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   FG München, 14.11.2008 - 14 V 3293/08   

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FG München, 14.11.2008 - 14 V 3293/08 (https://dejure.org/2008,21151)
FG München, Entscheidung vom 14.11.2008 - 14 V 3293/08 (https://dejure.org/2008,21151)
FG München, Entscheidung vom 14. November 2008 - 14 V 3293/08 (https://dejure.org/2008,21151)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Pfändungsverfügung - Zulässigkeit der Pfändung von Arbeitslosengeld II - Hinweis auf Pfändungsschutz für Guthaben gem. § 55 Abs. 1 SGB I

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorsteuerabzugsberechtigung bei i.R.e. Umsatzsteuerfestsetzung geltend gemachten Vorsteuern im Zusammenhang mit einem Fahrzeugserwerb und Scheidungskosten und den damit verbundenen Umzugskosten

  • Judicialis

    AO § 251 Abs. 1; ; AO § 256; ; AO § 258; ; AO § 281; ; AO § 309

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 258; AO § 256; AO § 309; AO § 314
    Unterlassen von Vollstreckungsmaßnahmen; einstweilige Anordnung gegen Pfändungsmaßnahmen des Finanzamts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unterlassen von Vollstreckungsmaßnahmen - einstweilige Anordnung gegen Pfändungsmaßnahmen des Finanzamts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 20.08.1991 - VII S 40/91

    Befugnis der Behörde zur Gewährung einer vorläufigen Vollstreckungsaussetzung als

    Auszug aus FG München, 14.11.2008 - 14 V 3293/08
    Wird im Verwaltungsvollstreckungsverfahren nach den Vorschriften der Abgabenordnung 1977 (AO) als vorläufiger Rechtsschutz die Verpflichtung der Behörde zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung oder Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme verlangt, so kommt als Rechtsgrundlage für den Anordnungsanspruch die nach § 258 AO in das Ermessen der Behörde gestellte Befugnis zur Gewährung einer vorläufigen Vollstreckungsaussetzung in Betracht (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. August 1991 VII S 40/91, BFH/NV 1992, 317 und vom 4. November 1986 VII B 108/86, BFH/NV 1987, 555, 556 m.w.N.).
  • BFH, 17.07.2003 - VII B 49/03

    Pfändbarkeit von Kapitallebensversicherungen

    Auszug aus FG München, 14.11.2008 - 14 V 3293/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. Juli 2003 VII B 49/03, BFH/NV 2003, 1538 m.w.N.) umfasst der Pfändungsschutz bei der Forderungspfändung grundsätzlich lediglich das Arbeitseinkommen und bestimmte gleichgestellte fortlaufende Bezüge des Vollstreckungsschuldners.
  • BFH, 26.06.1990 - VII B 161/89

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Sachpfändung

    Auszug aus FG München, 14.11.2008 - 14 V 3293/08
    Im Interesse der Antragstellerin ist ihr auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gerichtetes Begehren als Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 FGO zu werten, da einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Forderungspfändung nicht im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 114 Finanzgerichtsordnung (FGO) erreicht werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Juni 1990 VII B 161/89 in BFH/NV 1991, 393).
  • BFH, 10.08.1993 - VII B 262/92

    Zulässigkeit eines Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung neben einer Klage

    Auszug aus FG München, 14.11.2008 - 14 V 3293/08
    Darüber hinaus kommt eine einstweilige Anordnung grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Betroffenen durch die Ablehnung der beantragten Maßnahme unmittelbar bedroht ist (vgl. BFH-Beschluss vom 10. August 1993 VII B 262/92, BFH/NV 1994, 719).
  • BFH, 04.04.1989 - VII B 35/85

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus FG München, 14.11.2008 - 14 V 3293/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Umstände, wie die Bezahlung von Steuern, auch wenn sie möglicherweise nach einem Obsiegen im Hauptsacheverfahren zu erstatten wären, eine zur Bezahlung von Steuern notwendige Kreditaufnahme, ein Zurückstellen betrieblicher Investitionen oder eine Einschränkung des gewohnten Lebensstandards für sich allein keine Anordnungsgründe (vgl. Beschlüsse des Senats vom 30. März 1989 VII B 221/88, BFH/NV 1989, 794, und vom 4. April 1989 VII B 35/85, BFH/NV 1989, 714, m.w.N.).
  • BFH, 04.11.1986 - VII B 108/86

    Möglichkeit einer Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich von Säumniszuschlägen

    Auszug aus FG München, 14.11.2008 - 14 V 3293/08
    Wird im Verwaltungsvollstreckungsverfahren nach den Vorschriften der Abgabenordnung 1977 (AO) als vorläufiger Rechtsschutz die Verpflichtung der Behörde zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung oder Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme verlangt, so kommt als Rechtsgrundlage für den Anordnungsanspruch die nach § 258 AO in das Ermessen der Behörde gestellte Befugnis zur Gewährung einer vorläufigen Vollstreckungsaussetzung in Betracht (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. August 1991 VII S 40/91, BFH/NV 1992, 317 und vom 4. November 1986 VII B 108/86, BFH/NV 1987, 555, 556 m.w.N.).
  • BFH, 30.03.1989 - VII B 221/88

    Anspruch auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Hinblick auf

    Auszug aus FG München, 14.11.2008 - 14 V 3293/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Umstände, wie die Bezahlung von Steuern, auch wenn sie möglicherweise nach einem Obsiegen im Hauptsacheverfahren zu erstatten wären, eine zur Bezahlung von Steuern notwendige Kreditaufnahme, ein Zurückstellen betrieblicher Investitionen oder eine Einschränkung des gewohnten Lebensstandards für sich allein keine Anordnungsgründe (vgl. Beschlüsse des Senats vom 30. März 1989 VII B 221/88, BFH/NV 1989, 794, und vom 4. April 1989 VII B 35/85, BFH/NV 1989, 714, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 11.01.2017 - 3 V 279/16

    Zum Antrag auf einstweilige Anordnung mit dem Ziel der Rückzahlung nach

    Einstweiliger Rechtsschutz kann dann nur noch im Wege der einstweiligen Anordnung gewährt werden (Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 309 AO Rn. 56, Kögel in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 309 AO Rn. 146, a. A. Beschluss des FG München vom 14.11.2008 14 V 3293/08, Juris).
  • VG Köln, 02.09.2010 - 14 L 1210/10

    Zulässigkeit einer Pfändungsverfügung wegen nicht abgeführter Abwassergebühren

    32 vgl. auch FG Hamburg, Urteil vom 24. April 2003 - V 15/03 - juris Rn. 29 ff. sowie FG München, Beschluss vom 14. November 2008 - 14 V 3293/08 - juris Rn. 20.
  • VG Köln, 14.10.2010 - 14 L 415/10

    Rechtmäßigkeit einer Pfändungsverfügung in der Verwaltungsvollstreckung;

    vgl. im Einzelnen FG Hamburg, Urteil vom 24. April 2003 - V 15/03 - juris Rn. 29 ff. sowie FG München, Beschluss vom 14. November 2008 - 14 V 3293/08 - juris Rn. 20.
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