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FG München, 16.01.2014 - 5 K 613/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderung an die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Empfängers vor einer öffentlichen Zustellung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Öffentliche Zustellung eines Kindergeldaufhebungsbescheids bei Wegzug eines zwei Jahre zuvor zugezogenen Ausländers nach Lettland
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Öffentliche Zustellung eines Kindergeldaufhebungsbescheids bei Wegzug eines - zwei Jahre zuvor zugezogenen - Ausländers nach Lettland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2014, 810
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 10.11.1977 - V R 67/75
Organisationsakt - Finanzgerichtliches Verfahren - Änderung der Zuständigkeit - …
Auszug aus FG München, 16.01.2014 - 5 K 613/11
Daher ist nunmehr nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) die Familienkasse im vorliegenden Verfahren die Beklagte (vgl. Bundesfinanzhof -BFH-Urteile zuletzt vom 10. November 1977, BStBl II 1978, 310). - BFH, 09.12.2009 - X R 54/06
Ermittlungspflichten des FA vor einer öffentlichen Zustellung wegen "unbekannten …
Auszug aus FG München, 16.01.2014 - 5 K 613/11
Die öffentliche Zustellung ist erst als "letztes Mittel" zulässig, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, das Schriftstück dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2009 X R 54/06, BStBl II 2010, 732 mit weiteren Nachweisen -m.w.N.-). - BVerfG, 26.10.1987 - 1 BvR 198/87
Rechtliches Gehör - Öffentliche Bekanntmachung - Zustellungsform
Auszug aus FG München, 16.01.2014 - 5 K 613/11
Wegen des Anspruchs des Zustellungsempfängers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, vgl. grundlegend Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 1987 1 BvR 198/87, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 2361) ist die Zustellungsfiktion verfassungsrechtlich nur zu rechtfertigen, wenn eine andere Form der Zustellung aus sachlichen Gründen nicht oder nur schwer durchführbar ist. - BFH, 06.02.1985 - I R 23/82
Gewöhnlicher Aufenthalt - Wohnsitz in Dänemark
Auszug aus FG München, 16.01.2014 - 5 K 613/11
Unternehmer, die regelmäßig wieder zu ihrer Familienwohnung im Ausland zurückkehren, haben aber ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Wohnsitzstaat (BFH-Urteil vom 6. Februar 1985 I R 23/82, BStBl II 1985, 331).