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   FG München, 14.12.2016 - 3 K 2276/15   

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FG München, 14.12.2016 - 3 K 2276/15 (https://dejure.org/2016,53858)
FG München, Entscheidung vom 14.12.2016 - 3 K 2276/15 (https://dejure.org/2016,53858)
FG München, Entscheidung vom 14. Dezember 2016 - 3 K 2276/15 (https://dejure.org/2016,53858)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § 129 S. 1 AO § 172 Abs. 1 Nr. 2 AO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebbarkeit eines geänderten Umsatzsteuerbescheids unter Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung wegen einer offenbaren Unrichtigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebbarkeit eines geänderten Umsatzsteuerbescheids unter Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung wegen einer offenbaren Unrichtigkeit

  • rechtsportal.de

    AO § 129 S. 1; AO § 172 Abs. 1 Nr. 2
    Aufhebbarkeit eines geänderten Umsatzsteuerbescheids unter Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung wegen einer offenbaren Unrichtigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Offenbare Unrichtigkeit i. S. d. § 129 AO bei infolge eines mechanischen Versehens eines Außenprüfers unrichtigem Außenprüfungsbericht und anschließender unbemerkter Übernahme dieses Fehlers bei der Auswertung des Berichts durch die Veranlagungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 449
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 18.08.1999 - I R 93/98

    Einheitliche Gewerbesteuermeßbetrag - Gewerbeertrag - Gewerbesteuerrückstellung -

    Auszug aus FG München, 14.12.2016 - 3 K 2276/15
    Eine Berichtigung gemäß § 129 Satz 1 AO ist auch dann möglich, wenn ein solches mechanisches Versehen eines Außenprüfers zur Unrichtigkeit des Außenprüfungsberichts geführt hat und dieser Fehler von dem Veranlagungsbeamten bei der Auswertung des Berichts lediglich unbemerkt übernommen worden ist (BFH-Urteil vom 18. August 1999 I R 93/98, BFH/NV 2000, 539 und Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 10. Dezember 1996 6 K 3320/95, EFG 1997, 382).

    Ein mechanisches Versehen kann nun auch darin liegen, dass eine offenbare Unrichtigkeit, die in einem Außenprüfungsbericht enthalten ist, von dem Veranlagungsbeamten bei der Auswertung des Berichts unbemerkt in den Bescheid übernommen wird (BFH-Urteil vom 18. August 1999 I R 93/98, BFH/NV 2000, 539 , Rz. 15).

    Zu den offenbaren Unrichtigkeiten i.S. des § 129 AO gehören auch solche, die sich im Vorfeld der Steuerfestsetzung ergeben haben (BFH-Urteile vom 4. März 2009 I R 45/08, BFH/NV 2010, 244, Rz. 29 und vom 18. August 1999 I R 93/98, BFH/NV 2000, 539 ).

  • BFH, 17.02.1993 - X R 47/91

    Begriff der ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten bei der Berichtigung von

    Auszug aus FG München, 14.12.2016 - 3 K 2276/15
    b) Offenbar i.S.d. § 129 Satz 1 AO ist eine Unrichtigkeit, wenn sie auf der Hand liegt (BFH-Beschluss vom 4. September 1984 VIII B 157/83, BStBl II 1984, 834 , Rz. 13), wenn der Fehler mithin durchschaubar, eindeutig oder augenfällig ist (BFH-Urteil vom 17. Februar 1993 X R 47/91, BFH/NV 1993, 638, Rz. 12 und Beschluss vom 4. September 1984 VIII B 157/83, BStBl II 1984, 834 , Rz. 13).

    cc) Die Frage, ob jede Möglichkeit eines Rechtsirrtums, eines Denkfehlers oder unvollständiger Sachaufklärung bzw. fehlerhafter Tatsachenwürdigung ausgeschlossen ist, beurteilt sich nach den Verhältnissen des Einzelfalles, vor allem nach der Aktenlage (BFH-Urteile vom 17. Februar 1993 X R 47/91, [...], Rz. 20 und vom 8. März 1989 X R 116/87, BStBl II 1989, 531 , Rz. 16).

