss des BVerfG vom 10.1. 2008 2 BvR 294/06, DStR 2008, 197); die Rechtsanwendung im Streitfall führt aber zu einer verfassungsrechtlich problematischen Rückwirkung, weil der Kläger die Anteile und die zugehörigen Bezugsrechte zu einer Zeit erwarb, als noch die sechsmonatige Spekulationsfrist galt (vgl. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG in der Fassung bis VZ 1998).
  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03

    Entgangene Einnahmen

    Auszug aus FG München, 14.10.2011 - 8 K 103/11
    54 Das BVerfG hat mit drei Beschlüssen vom 7.7.2010 mehrere durch das StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkende Änderungen steuerrechtlicher Vorschriften, nämlich die Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften (2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BStBl II 2011, 76), die Absenkung der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen (2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, BStBl II 2011, 86) sowie die Kürzung der Entlastung von Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen (2 BvL 1/03, 2 Bv 57/06, 2 Bv 58/06, DStR 2010, 1736) teilweise wegen Verstoßes gegen die Grundsätze des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes für nichtig erklärt.
  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus FG München, 14.10.2011 - 8 K 103/11
    54 Das BVerfG hat mit drei Beschlüssen vom 7.7.2010 mehrere durch das StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkende Änderungen steuerrechtlicher Vorschriften, nämlich die Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften (2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BStBl II 2011, 76), die Absenkung der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen (2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, BStBl II 2011, 86) sowie die Kürzung der Entlastung von Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen (2 BvL 1/03, 2 Bv 57/06, 2 Bv 58/06, DStR 2010, 1736) teilweise wegen Verstoßes gegen die Grundsätze des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes für nichtig erklärt.
  • FG München, 08.03.2007 - 1 V 4900/06

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsakts;

  • BFH, 23.10.1989 - GrS 2/87

    Zur betragsmäßigen Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen

  • BFH, 25.02.2009 - IX R 26/08

    Unentgeltlicher Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft gemäß § 17 Abs.

  • FG Köln, 23.01.2013 - 4 K 741/11

    Verlängerung der Spekulationsfrist für Wertpapiere in 1999 verfassungswidrig

    Der Senat sieht sich - wie auch bereits das FG München in seiner Entscheidung vom 14.10.2011 (8 K 103/11, EFG 2012, 409 mit Anmerkung Graw) - auch für den Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG in der Fassung des StEntlG 1999/2000/2002 an die Entscheidungen des BVerfG gebunden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht