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   FG München, 15.05.2014 - 5 K 2387/13   

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FG München, 15.05.2014 - 5 K 2387/13 (https://dejure.org/2014,18797)
FG München, Entscheidung vom 15.05.2014 - 5 K 2387/13 (https://dejure.org/2014,18797)
FG München, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - 5 K 2387/13 (https://dejure.org/2014,18797)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Verspätungszuschlägen zu einem Einkommensteuerbescheid; Aufhebung der Vorbehalte der Nachprüfung in den Einspruchsentscheidungen gegen Einkommensteuerbescheide

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bezeichnung des Klagebegehrens Klage auf Auskunft und Herausgabe von Unterlagen Verspätungszuschläge Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bezeichnung des Klagebegehrens - Klage auf Auskunft und Herausgabe von Unterlagen - Verspätungszuschläge - Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 14.08.2013 - III B 13/13

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen

    Auszug aus FG München, 15.05.2014 - 5 K 2387/13
    Ein Steuerpflichtiger, der gegen Steuerbescheide mit geschätzten Besteuerungsgrundlagen klagt und keine Steuererklärung abgeben kann, muss als Klagebegründung zumindest substantiiert darlegen, weshalb die geschätzten Besteuerungsgrundlagen zu hoch angesetzt wurden (vgl. BFH-Beschluss vom 14. August 2013 III B 13/13, BFH/NV 2013, 1795).

    Soweit dem Kläger wegen fehlender Unterlagen genaue Angaben nicht möglich gewesen sein sollten, hätte er anhand der ihm zugänglichen Erkenntnisquellen zumindest eine substantiierte Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vornehmen müssen (vgl. BFH in BFH/NV 2013, 1795).

    In der Anordnung vom 10. Oktober 2013 wurde er nochmals ausdrücklich auf die Ausführungen im Urteil vom 19. September 2013 und die jüngste Entscheidung des BFH (in BFH/NV 2013, 1795) über die Bezeichnung des Klagebegehrens hingewiesen.

    Erst hierdurch hätte das Gericht die Möglichkeit gehabt, die Grenzen seiner Entscheidungsbefugnis zu bestimmen (vgl. BFH in BFH/NV 2013, 1795, BFH-Beschluss vom 31. März 2010 VII B 233/09, BFH/NV 2010, 1464, m.w.N., und Anmerkung Lemaire in Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2012, 1488).

    Erhebliche Gründe liegen in Schätzungsfällen regelmäßig nicht vor, wenn sich der Kläger auch im Klageverfahren nicht in der Lage sieht, die zugrunde zu legenden Besteuerungsgrundlagen zu konkretisieren (BFH in BFH/NV 2013, 1795).

  • BFH, 08.07.1998 - I R 23/97

    Klagebegehren bei Schätzungsbescheiden

    Auszug aus FG München, 15.05.2014 - 5 K 2387/13
    Eine Klage, die hierüber keinen Aufschluss gibt, ist indessen unzulässig (vgl. Bundesfinanzhof -BFH- Urteil vom 8. Juli 1998 I R 23/97, BFHE 186, 309, BStBl II 1998, 628, m.w.N.).

    Der Kläger hat vielmehr bis zum Ablauf der Ausschlussfrist lediglich einen weiteren Sachvortrag -in Gestalt der Steuererklärungen- angekündigt, was nach der gefestigten Rechtsprechung des BFH den Anforderungen des § 65 Abs. 1 FGO nicht genügt und deshalb nicht zur Zulässigkeit der Klage führt (vgl. BFH in BFHE 186, 309, BStBl II 1998, 628, m.w.N.).

