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   FG München, 16.04.2012 - 8 K 290/10   

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https://dejure.org/2012,32916
FG München, 16.04.2012 - 8 K 290/10 (https://dejure.org/2012,32916)
FG München, Entscheidung vom 16.04.2012 - 8 K 290/10 (https://dejure.org/2012,32916)
FG München, Entscheidung vom 16. April 2012 - 8 K 290/10 (https://dejure.org/2012,32916)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Stille oder atypisch stille Beteiligung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung eines erzielten Verlustes aus einer Mitunternehmerschaft i.R.d. Beteiligung als stiller Gesellschafter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2
    Abgrenzung stille Beteiligung zu atypisch stiller Beteiligung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgrenzung stille Beteiligung zu atypisch stiller Beteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Abgrenzung stille Beteiligung zu atypisch stiller Beteiligung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 18.02.1993 - IV R 132/91

    Feststellung des Vorliegens einer atypischen oder typischen stillen Gesellschaft

    Auszug aus FG München, 16.04.2012 - 8 K 290/10
    Insgesamt muss sich für die Annahme einer Mitunternehmerschaft aus der gebotenen Gesamtwürdigung ergeben, dass der stille Gesellschafter auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrags Mitunternehmerrisiko trägt und Mitunternehmerinitiative ausüben kann (zu alledem: BFH-Urteil vom 18. Februar 1993 IV R 132/91, BFH/NV 1993, 647).
  • BFH, 01.07.2010 - IV R 100/06

    Keine verlustbedingte Teilwertabschreibung einer atypisch stillen Beteiligung -

    Auszug aus FG München, 16.04.2012 - 8 K 290/10
    Dieses Risiko wird regelmäßig durch die Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven des Anlagevermögens einschließlich des Geschäftswerts vermittelt (BFH-Urteil vom 1. Juli 2010 IV R 100/06, BFH/NV 2010, 2056).
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