Rechtsprechung
FG München, 19.02.2009 - 7 V 3723/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Gewerbesteuerpflicht eines Kfz-Gutachters - Schätzung der Umsatzsteuer anhand der Vorjahreswerte - Verfahren der Aussetzung der Vollziehung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewerbesteuerpflicht eines Kfz-Gutachters; Schätzung der Umsatzsteuer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Gewerbesteuerpflicht eines Kfz-Gutachters - Schätzung der Umsatzsteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 13.07.2000 - IV R 55/99
Land- und Forstwirtschaft; Gewinnschätzung
Auszug aus FG München, 19.02.2009 - 7 V 3723/08
17 Nach der Rechtsprechung des BFH erweist sich eine Schätzung erst dann als rechtswidrig, wenn sie den durch die Umstände des Einzelfalles gezogenen Schätzungsrahmen verlässt; wird die Schätzung erforderlich, weil der Steuerpflichtige - wie im Streitfall - seiner Erklärungspflicht nicht genügt, kann sich das Finanzamt sogar an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientieren, weil der Steuerpflichtige möglicherweise Einkünfte verheimlichen möchte (BFH-Urteil vom 13. Juli 2000 - IV R 55/99, BFH/NV 2001, 3). - BFH, 09.07.1992 - IV R 116/90
Darlegungspflichten bei Erlangung ingenieurmäßiger Kenntnisse
Auszug aus FG München, 19.02.2009 - 7 V 3723/08
Da er nicht die Ausbildung eines Ingenieurs hat, könnte er die Tätigkeit als Kfz-Gutachter nur dann freiberuflich ausüben, wenn er nachweist, dass er über die von einem Ingenieur geforderten Fachkenntnisse verfügt und er eine entsprechend qualifizierte Tätigkeit ausübt (BFH-Urteil vom 9. Juli 1992 IV R 116/90, BStBl II 1993, 100). - BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99
Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen
Auszug aus FG München, 19.02.2009 - 7 V 3723/08
Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand präsenter Beweismittel bestehen keine ernstlichen Zweifel im Sinne von § 69 Abs. 3 und Abs. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) an der Rechtmäßigkeit der Bescheide (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Beschluss vom 24. Februar 2000 IV B 83/99, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2000, 298), und zwar aus folgenden Erwägungen:.