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   FG München, 19.02.2009 - 14 K 4924/06   

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https://dejure.org/2009,17497
FG München, 19.02.2009 - 14 K 4924/06 (https://dejure.org/2009,17497)
FG München, Entscheidung vom 19.02.2009 - 14 K 4924/06 (https://dejure.org/2009,17497)
FG München, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 14 K 4924/06 (https://dejure.org/2009,17497)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kein Vorsteuerabzug bei Geschäftsveräußerung im Ganzen - Nachweispflichten bei innergemeinschaftlicher Lieferung - Vertrauensschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorsteuerabzug bei Geschäftsveräußerung im Ganzen; Voraussetzungen für Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung

  • Judicialis

    UStG § 15 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweispflichten bei innergemeinschaftlicher Lieferung; Vorsteuerabzug bei Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachweispflichten bei innergemeinschaftlicher Lieferung, Vorsteuerabzug bei Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 08.11.2007 - V R 72/05

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG München, 19.02.2009 - 14 K 4924/06
    Hingegen ist nicht erforderlich, dass der innergemeinschaftliche Erwerb tatsächlich besteuert worden ist (EuGH-Urteil Teleos u.a., BFH/NV Beilage 2008, 25; BFH-Urteile vom 06.12.2007 V R 59/03, BFH/NV 2008, 515 m.w.N.; vom 08.11.2007 V R 72/05, BFH/NV 2008, 905).

    Die Steuerbefreiung ist jedoch zu gewähren, wenn trotz der Nichterfüllung der formellen Nachweispflichten aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG vorliegen (BFH-Urteile vom 06.12.2007 V R 59/03, BFH/NV 2008, 515 m.w.N.; vom 08.11.2007 V R 72/05, BFH/NV 2008, 905).

  • BFH, 06.12.2007 - V R 59/03

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG München, 19.02.2009 - 14 K 4924/06
    Hingegen ist nicht erforderlich, dass der innergemeinschaftliche Erwerb tatsächlich besteuert worden ist (EuGH-Urteil Teleos u.a., BFH/NV Beilage 2008, 25; BFH-Urteile vom 06.12.2007 V R 59/03, BFH/NV 2008, 515 m.w.N.; vom 08.11.2007 V R 72/05, BFH/NV 2008, 905).

    Die Steuerbefreiung ist jedoch zu gewähren, wenn trotz der Nichterfüllung der formellen Nachweispflichten aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG vorliegen (BFH-Urteile vom 06.12.2007 V R 59/03, BFH/NV 2008, 515 m.w.N.; vom 08.11.2007 V R 72/05, BFH/NV 2008, 905).

  • EuGH, 13.12.1989 - 342/87

    Genius Holding / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus FG München, 19.02.2009 - 14 K 4924/06
    Nach den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts berechtigt nur die für den Umsatz gesetzlich geschuldete Steuer zum Vorsteuerabzug (EuGH-Urteil vom 13. Dezember 1989 Rs. C-342/87, Genius Holding, EuGHE I 1989, 4227, Umsatzsteuer-Rundschau -UR- 1991, 83), so dass der Vorsteuerabzug bei richtlinienkonformer Auslegung des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG voraussetzt, dass eine Steuer für den berechneten Umsatz geschuldet wird.
  • BFH, 28.11.2002 - V R 3/01

    Unentgeltliche Betriebsübertragung

    Auszug aus FG München, 19.02.2009 - 14 K 4924/06
    Dabei ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung die Art der übertragenen Vermögensgegenstände und der Grad der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit zwischen den vor und nach der Übertragung ausgeübten Tätigkeiten zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 28. November 2002 V R 3/01, BStBl II 2004, 665).
  • EuGH, 27.09.2007 - C-184/05

    Twoh International - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a

    Auszug aus FG München, 19.02.2009 - 14 K 4924/06
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) setzt die innergemeinschaftliche Lieferung - in Übereinstimmung mit den nationalen Grundsätzen - neben den Voraussetzungen in Bezug auf die Eigenschaft der Steuerpflichtigen voraus, dass die Befugnis, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, auf den Erwerber übergegangen ist und der gelieferte Gegenstand vom Lieferstaat in einen anderen Mitgliedstaat physisch verbracht worden ist (EuGH-Urteile vom 27. September 2007 Rs. C-409/04, Teleos u.a., BFH/NV Beilage 2008, 25; vom 27. September 2007 Rs. C-184/05, Twoh, BFH/NV Beilage 2008, 39).
  • EuGH, 27.11.2003 - C-497/01

    Zita Modes

    Auszug aus FG München, 19.02.2009 - 14 K 4924/06
    Im Hinblick auf die nach der EuGH-Rechtsprechung maßgebliche Absicht des Erwerbers, den übertragenen Geschäftsbetrieb oder Unternehmensteil zu betreiben, ist entscheidend, ob die übertragenen Vermögensgegenstände die Fortsetzung einer bisher durch den Veräußerer ausgeübten Tätigkeit ermöglichen (EuGH-Urteil vom 27. November 2003 C-497/01, Zita Modes, Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128).
  • BFH, 08.11.2007 - V R 26/05

    Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG München, 19.02.2009 - 14 K 4924/06
    Die bloße Aufzeichnung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer reicht insoweit nicht aus, weil sich aus ihr nicht ergibt, wer der Leistungsempfänger ist (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 2007 V R 26/05, DStR 2008, 819).
  • BFH, 18.01.2005 - V R 53/02

    Keine Geschäftsveräußerung bei Veräußerung eines im Besitzunternehmen nicht mehr

    Auszug aus FG München, 19.02.2009 - 14 K 4924/06
    § 1 Abs. 1 a UStG dient der Umsetzung von Art. 5 Abs. 8 und Art. 6 Abs. 5 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) in nationales Recht und ist richtlinienkonform auszulegen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18. Januar 2005 V R 53/02, BFH/NV 2005, 810).
  • BFH, 23.08.2007 - V R 14/05

    Vorliegen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG 1999

    Auszug aus FG München, 19.02.2009 - 14 K 4924/06
    Die Vorschrift setzt voraus, dass ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen entgeltlich oder unentgeltlich übereignet oder in eine Gesellschaft eingebracht wird (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. August 2007 V R 14/05 BStBl II 2008, 165).
  • EuGH, 27.09.2007 - C-409/04

    Teleos u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 3 Unterabs. 1 und

    Auszug aus FG München, 19.02.2009 - 14 K 4924/06
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) setzt die innergemeinschaftliche Lieferung - in Übereinstimmung mit den nationalen Grundsätzen - neben den Voraussetzungen in Bezug auf die Eigenschaft der Steuerpflichtigen voraus, dass die Befugnis, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, auf den Erwerber übergegangen ist und der gelieferte Gegenstand vom Lieferstaat in einen anderen Mitgliedstaat physisch verbracht worden ist (EuGH-Urteile vom 27. September 2007 Rs. C-409/04, Teleos u.a., BFH/NV Beilage 2008, 25; vom 27. September 2007 Rs. C-184/05, Twoh, BFH/NV Beilage 2008, 39).
  • FG München, 25.10.2012 - 14 K 2037/10

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH

    Die dagegen gerichtete Klage vor dem Finanzgericht München hatte keinen Erfolg, sie wurde mit Urteil vom 19. Februar 2009 als unbegründet zurückgewiesen (Az: 14 K 4924/06).
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