  • FG Hessen, 10.12.1996 - 6 K 3320/95

    "Offenbare Unrichtigkeiten" bei Erlass eines Verwaltungsaktes

    Auszug aus FG München, 14.12.2016 - 3 K 2276/15
    Eine Berichtigung gemäß § 129 Satz 1 AO ist auch dann möglich, wenn ein solches mechanisches Versehen eines Außenprüfers zur Unrichtigkeit des Außenprüfungsberichts geführt hat und dieser Fehler von dem Veranlagungsbeamten bei der Auswertung des Berichts lediglich unbemerkt übernommen worden ist (BFH-Urteil vom 18. August 1999 I R 93/98, BFH/NV 2000, 539 und Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 10. Dezember 1996 6 K 3320/95, EFG 1997, 382).

    Die Möglichkeit eines Rechtsirrtums des Betriebsprüfers schließt das Gericht bei diesem Sachverhalt als fernliegend aus (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 10. Dezember 1996 6 K 3320/95, EFG 1997, 382).

  • BFH, 28.10.1992 - II R 111/89

    Berichtigung eines bestandskräftigen Einheitswertbescheides durch das Finanzamt

    Auszug aus FG München, 14.12.2016 - 3 K 2276/15
    Maßgebend ist vielmehr, ob der Fehler bei Offenlegung des Sachverhaltes für jeden unvoreingenommenen Dritten klar und deutlich als offenbare Unrichtigkeit erkannt werden kann (BFH-Urteile vom 28. Oktober 1992 II R 111/89, BFH/NV 1993, 637, Rz. 11 und vom 15. März 1994 XI R 78/92, BFH/NV 1995, 937, Rz. 9).

    Dabei ist es für eine solche Offenkundigkeit nach der vorgenannten höchstrichterlichen Rechtsprechung ausreichend, wenn die Unrichtigkeit bei Offenlegung des Sachverhalts für die Beteiligten klar und eindeutig erkennbar ist (BFH-Urteile vom 28. Oktober 1992 II R 111/89, BFH/NV 1993, 637, Rz. 11 und vom 15. März 1994 XI R 78/92, BFH/NV 1995, 937, Rz. 9; vgl. auch Wernsmann, in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur AO und FGO , § 129 AO Rz. 69).

  • BFH, 04.03.2009 - I R 45/08

    VGA und andere Ausschüttung bei Versorgungszahlungen - Berichtigung nach § 129

    Auszug aus FG München, 14.12.2016 - 3 K 2276/15
    aa) Ein derartiges mechanisches Versehen liegt aber dann nicht vor, wenn die Möglichkeit eines Rechtsirrtums, Denkfehlers oder einer unvollständigen Sachverhaltsaufklärung besteht (BFH-Urteil vom 4. März 2009 I R 45/08, BFH/NV 2010, 244, Rz. 28).

    Zu den offenbaren Unrichtigkeiten i.S. des § 129 AO gehören auch solche, die sich im Vorfeld der Steuerfestsetzung ergeben haben (BFH-Urteile vom 4. März 2009 I R 45/08, BFH/NV 2010, 244, Rz. 29 und vom 18. August 1999 I R 93/98, BFH/NV 2000, 539 ).

  • BFH, 15.03.1994 - XI R 78/92

    Berichtigung eines Steuerbescheides durch die Finanzbehörde bei offensichtlicher

    Auszug aus FG München, 14.12.2016 - 3 K 2276/15
    Maßgebend ist vielmehr, ob der Fehler bei Offenlegung des Sachverhaltes für jeden unvoreingenommenen Dritten klar und deutlich als offenbare Unrichtigkeit erkannt werden kann (BFH-Urteile vom 28. Oktober 1992 II R 111/89, BFH/NV 1993, 637, Rz. 11 und vom 15. März 1994 XI R 78/92, BFH/NV 1995, 937, Rz. 9).

