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   FG München, 15.05.2006 - 7 K 4052/03   

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https://dejure.org/2006,8029
FG München, 15.05.2006 - 7 K 4052/03 (https://dejure.org/2006,8029)
FG München, Entscheidung vom 15.05.2006 - 7 K 4052/03 (https://dejure.org/2006,8029)
FG München, Entscheidung vom 15. Mai 2006 - 7 K 4052/03 (https://dejure.org/2006,8029)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermögensverwaltende Tätigkeit eines gemeinnützigen Vereins im Rahmen eines geschlossenen Partnerschaftsvertrages; Vorliegen eines die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs rechtfertigende nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen; ...

  • archive.org

    KStG 1996 § 5 Abs. 1 Nr. 9

  • Judicialis

    AO 1977 § 14 S. 1; ; KStG 1996 § 5 Abs. 1 Nr. 9; ; KStG 1999 § 5 Abs. 1 Nr. 9; ; UStG 1993 § 4 Nr. 22 Buchst. b; ; UStG 1999 § 4 Nr. 22 Buchst. b

  • RA Kotz

    Körperschaftssteuer - Folgen des Sponsorings bei einer gemeinnützigen Körperschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Folgen des Sponsorings bei einer gemeinnützigen Körperschaft

  • rechtsportal.de

    Ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Folgen des Sponsorings bei einer gemeinnützigen Körperschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Folgen des Sponsorings bei einer gemeinnützigen Körperschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Vereinszeitschrift - Anzeigengeschäft als Vermögensverwaltung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1362
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.07.1996 - V R 7/95

    Umsatzsteuer - Sportliche Veranstaltung - Fallschirmsport - Maßnahme eines

    Auszug aus FG München, 15.05.2006 - 7 K 4052/03
    bb) Der Begriff der sportlichen Veranstaltung hat in § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG dieselbe Bedeutung wie in § 67a AO 1977 (BFH-Urteil vom 25. Juli 1995 V R 7/95, BFHE 181, 222, BStBl II 1997, 154).

    Entscheidend ist danach, dass die Leistung Teil der sportlichen Veranstaltung ist und das Entgelt insgesamt die Teilnahme an der sportlichen Veranstaltung sichert (BFH-Urteil in BFHE 181, 222, BStBl II 1997, 154; Weymüller in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 4 Nr. 22 Rz. 20).

    Sämtliche Entgelte sichern vielmehr dem Schützen die Teilnahme an der sportlichen Veranstaltung, auch wenn sie, wie im Streitfall, nach individuellen Leistungen bemessen werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 181, 222, BStBl II 1997, 154).

  • BFH, 08.03.1967 - I 145/64
    Auszug aus FG München, 15.05.2006 - 7 K 4052/03
    Eine die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs rechtfertigende nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen liegt allerdings nicht schon dann vor, wenn der Steuerpflichtige einen Gewinnanteil als Gegenleistung dafür erhält, dass er fortlaufend die Werbung durch Dritte duldet (BFH-Urteil vom 8. März 1967 I 145/64, BStBl III 1967, 373; Finanzgericht München, Urteil von 22. September 2003 7 K 925/02, n.v.).

    Beteiligt sich der Steuerpflichtige, wie im Streitfall, nicht aktiv an der Werbemaßnahme - etwa durch Gewinnung von Werbekunden oder durch Mitwirkung an der Abwicklung des Werbegeschäfts, spricht dies nach Auffassung des Gerichts für die Annahme einer bloß vermögensverwaltenden Tätigkeit (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 25. März 1997 I B 20/96, BFH/NV 1997, 688; BFH-Urteil in BStBl III 1967, 373; Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 14 AO Rz. 122).

  • FG München, 22.09.2003 - 7 K 925/02

    Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb bei Bandenwerbung; Körperschaftsteuer 1993 und

    Auszug aus FG München, 15.05.2006 - 7 K 4052/03
    Eine die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs rechtfertigende nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen liegt allerdings nicht schon dann vor, wenn der Steuerpflichtige einen Gewinnanteil als Gegenleistung dafür erhält, dass er fortlaufend die Werbung durch Dritte duldet (BFH-Urteil vom 8. März 1967 I 145/64, BStBl III 1967, 373; Finanzgericht München, Urteil von 22. September 2003 7 K 925/02, n.v.).
  • BFH, 27.03.2001 - I R 78/99

    Kommanditbeteiligung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

    Auszug aus FG München, 15.05.2006 - 7 K 4052/03
    Ebenso muss keine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr vorliegen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH vom 27. März 2001 I R 78/99, BStBl II 2001, 449, m.w.N.).
  • BFH, 25.03.1997 - I B 20/96

    Voraussetzungen einer auf den Verfahrensmangel der Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus FG München, 15.05.2006 - 7 K 4052/03
    Beteiligt sich der Steuerpflichtige, wie im Streitfall, nicht aktiv an der Werbemaßnahme - etwa durch Gewinnung von Werbekunden oder durch Mitwirkung an der Abwicklung des Werbegeschäfts, spricht dies nach Auffassung des Gerichts für die Annahme einer bloß vermögensverwaltenden Tätigkeit (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 25. März 1997 I B 20/96, BFH/NV 1997, 688; BFH-Urteil in BStBl III 1967, 373; Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 14 AO Rz. 122).
  • BFH, 07.11.2007 - I R 42/06

    Sponsoring von Sportvereinen ist steuerpflichtig

    Der gegen die hiernach ergangenen Bescheide gerichteten Klage gab das Finanzgericht (FG) München mit Urteil vom 15. Mai 2006 7 K 4052/03, veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 1362, statt.
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