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FG München, 16.04.2012 - 8 K 290/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Stille oder atypisch stille Beteiligung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung eines erzielten Verlustes aus einer Mitunternehmerschaft i.R.d. Beteiligung als stiller Gesellschafter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2
Abgrenzung stille Beteiligung zu atypisch stiller Beteiligung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Abgrenzung stille Beteiligung zu atypisch stiller Beteiligung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Abgrenzung stille Beteiligung zu atypisch stiller Beteiligung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 18.02.1993 - IV R 132/91
Feststellung des Vorliegens einer atypischen oder typischen stillen Gesellschaft …
Auszug aus FG München, 16.04.2012 - 8 K 290/10
Insgesamt muss sich für die Annahme einer Mitunternehmerschaft aus der gebotenen Gesamtwürdigung ergeben, dass der stille Gesellschafter auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrags Mitunternehmerrisiko trägt und Mitunternehmerinitiative ausüben kann (zu alledem: BFH-Urteil vom 18. Februar 1993 IV R 132/91, BFH/NV 1993, 647). - BFH, 01.07.2010 - IV R 100/06
Keine verlustbedingte Teilwertabschreibung einer atypisch stillen Beteiligung - …
Auszug aus FG München, 16.04.2012 - 8 K 290/10
Dieses Risiko wird regelmäßig durch die Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven des Anlagevermögens einschließlich des Geschäftswerts vermittelt (BFH-Urteil vom 1. Juli 2010 IV R 100/06, BFH/NV 2010, 2056).