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   FG München, 16.02.2016 - 6 K 2600/13   

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https://dejure.org/2016,70294
FG München, 16.02.2016 - 6 K 2600/13 (https://dejure.org/2016,70294)
FG München, Entscheidung vom 16.02.2016 - 6 K 2600/13 (https://dejure.org/2016,70294)
FG München, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - 6 K 2600/13 (https://dejure.org/2016,70294)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Körperschaftsteuererhöhung nach § 37 Abs. 3 KStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Forderungskauf - Körperschaftsteuererhöhung nach § 37 Abs. 3 KStG bei Verkauf eines Dividendenanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Hessen, 16.02.2012 - 4 K 1130/10

    Nachversteuerung nach § 37 Abs. 3 KStG auch für Ausschüttung nach entgeltlicher

    Auszug aus FG München, 16.02.2016 - 6 K 2600/13
    Dem Urteil des Finanzgerichts Hessen vom 16. Februar 2012, EFG 2012, 1187, sei nicht zu folgen.

    Demgegenüber schließt sich der Senat der Ansicht des Hessischen Finanzgerichts an, das im Urteil vom 16. Februar 2012, EFG 2012, 1187, überzeugend dargelegt hat, dass die Körperschaftsteuerminderung bei der Gesellschaft, die die Dividende ausschüttet, genügt.

  • FG München, 08.03.2013 - 6 K 1256/12

    Gewinnausschüttungsanspruch

    Auszug aus FG München, 16.02.2016 - 6 K 2600/13
    Der Gerichtsbescheid des Senats vom 8. März 2013 6 K 1256/12, EFG 2013, 1009 sei nicht relevant, da der Sachverhalt nicht vergleichbar sei.

    Insoweit ist der Sachverhalt nicht mit dem Fall vergleichbar, über den der Senat mit Gerichtsbescheid vom 8. März 2013 6 K 1256/12, EFG 2013, 1009 entschieden hat.

  • BFH, 02.03.2010 - I R 44/09

    Echte Forfaitierung

    Auszug aus FG München, 16.02.2016 - 6 K 2600/13
    Von einem Forderungskauf ist auszugehen, wenn das Risiko der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Forderung auf den Erwerber übergeht, dieser also keine Möglichkeit des Regresses hat, falls die Forderung gegen den Schuldner nicht durchgesetzt werden kann (vgl. Urteile des BFH vom 26. August 2010 I R 17/09, BFH/NV 2011, 143 und vom 2. März 2010 I R 44/09, BFN/NV 2010, 1622).
  • BFH, 26.08.2010 - I R 17/09

    Wirtschaftliches Eigentum an Forderungen im sog. Asset-Backed-Securities-Modell

    Auszug aus FG München, 16.02.2016 - 6 K 2600/13
    Von einem Forderungskauf ist auszugehen, wenn das Risiko der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Forderung auf den Erwerber übergeht, dieser also keine Möglichkeit des Regresses hat, falls die Forderung gegen den Schuldner nicht durchgesetzt werden kann (vgl. Urteile des BFH vom 26. August 2010 I R 17/09, BFH/NV 2011, 143 und vom 2. März 2010 I R 44/09, BFN/NV 2010, 1622).
  • BFH, 15.03.2021 - I R 80/17

    Keine sog. Nachsteuer in Dreieckskonstellationen

    Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 16.02.2016 - 6 K 2600/13 und die (Teil-)Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 12.08.2013 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) München, Außensenate Augsburg, hat mit Urteil vom 16.02.2016 - 6 K 2600/13 entschieden, dass die Voraussetzungen des § 37 Abs. 3 Satz 1 KStG im Streitfall vorliegen.

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