  • BFH, 14.06.2000 - X R 56/98

    Festsetzung und Bemessung eines Verspätungszuschlags

    Auszug aus FG München, 15.05.2014 - 5 K 2387/13
    Es entspricht der Zielsetzung des § 152 AO, repressiv wie präventiv zu wirken und dem Umstand fortgesetzten Versäumnisses vor allem unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens eine gewichtige Bedeutung beizumessen (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 2000 X R 56/98, BStBl II 2001, 60, m.w.N.).
  • BFH, 28.05.1998 - V R 100/96

    Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung

    Auszug aus FG München, 15.05.2014 - 5 K 2387/13
    Die Finanzbehörde darf den Vorbehalt der Nachprüfung auch dann aufheben, wenn sie den Steuerfall nicht abschließend geprüft hat (vgl. BFH-Urteil vom 28. Mai 1998 V R 100/96, BFHE 186, 9, BStBl II 1998, 502).
  • BFH, 26.04.1989 - I R 10/85

    1. Festsetzung eines Verspätungszuschlags auch bei bewußter Fristüberschreitung

    Auszug aus FG München, 15.05.2014 - 5 K 2387/13
    Wer bewusst eine Frist verstreichen lässt, handelt grundsätzlich auch dann nicht entschuldbar, wenn er über die materielle Rechtslage im Irrtum ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 1989 I R 10/85, BFHE 157, 14, BStBl II 1989, 693).
  • BFH, 04.08.1983 - IV R 216/82

    Gegen Aufhebung des Nachprüfungsvorbehalts in der Einspruchsentscheidung ist die

    Auszug aus FG München, 15.05.2014 - 5 K 2387/13
    Wird der Vorbehalt der Nachprüfung durch eine Einspruchsentscheidung aufgehoben, so ist dagegen sogleich die Klage gegeben (vgl. BFH-Urteil vom 4. August 1983 IV R 216/82, BFHE 139, 135, BStBl II 1984, 85).
  • BFH, 19.04.2007 - V R 48/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

    Auszug aus FG München, 15.05.2014 - 5 K 2387/13
    Zulässig ist eine Klageänderung in Form der Klagehäufung allerdings nur, wenn sowohl das ursprüngliche Klagebegehren als auch das geänderte (neue) Klagebegehren die übrigen Sachentscheidungsvoraussetzungen erfüllt (vgl. BFH-Urteil vom 19. April 2007 V R 48/04, BFHE 217, 194, BStBl II 2009, 315, m.w.N.).
  • BFH, 17.02.1998 - IX R 45/96

    Rechtliche Wirkungen des Unterlassens eines Verböserungshinweises vor Aufhebung

    Auszug aus FG München, 15.05.2014 - 5 K 2387/13
    Wird der Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 Abs. 3 AO im Einspruchsverfahren aufgehoben, bedarf es in der Regel keines vorherigen Verböserungshinweises gem. § 367 Abs. 2 Satz 2 AO (vgl. BFH-Urteil vom 17. Februar 1998 IX R 45/96, BFH/NV 1998, 816).
  • BFH, 31.03.2010 - VII B 233/09

    Anforderungen an die Darlegung des Klagebegehrens bei Anfechtungsklagen -

    Auszug aus FG München, 15.05.2014 - 5 K 2387/13
    Erst hierdurch hätte das Gericht die Möglichkeit gehabt, die Grenzen seiner Entscheidungsbefugnis zu bestimmen (vgl. BFH in BFH/NV 2013, 1795, BFH-Beschluss vom 31. März 2010 VII B 233/09, BFH/NV 2010, 1464, m.w.N., und Anmerkung Lemaire in Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2012, 1488).
  • FG München, 13.01.2012 - 14 K 2030/11

    Festsetzung eines Verspätungszuschlags bei wiederholt verspäteter Abgabe von

    Auszug aus FG München, 15.05.2014 - 5 K 2387/13
    14 K 2030/11, juris).
  • FG Münster, 19.04.2013 - 14 K 1495/12

    Ermessensausübung, Höhe des Verspätungszuschlags

  • BFH, 26.11.1979 - GrS 1/78

    Sachentscheidung - Mündliche Verhandlung - Voraussetzung einer Sachentscheidung -

  • BFH, 17.10.1996 - V B 75/96

    Verfahrensmangel der Verletzung rechtlichen Gehörs

  • FG Düsseldorf, 19.09.2022 - 8 K 670/22

    Anforderungen an den Gegenstand des Klagebegehrens im Rahmen der Zulässigkeit

    Auch der Umfang der ggf. begehrten Änderung ist unklar, solange weder die ausstehende Steuererklärung abgegeben noch auf andere Weise die angestrebte Steuerfestsetzung präzisiert wird (Finanzgericht - FG - München, Urteil vom 15. Mai 2014, 5 K 2387/13, juris).
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