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   FG München, 17.01.2006 - 6 K 2292/04   

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https://dejure.org/2006,25471
FG München, 17.01.2006 - 6 K 2292/04 (https://dejure.org/2006,25471)
FG München, Entscheidung vom 17.01.2006 - 6 K 2292/04 (https://dejure.org/2006,25471)
FG München, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - 6 K 2292/04 (https://dejure.org/2006,25471)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Unterzeichnung eines Investitionszulageantrages; Wiedereinsetzung; Billigkeitsmaßnahme bei Rückforderung einer ausbezahlten Investionszulage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Unterzeichnung eines Investitionszulageantrages - Wiedereinsetzung - Billigkeitsmaßnahme bei Rückforderung einer ausbezahlten Investionszulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag einer Aktiengesellschaft auf Gewährung einer Investitionszulage; Erfordernis der Unterzeichnung des Investitionszulageantrages durch einen gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Falle der fehlerhaften Unterzeichnung eines ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.05.2002 - III R 27/01

    Eigenhändige Unterschrift bei Antrag auf Investitionszulage

    Auszug aus FG München, 17.01.2006 - 6 K 2292/04
    Die Eigenhändigkeit der Unterschrift dient im Zusammenhang mit der auf dem Antragsvordruck abzugebenden Wahrheitsversicherung vor allem dazu, den Antragsberechtigten die Verantwortung für die Richtigkeit der dem Antrag zugrunde liegenden Tatsachen und Belege sowie der im Antragsvordruck geforderten Absichtserklärungen übernehmen zu lassen (vgl. Urteil des BFH vom 16. Mai 2002 III R 27/01, BFH/NV 2002, 1257 ; BStBl II 2002, 668 m.w.N.).

    Für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) hat der BFH ausdrücklich entschieden, dass der Antrag nur vom Geschäftsführer, nicht auch von einem Prokuristen unterzeichnet werden kann (vgl. Urteil des BFH vom 16. Mai 2002, aaO; Beschluss des BFH vom 14. Oktober 2004 III B 54/04, nicht amtlich veröffentlicht, vgl. juris Web Nr. STRE200451424).

  • FG Hamburg, 31.10.1994 - III 193/90
    Auszug aus FG München, 17.01.2006 - 6 K 2292/04
    Der Streitgegenstand einer im Verfahren nach § 163 AO begehrten Billigkeitsmaßnahme ist identisch mit dem Streitgegenstand einer im Verfahren nach § 227 AO begehrten Billigkeitsmaßnahme, wenn beide Verfahren jeweils auf denselben Sachverhalt gestützt werden (vgl. Urteil des Finanzgerichtes Hamburg vom 31. Oktober 1994 III 193/90, EFG 1995, 406).
  • BFH, 14.10.2004 - III B 54/04

    Unterzeichnung des InvZ-Antrags einer GmbH vom Geschäftsführer

    Auszug aus FG München, 17.01.2006 - 6 K 2292/04
    Für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) hat der BFH ausdrücklich entschieden, dass der Antrag nur vom Geschäftsführer, nicht auch von einem Prokuristen unterzeichnet werden kann (vgl. Urteil des BFH vom 16. Mai 2002, aaO; Beschluss des BFH vom 14. Oktober 2004 III B 54/04, nicht amtlich veröffentlicht, vgl. juris Web Nr. STRE200451424).
  • FG Niedersachsen, 22.11.1994 - VIII 402/92

    Abgabenordnung; Ablehnung eines Antrags auf Fristverlängerung § 109 AO)

    Auszug aus FG München, 17.01.2006 - 6 K 2292/04
    Der Streitgegenstand einer im Verfahren nach § 163 AO begehrten Billigkeitsmaßnahme ist identisch mit dem Streitgegenstand einer im Verfahren nach § 227 AO begehrten Billigkeitsmaßnahme, wenn beide Verfahren jeweils auf denselben Sachverhalt gestützt werden (vgl. Urteil des Finanzgerichtes Hamburg vom 31. Oktober 1994 III 193/90, EFG 1995, 406).
  • BFH, 14.08.1997 - III B 58/97

    Unterzeichnung des Investitionszulagenantrags

    Auszug aus FG München, 17.01.2006 - 6 K 2292/04
    Eine Ausnahme hiervon kann grundsätzlich nur dann gelten, wenn die Voraussetzungen einer bindenden Zusage vorliegen (vgl. Beschluss des BFH vom 14. August 1997 III B 58/97, BFH/NV 1998, 83 ).
  • FG Hamburg, 17.05.2013 - 6 K 199/12

    Abgabenordnung: Keine abweichende Steuerfestsetzung wegen sachlicher Unbilligkeit

    Da die Kriterien für eine abweichende Steuerfestsetzung wegen sachlicher Unbilligkeit nach § 163 AO dieselben sind wie für einen Steuererlass gemäß § 227 AO (s. oben unter 1.), hat der Beklagte auch einen Erlass zu Recht abgelehnt, so dass nicht entschieden werden muss, ob und inwieweit der Klageantrag als auf einen Erlass gerichtet auszulegen wäre (zum Verhältnis der beiden Rechtsinstitute vgl. Urteil des FG München vom 17.01.2006 6 K 2292/04, juris; Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 163 AO Rz. 21, 30).
  • FG Hamburg, 06.04.2017 - 2 K 77/16

    Erlass von Einkommensteuer - Prozessuales Verhältnis der Billigkeitsmaßnahmen

    Es wird zwar vertreten, dass der Steuerpflichtige bei identischem Sachverhalt nach bestandskräftiger Ablehnung einer Billigkeitsmaßnahme gemäß § 163 AO nicht nochmals einen Antrag nach § 227 AO stellen könne (vgl. FG Hamburg Urteil vom 31. Oktober 1994 III 193/90, EFG 1995, 408; FG München Urteil vom 17. Januar 2006 6 K 2292/04, juris; Oellerich in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 163 AO Rn. 30; Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 163 AO Rn. 21).
  • FG Sachsen-Anhalt, 14.06.2017 - 3 K 1526/11

    Unzulässige Klage gegen die Ablehnung eines Erlassantrags nach § 227 AO für

    Eine entsprechende Klage ist wegen der Identität des Streitgegenstandes unzulässig, sofern der Sachverhalt, der eine Unbilligkeit begründen soll, im Erhebungsverfahren derselbe ist wie im Festsetzungsverfahren (FG Hamburg Urteil vom 31.Oktober 1994, III 193/90, EFG 1995, 408, Nichtzulassungsbeschwerde durch BFH-Beschluss vom 8. November 1995, IX B 4/95, als unzulässig verworfen; FG München Urteil vom 17. Januar 2006, 6 K 2292/04, juris; Sächsisches Finanzgericht Urteil vom.
  • VG Osnabrück, 21.05.2008 - 1 A 553/06

    Billigkeit; Einspruch; Erlass; Gewerbesteuer; Gewerbesteuermessbescheid;

    Denn wegen derselben Billigkeitsgründe, die schon im Festsetzungsverfahren vorgebracht und nach Prüfung derselben gemäß § 163 AO ein Erlass von der Behörde bestandskräftig abgelehnt wurde, kann ein Billigkeitserlass nach § 227 AO nicht mehr erfolgen (FG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 1994 - III 193/90 -, EFG 95, 408; FG München, Urteil vom 17. Januar 2006 - 6 K 2292/04 -, juris; Rüsken, a.a.O., § 163 Rn. 2 und § 227 Rn. 18).
  • FG Köln, 11.11.2009 - 9 K 2926/09

    Erlass von rechtskräftig festgesetzten Aussetzungszinsen zur Schenkungsteuer im

    Das FG hat, sofern das Finanzamt die beantragte Billigkeitsmaßnahme ablehnt, in beiden Fällen und anhand derselben Tatbestandsvoraussetzungen zu prüfen, ob die Verwaltung das ihr eingeräumte Ermessen fehlerfrei (§ 102 FGO i.V.m. § 5 AO) ausgeübt hat (FG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 1994 III 193/90, EFG 1995, 408, FG München, Urteil vom 17. Januar 2006 6 K 2292/04, FG des Saarlandes, Urteil vom 19. Januar 1999 1 K 133/97, EFG 1999, 367, sowie Tipke / Kruse, AO, § 227 Tz. 1, umd § 163 Tz. 1, m.w.N.).
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