Rechtsprechung
   FG München, 19.04.2004 - 13 K 5543/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15354
FG München, 19.04.2004 - 13 K 5543/00 (https://dejure.org/2004,15354)
FG München, Entscheidung vom 19.04.2004 - 13 K 5543/00 (https://dejure.org/2004,15354)
FG München, Entscheidung vom 19. April 2004 - 13 K 5543/00 (https://dejure.org/2004,15354)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,15354) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerrechtliche Zuordnung eines Gewinns aus der Auflösung einer Ansparrücklage zu dem laufenden oder dem Veräußerungsgewinn; Nichtablauf der Zweijahresfrist zur Auflösung der Rücklage zum Zeitpunkt der Betriebsveräußerung

  • Judicialis

    EStG 1998 § 7g Abs. 4 S. 2; ; EStG 1998 § 7g Abs. 3; ; EStG 1998 § 16 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG 1998 § 16 Abs. 4; ; EStG 1998 § 34; ; EStDV § 6 Abs. 2; ; EStDV § 8b S. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewinn aus der Auflösung einer Rücklage nach § 7g EStG gehört nicht zum Veräußerungsgewinn, sondern zum laufenden Gewinn; Einkommensteuer 1998 Gewerbesteuermessbetrag 1998 (zu Kläger 1)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewinn aus der Auflösung einer Rücklage nach § 7g EStG gehört nicht zum Veräußerungsgewinn, sondern zum laufenden Gewinn - Einkommensteuer 1998 Gewerbesteuermessbetrag 1998 (zu Kläger 1)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 274
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Schleswig-Holstein, 10.04.2000 - V 358/99

    Keine Ansparabschreibung bei im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung

    Auszug aus FG München, 19.04.2004 - 13 K 5543/00
    Dem Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 10. April 2000 V 358/99, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2000, 1061 könne entnommen werden, dass der Gewinn aus der Auflösung von Ansparrücklagen zum Veräußerungsgewinn gehöre.

    Sollte sich aus dem Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 4. April 2000 V 358/99, EFG 2000, 1061 etwas anderes ergeben (s. hierzu Weßling, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2002, 1165), könnte der erkennende Richter dem nicht zustimmen.

  • BFH, 11.09.1997 - VIII B 101/96
    Auszug aus FG München, 19.04.2004 - 13 K 5543/00
    Ist der zu beurteilende wirtschaftliche Vorgang nicht durch die Veräußerung des Betriebs veranlasst, findet er vielmehr nur im zeitlichen Zusammenhang der Betriebsveräußerung und bei Gelegenheit der Betriebsveräußerung statt, gehören Gewinne hieraus zum laufenden Gewinn, nicht zum steuerbegünstigten Veräußerungsgewinn (BFH-Beschluss vom 11. September 1997 VIII B 101/96, Entscheidungssammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1998, 452 unter 4. b).
  • BFH, 09.09.1993 - IV R 30/92

    Gewerblicher Grundstückshandel: Begünstigter Veräußerungsgewinn?

    Auszug aus FG München, 19.04.2004 - 13 K 5543/00
    Ein wirtschaftlicher Vorgang gehört dann zum steuerbegünstigten Veräußerungsgewinn gemäß § 16 Abs. 1 und Abs. 2 EStG i.V.m. § 34 EStG, wenn er nicht nur in zeitlichem, sondern auch in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Veräußerung des Betriebs steht (Bundesfinanzhof-BFH-Urteil vom 9. September 1993 IV R 30/92, BStBl II 1994, 105 unter 2. c).
  • BFH, 25.01.1995 - X R 76/92

    Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerungsgewinn als laufender Gewinn

    Auszug aus FG München, 19.04.2004 - 13 K 5543/00
    Das Gleiche gilt bei einer Betriebsaufgabe (BFH-Urteil vom 25. Januar 1995 X R 76-77/92, BStBl II 1995, 388).
  • FG Münster, 20.09.2001 - 2 K 7625/00

    Erhöhung des laufenden Gewinns durch veräußerungsbedingte Auflösung einer

    Auszug aus FG München, 19.04.2004 - 13 K 5543/00
    Für § 7 g Abs. 4 Satz 2 EStG gelten diese Regelungen unmittelbar, weil der Begriff des Wirtschaftsjahres einheitlich gilt (im Ergebnis ebenso Finanzgericht Münster, Urteil vom 20. September 2001 2 K 7625/00 GF, EFG 2002, 387, rechtskräftig).
  • FG München, 22.11.2005 - 13 K 3521/04

    Bildung bzw. Auflösung einer Ansparrücklage bei Tod eines Freiberuflers im

    Ist der zu beurteilende wirtschaftliche Vorgang nicht durch die Veräußerung des Betriebs veranlasst, findet er vielmehr nur im zeitlichen Zusammenhang der Betriebsveräußerung und bei Gelegenheit der Betriebsveräußerung statt, gehören Gewinne hieraus zum laufenden Gewinn, nicht zum steuerbegünstigten Veräußerungsgewinn (Finanzgericht München, Urteil vom 19.04.2004 13 K 5543/00, EFG 2005, 274 m.w.N.).

    e) Das anhängige Revisionsverfahren des BFH, Aktenzeichen: X R 42/04 zum Urteil des Finanzgerichtes München vom 19.04.2004 (13 K 5543/00, EFG 2005, 274 ) ist für das vorliegende Verfahren nicht streiterheblich.

  • FG München, 16.12.2008 - 13 K 714/07

    Auflösung von Ansparrücklagen - keine Bildung einer Ansparrücklage bei Entschluss

    Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren (Einspruchsentscheidung vom 7. November 2000) erhobene Klage hat das Finanzgericht mit Urteil des Einzelrichters vom 19. April 2004 (13 K 5543/00) als unbegründet abgewiesen (vgl. EFG 2005, 274).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht