Rechtsprechung
   FG München, 16.11.2018 - 7 K 1646/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,41547
FG München, 16.11.2018 - 7 K 1646/18 (https://dejure.org/2018,41547)
FG München, Entscheidung vom 16.11.2018 - 7 K 1646/18 (https://dejure.org/2018,41547)
FG München, Entscheidung vom 16. November 2018 - 7 K 1646/18 (https://dejure.org/2018,41547)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,41547) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Pflicht zur Abgabe der Steuererklärungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommen; Bescheid; Feststellung; Gewerbesteuermessbetrag; Einspruch; Umsatzsteuer; Finanzamt; Gewerbebetrieb; Abgabenordnung ; Kostenentscheidung; Herabsetzung; Klage; Handel; Vorbehalt; gesonderte Feststellung; Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zur Schätzungsbefugnis des Finanzamts bei Nichtabgabe von Steuererklärungen durch den Steuerpflichtigen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 20.12.2000 - I R 50/00

    Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG

    Auszug aus FG München, 16.11.2018 - 7 K 1646/18
    Solche Abweichungen sind notwendig mit einer Schätzung verbunden, die in Unkenntnis der wahren Gegebenheiten erfolgt (BFH vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2001, 381).
  • BFH, 17.01.2002 - VI B 114/01

    Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens durch Antrag auf Aufhebung eines

    Auszug aus FG München, 16.11.2018 - 7 K 1646/18
    Entscheidend ist, ob das Gericht durch die Angaben des Klägers in die Lage versetzt wird, zu erkennen, worin die den Kläger treffende Rechtsverletzung nach deren Ansicht liegt (BFH-Beschlüsse vom 30.04.2001 VII B 325/00, BFH/NV 2001, 1227; vom 17.01.2002 VI B 114/01, BStBl II 2002, 306).
  • BFH, 08.07.1998 - I R 23/97

    Klagebegehren bei Schätzungsbescheiden

    Auszug aus FG München, 16.11.2018 - 7 K 1646/18
    Grundsätzlich nicht ausreichend sind die Ankündigung eines Sachvortrags, die Ankündigung einer nachzureichenden Steuererklärung, der allgemeine Hinweis, die Besteuerungsgrundlagen seien zu hoch geschätzt worden, oder der Antrag auf "Aufhebung" eines Schätzungsbescheides, wenn der Sache nach erkennbar und typischerweise eine Herabsetzung der Steuer nach Maßgabe von noch abzugebenden Steuererklärungen begehrt wird (BFH-Urteil vom 08.07.1998 I R 23/97, BStBl II 1998, 628).
  • BFH, 30.04.2001 - VII B 325/00

    Bezeichnung des Klagebegehrens; Verfahrensfehler

    Auszug aus FG München, 16.11.2018 - 7 K 1646/18
    Entscheidend ist, ob das Gericht durch die Angaben des Klägers in die Lage versetzt wird, zu erkennen, worin die den Kläger treffende Rechtsverletzung nach deren Ansicht liegt (BFH-Beschlüsse vom 30.04.2001 VII B 325/00, BFH/NV 2001, 1227; vom 17.01.2002 VI B 114/01, BStBl II 2002, 306).
  • BFH, 20.09.2002 - IV B 198/01

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens; Nichtigkeit eines

    Auszug aus FG München, 16.11.2018 - 7 K 1646/18
    Der Gegenstand des Klagebegehrens kann auch im Wege der Auslegung und unter Rückgriff auf die Steuerakten festgestellt werden (BFH-Beschluss vom 20.09.2002 IV B 198/01, BFH/NV 2003, 190, m.w.N.).
  • BFH, 23.10.2008 - X B 138/08

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens

    Auszug aus FG München, 16.11.2018 - 7 K 1646/18
    Das Klagebegehren ist auch dann nicht ausreichend bezeichnet, wenn vorgetragen wird, dass der Steuerbescheid in verschiedenen (nicht näher bezeichneten) Positionen unrichtig sei (BFH-Beschluss vom 23.10.2008 X B 138/08, n.v.).
  • BFH, 07.04.2009 - XI B 115/08

    Verfahrensmangel - Berechtigtes Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus FG München, 16.11.2018 - 7 K 1646/18
    Verletzt der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflicht, indem er die Jahressteuererklärung nicht abgibt, ist das Finanzamt nicht gehalten, im Rahmen der Umsatzsteuerfestsetzung für das Kalenderjahr Umsätze und Vorsteuerbeträge nur in der Höhe zu schätzen, in der sie vom Steuerpflichtigen bei den Voranmeldungen angegeben wurden (BFH-Beschluss vom 7. April 2009 XI B 115/08, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht