Rechtsprechung
FG München, 17.02.2016 - 4 K 644/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Festsetzung von Grunderwerbsteuer wegen der Aufhebung eines Teiles der Wohnungseigentumseinheiten einer Wohnanlage
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erhöhung des Miteigentumsanteils eines Wohnungseigentümers am Gemeinschaftseigentum als Grunderwerb
- rechtsportal.de
Rechtmäßigkeit einer Festsetzung von Grunderwerbsteuer wegen der Aufhebung eines Teiles der Wohnungseigentumseinheiten einer Wohnanlage
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Erhöhung des Miteigentumsanteils eines Wohnungseigentümers am Gemeinschaftseigentum als Grunderwerb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2016, 741
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 06.07.1977 - II R 33/76
Begründung von Wohnungseigentum - Miteigentümergemeinschaft - Schädlicher …
Auszug aus FG München, 17.02.2016 - 4 K 644/14
Falls die Verschaffung von Wohnungseigentum zu einem steuerbaren Grundstückserwerb führt, ist dieser jedoch nur insoweit der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen, als sich hierdurch nach den Grundsätzen der flächenweisen Aufteilung nach § 7 Abs. 1 GrEStG eine Änderung des Umfangs der Eigentumsberechtigung ergibt (vgl. BFH Urteile vom 6. Juli 1977 II R 33/76, BFHE 123, 60, BStBl II 1977, 780 und vom 30. Juli 1980 II R 19/77, BFHE 131, 100, BStBl II 1980, 667). - OLG Düsseldorf, 25.04.2006 - 3 Wx 276/05
Ausgleichpflicht für Mängel
Auszug aus FG München, 17.02.2016 - 4 K 644/14
Die Begründung von Wohnungseigentum auf einem Grundstück ist auch dann schon zulässig, wenn das Gebäude noch nicht existiert, sondern erst zu errichten ist (vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss vom 25. April 2006 I-3 Wx 276/05, 3 Wx 276/05, NZM 2006, 664; BGH Urteil vom 22. Dezember 1989 V ZR 339/87, BGHZ 110, 36). - BGH, 22.12.1989 - V ZR 339/87
Eintragung der Teilungserklärung oder -vereinbarung vor Errichtung des Gebäudes
Auszug aus FG München, 17.02.2016 - 4 K 644/14
Die Begründung von Wohnungseigentum auf einem Grundstück ist auch dann schon zulässig, wenn das Gebäude noch nicht existiert, sondern erst zu errichten ist (vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss vom 25. April 2006 I-3 Wx 276/05, 3 Wx 276/05, NZM 2006, 664; BGH Urteil vom 22. Dezember 1989 V ZR 339/87, BGHZ 110, 36).
- BFH, 30.07.1980 - II R 19/77
Begründung von Wohnungseigentum - Teilungserklärung - Eigentumswohnung - …
Auszug aus FG München, 17.02.2016 - 4 K 644/14
Falls die Verschaffung von Wohnungseigentum zu einem steuerbaren Grundstückserwerb führt, ist dieser jedoch nur insoweit der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen, als sich hierdurch nach den Grundsätzen der flächenweisen Aufteilung nach § 7 Abs. 1 GrEStG eine Änderung des Umfangs der Eigentumsberechtigung ergibt (vgl. BFH Urteile vom 6. Juli 1977 II R 33/76, BFHE 123, 60, BStBl II 1977, 780 und vom 30. Juli 1980 II R 19/77, BFHE 131, 100, BStBl II 1980, 667). - BFH, 25.06.1980 - II R 28/79
Eigentumswohnung - Verwirklichung eines Kaufvertages - Vorkaufsrecht - Ausübung …
Auszug aus FG München, 17.02.2016 - 4 K 644/14
Hierzu zählen auch das Wohnungseigentum und das Teileigentum im Sinne des § 1 Abs. 2 bzw. 3 des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG), weil es Miteigentum am Grundstück voraussetzt (vgl. Bundesfinanzhof -BFH- Urteil 25. Juni 1980 II R 28/79, BFHE 132, 316, BStBl II 1981, 332). - BGH, 18.06.1976 - V ZR 156/75
Anforderungen an die Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages - Ausrichtung …
Auszug aus FG München, 17.02.2016 - 4 K 644/14
Zulässig ist jedoch die Vereinbarung einer Änderung der Miteigentumsanteile bei unverändertem Fortbestand des zugehörigen Sondereigentums, weil der Miteigentumsanteil nicht in einem bestimmten Größenverhältnis zum Wert oder Umfang des Sondereigentums stehen muss (vgl. BGH Urteil vom 18. Juni 1976 V ZR 156/75, MDR 1977, 41). - BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01
Rechtsfolgen der Abweichung der Bauausführung einer Wohnungseigentumsanlage von …
Auszug aus FG München, 17.02.2016 - 4 K 644/14
Im Grundsatz bedingen sich der Miteigentumsanteil und das damit verbundene Sondereigentum wechselseitig (…vgl. Palandt/Bassenge 74. Auflage 2015, WEG § 3 Rdn. 3 bzw. 4; vgl. Bundesgerichtshof -BGH- Urteil vom 5. Dezember 2003 V ZR 447/01, NJW 2004, 1798).