    Dabei ist es für eine solche Offenkundigkeit nach der vorgenannten höchstrichterlichen Rechtsprechung ausreichend, wenn die Unrichtigkeit bei Offenlegung des Sachverhalts für die Beteiligten klar und eindeutig erkennbar ist (BFH-Urteile vom 28. Oktober 1992 II R 111/89, BFH/NV 1993, 637, Rz. 11 und vom 15. März 1994 XI R 78/92, BFH/NV 1995, 937, Rz. 9; vgl. auch Wernsmann, in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur AO und FGO , § 129 AO Rz. 69).

  • FG Baden-Württemberg, 21.10.1992 - 12 K 176/90
    Auszug aus FG München, 14.12.2016 - 3 K 2276/15
    Denn eine offenbare Unrichtigkeit bleibt auch dann bestehen, wenn die Flüchtigkeit dem Beamten mehrmals unterlaufen ist (Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 1992 12 K 176/90, EFG 1993, 357; Wernsmann, in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur AO und FGO , § 129 AO Rz. 73).
  • BFH, 08.03.1989 - X R 116/87

    Steuerbescheid - Berichtigung - Änderung - Verwaltungsakt - Offenbare

    Auszug aus FG München, 14.12.2016 - 3 K 2276/15
    cc) Die Frage, ob jede Möglichkeit eines Rechtsirrtums, eines Denkfehlers oder unvollständiger Sachaufklärung bzw. fehlerhafter Tatsachenwürdigung ausgeschlossen ist, beurteilt sich nach den Verhältnissen des Einzelfalles, vor allem nach der Aktenlage (BFH-Urteile vom 17. Februar 1993 X R 47/91, [...], Rz. 20 und vom 8. März 1989 X R 116/87, BStBl II 1989, 531 , Rz. 16).
  • BFH, 21.10.2014 - VIII R 44/11

    Arbeitslohn im Zusammenhang mit der Verzinsung von Genussrechten

    Auszug aus FG München, 14.12.2016 - 3 K 2276/15
    aa) Zunächst führt die falsche Bezeichnung der Änderungsvorschrift in dem Aufhebungsbescheid vom 4.5.2015 nicht zur Rechtswidrigkeit des streitgegenständlichen Bescheids (BFH-Urteil vom 21. Oktober 2014 VIII R 44/11, BStBl II 2015/593, Rz. 15).
  • BFH, 19.03.2009 - IV R 84/06

    Zu den Voraussetzungen einer Änderung wegen offenbarer Unrichtigkeit,

    Auszug aus FG München, 14.12.2016 - 3 K 2276/15
    So schließen Fehler bei der Auslegung oder Nichtanwendung einer Rechtsnorm, eine unrichtige Tatsachenwürdigung oder die unzutreffende Annahme eines in Wirklichkeit nicht vorliegenden Sachverhalts die Annahme einer offenbaren Unrichtigkeit im Sinne des § 129 Satz 1 AO aus (BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 84/86, BFH/NV 2009, 1394, Rz. 22).
  • BFH, 04.09.1984 - VIII B 157/83

    Urteil - Offenbare Unrichtigkeiten im Urteil - Berichtigung des Urteils -

  • BFH, 29.03.1985 - VI R 140/81

    Änderungsbescheid - Berichtigung - Offenbare Unrichtigkeit des Erstbescheids -

  • BFH, 23.06.1988 - IV R 84/86

    Nachträgliche Herabsetzung des Veräußerungspreises als rückwirkendes Ereignis

  • BFH, 12.08.2013 - X B 196/12

    Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheids - Unbeachtlichkeit der Angabe einer

  • BFH, 11.12.2013 - XI R 22/11

    Wirkung und Änderbarkeit eines im Insolvenzverfahren ergangenen bestandskräftigen

  • BFH, 28.10.1988 - III R 49/85

    Außenprüfungen bei einer Architektengemeinschaft und einer Wohnbaufirma

  • BFH, 13.05.2009 - XI R 63/07

    Erlass von Umsatzsteuerbescheiden für Zeiträume vor Insolvenzeröffnung im

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